Teilnahmebedingungen für das Freundschaftswerbungsprogramm
1. Teilnahmevoraussetzungen
Beide Personen, d. h. der Werbende und der Geworbene, müssen mindestens 18 Jahre alt sein, und beide Personen müssen in Ländern wohnhaft sein, in denen Kontist präsent ist. Die Teilnehmer müssen natürliche Personen sein. Bei dem Werbenden und dem Geworbenen muss es sich jederzeit um verschiedene Personen handeln.
2. Empfehlungsbonus
Für den Empfang eines Empfehlungsbonus gelten folgende Voraussetzungen:
- Der Werbende teilt einen von Kontist bereitgestellten spezifischen Link (den „Empfehlungslink“). Der Werbende darf den Empfehlungslink grundsätzlich nicht für gewerbliche Aktivitäten und insbesondere nicht für oder in Zusammenhang mit bezahlter Werbung, Social Media- oder sonstigen Promotions.
- Sollten Sie Interesse an einer kommerziellen Nutzung haben, wenden Sie sich bitte an: support@kontist.com.
- Der Geworbene muss mindestens € 100 mit seiner virtuellen oder physischen Karte ausgeben. Bargeldabhebungen gelten nicht.
- Eine Person, die den Link erhält (der „Geworbene“), eröffnet durch Anklicken des Empfehlungslinks ein Konto über die Kontist-App.
- Bei erfolgreicher Kontoeröffnung und Bereitstellung aller erforderlichen Informationen, erhält der Werbende als Dankeschön € 150 auf seinem Kontist Konto gutgeschrieben.
- Der Geworbene muss in der Lage sein, folgende Dokumente auf Nachfrage einzureichen: Nachweis der Selbständigkeit (z.B. Gewerbeschein, Steuerbescheinigung) und einen Adressnachweis.
Ansonsten behält sich Kontist vor, die Gutschrift des Bonus auf dem Konto des Werbenden wieder zu stornieren.
3. Grenzen des Programms
- Das Freundschaftswerbungsprogramm von Kontist darf nicht zum wesentlichen Gegenstand der gewerblichen Tätigkeit des Werbenden gemacht werden.
- Die Nutzung des von Kontist bereitgestellten Empfehlungslink für kommerzielle Tätigkeiten ist nicht gestattet. Dem Kontist-Kunden ist es untersagt für seinen persönlichen Empfehlungslink bezahlte Werbeaktionen wie Online-Werbung selbst oder durch Dritte durchzuführen. Darunter zählt auch die öffentliche Verbreitung des Links auf Blogs, auf YouTube, Facebook oder anderen Social Media Plattformen die darauf abzielen, Prämien einzuwerben; der Versand von Nachrichten an Personen die den Werbenden nicht kennen, oder die Verwendung von automatisierten Systemen um den Empfehlungslink zu verbreiten. Sollten Sie Interesse an einem kommerziellen Partnerprogramm haben, wenden Sie sich bitte an: support@kontist.com.
4. Verschiedenes
- Der Werbende erhält im Falle der erfolgreichen Werbung eines Neukunden und Erfüllung der vorstehenden Voraussetzungen die im Rahmen des Freundschaftswerbeprogramms zugesagte Prämie. Kontist entscheidet eigenständig über die Annahme eines Vertragsangebotes mit einem Geworbenen. Ein Anspruch auf den Empfehlungsbonus entsteht nicht, wenn Kontist einen Vertragsabschluss mit dem empfohlenen Neukunden - gleich aus welchen Gründen - verweigert. Änderungen des Empfehlungsbonus, die nach erfolgreicher Vermittlung eines Neukunden an Kontist erfolgen, haben keinen Einfluss auf die Bonushöhe und gelten nur für die Zukunft.
- Der Vergütungsanspruch wird erst fällig, wenn alle Bedingungen einer erfolgreichen Werbung dieser Teilnahmebedingungen erfüllt sind.
- Die Auszahlung des Empfehlungsbonus erfolgt grundsätzlich durch eine Gutschrift auf das Guthabenkonto des Werbenden, soweit im Rahmen des Freundschaftswerbeprogramms nichts anderes vereinbart wurde.
- Kontist kann die in den Geschäftsbedingungen enthaltenen Bestimmungen und Voraussetzungen für Freundschaftswerbung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft aus beliebigem Grund aussetzen, aufheben oder ändern. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Teilnahmebedingungen kann Kontist einen bereits gewährte Prämie zurückbuchen und/oder zurückverlangen.