Teilnahmebedingungen für das Freundschaftswerbungsprogramm

1. Teilnahmevoraussetzungen

  • Beide Personen, d. h. der Werbende und der Geworbene, müssen mindestens 18 Jahre alt sein, und beide Personen müssen in Ländern wohnhaft sein, in denen Kontist präsent ist. Die Teilnehmer müssen natürliche Personen sein. Bei dem Werbenden und dem Geworbenen muss es sich jederzeit um verschiedene Personen handeln.

2. Empfehlungsbonus

Für den Empfang eines Empfehlungsbonus gelten folgende Voraussetzungen:

  • Der Werbende teilt einen von Kontist bereitgestellten spezifischen Link (den „Empfehlungslink“). Der Werbende darf den Empfehlungslink grundsätzlich nicht für gewerbliche Aktivitäten und insbesondere nicht für oder in Zusammenhang mit bezahlter Werbung, Social Media- oder sonstigen Promotions. 
  • Sollten Sie Interesse an einer kommerziellen Nutzung haben, wenden Sie sich bitte an: support@kontist.com.
  • Der Werbende muss mindestens drei ausgehende Transaktion mit seinem Konto durchgeführt haben, bevor er den Empfehlungslink versenden darf.
  • Eine Person, die den Link erhält (der „Geworbene“), eröffnet durch Anklicken des Empfehlungslinks ein Konto über die Kontist-App.
  • Das Konto gilt erst als geöffnet, wenn die steuerliche Identifikationsnummner (TIN) angegeben wurde. 
  • Bei erfolgreicher Kontoeröffnung und Bereitstellung aller erforderlichen  Informationen, erhält der Werbende als Dankeschön 50 € auf seinem Konto gutgeschrieben (Banking).
  • Bei erfolgreicher Erwerbung für den Buchhaltungsplan und Bereitstellung aller notwendigen Informationen, erhält der Werbende als Dankeschön 75 € auf seinem Konto gutgeschrieben
  • Der Geworbene muss in der Lage sein, folgende Dokumente auf Nachfrage einzureichen: Nachweis der Selbständigkeit (z.B. Gewerbeschein, Steuerbescheinigung) und einen Adressnachweis.
    Ansonsten behält sich Kontist vor, die Gutschrift des Bonus auf dem Konto des Werbenden wieder zu stornieren.

3. Grenzen des Programms

  • Das Freundschaftswerbungsprogramm von Kontist darf nur für private, nicht jedoch für gewerbliche Zwecke verwendet werden.
  • Die Nutzung des von Kontist bereitgestellten Empfehlungslink für kommerzielle Tätigkeiten ist nicht gestattet. Dem Kontist-Kunden ist es untersagt für seinen persönlichen Empfehlungslink bezahlte Werbeaktionen wie Online-Werbung zu starten. Darunter zählt auch die öffentliche Verbreitung des Links auf Blogs, die darauf abzielen, Prämien einzuwerben; der Versand von Nachrichten an Personen die den Werbenden nicht kennen, oder die Verwendung von automatisierten Systemen um den Empfehlungslink zu verbreiten. Sollten Sie Interesse an einem kommerziellen Partnerprogramm haben, wenden Sie sich bitte an: support@kontist.com.

4. Verschiedenes

  • Das Freundschaftswerbungsprogramm von Kontist ist als Gefälligkeit zu betrachten. Es begründet keinerlei rechtliche Verpflichtungen, die vor Gericht durchgesetzt werden können.
  • Kontist kann die in den Geschäftsbedingungen enthaltenen Bestimmungen und Voraussetzungen für Freundschaftswerbung, wie beispielsweise die Höhe des Bonusbetrags, jederzeit aus beliebigem Grund aussetzen, aufheben oder ändern. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Teilnahmebedingungen kann Kontist einen bereits auf dem Kontist-Konto gutgeschriebenen Empfehlungsbonus zurückbuchen.