Teilnahmebedingungen für das Freundschaftswerbungsprogramm

1. Teilnahmevoraussetzungen

Beide Personen, d. h. der Werbende und der Geworbene, müssen mindestens 18 Jahre alt sein, und beide Personen müssen in Ländern wohnhaft sein, in denen Kontist präsent ist. Die Teilnehmer müssen natürliche Personen sein. Bei dem Werbenden und dem Geworbenen muss es sich jederzeit um verschiedene Personen handeln.

2. Empfehlungsbonus

Für den Empfang eines Empfehlungsbonus gelten folgende Voraussetzungen:

  • Der Werbende teilt einen von Kontist bereitgestellten spezifischen Link (den „Empfehlungslink“). Der Werbende darf den Empfehlungslink grundsätzlich nicht für gewerbliche Aktivitäten und insbesondere nicht für oder in Zusammenhang mit bezahlter Werbung, Social Media- oder sonstigen Promotions nutzen. 
  • Sollten Sie Interesse an einer kommerziellen Nutzung haben, wenden Sie sich bitte an: support@kontist.com.
  • Das eröffnete Konto muss einem der Pläne Kontist Premium oder Kontist Free mit physischer Kreditkarte bzw Kontist Buchhaltung entsprechen. Das kostenlose Konto Kontist Free ohne Kreditkarte ist vom Empfehlungsbonus ausgeschlossen.
  • Der Werbende muss mindestens drei ausgehende Transaktionen mit seinem Konto durchgeführt haben, bevor er den Empfehlungslink versenden darf.
  • Eine Person, die den Link erhält (der „Geworbene“), eröffnet durch Anklicken des Empfehlungslinks ein Konto über die Kontist-App.
  • Das Konto gilt erst als eröffnet, wenn die steuerliche Identifikationsnummner (TIN) angegeben wurde. Diese muss spätestens vier Wochen nach der Registrierung hinterlegt sein.
  • Der Geworbene muss in der Lage sein, folgende Dokumente auf Nachfrage einzureichen: Nachweis der Selbständigkeit (z.B. Gewerbeschein, Steuerbescheinigung) und Adressnachweis.
  • Bankkonto: Nach erfolgreicher Kontoeröffnung und den damit verbundenen Prozessen, um offiziell Kunde von Kontist Banking zu werden sowie der Bereitstellung aller notwendigen Informationen durch die geworbene Person, werden dem Werber 50 Euro als Dankeschön gutgeschrieben. Dazu müssen alle Empfehlungsbedingungen erfüllt worden sein.
  • Buchhaltung: Nach erfolgreicher Kontoeröffnung sowie der Bereitstellung aller notwendigen Informationen durch die geworbene Person, werden dem Werber 75 Euro als Dankeschön gutgeschrieben. Dazu müssen alle Empfehlungsbedingungen erfüllt worden sein.

3. Grenzen des Programms

  • Das Freundschaftswerbungsprogramm von Kontist darf nicht zum wesentlichen Gegenstand der gewerblichen Tätigkeit des Werbenden gemacht werden.
  • Die Nutzung des von Kontist bereitgestellten Empfehlungslink für kommerzielle Tätigkeiten ist nicht gestattet. Dem Kontist-Kunden ist es untersagt für seinen persönlichen Empfehlungslink bezahlte Werbeaktionen wie Online-Werbung selbst oder durch Dritte durchzuführen. Darunter zählt auch die öffentliche Verbreitung des Links auf Blogs, auf YouTube, Facebook oder anderen Social Media Plattformen die darauf abzielen, Prämien einzuwerben; der Versand von Nachrichten an Personen die den Werbenden nicht kennen, oder die Verwendung von automatisierten Systemen um den Empfehlungslink zu verbreiten. Sollten Sie Interesse an einem kommerziellen Partnerprogramm haben, wenden Sie sich bitte an: support@kontist.com.

4. Verschiedenes

  • Der Werbende erhält im Falle der erfolgreichen Werbung eines Neukunden und Erfüllung der vorstehenden Voraussetzungen die im Rahmen des Freundschaftswerbeprogramms zugesagte Prämie. Kontist entscheidet eigenständig über die Annahme eines Vertragsangebotes mit einem Geworbenen. Ein Anspruch auf den Empfehlungsbonus entsteht nicht, wenn Kontist einen Vertragsabschluss mit dem empfohlenen Neukunden - gleich aus welchen Gründen - verweigert. Änderungen des Empfehlungsbonus, die nach erfolgreicher Vermittlung eines Neukunden an Kontist erfolgen, haben keinen Einfluss auf die Bonushöhe und gelten nur für die Zukunft. 
  • Der Vergütungsanspruch wird erst fällig, wenn alle Bedingungen einer erfolgreichen Werbung dieser Teilnahmebedingungen erfüllt sind. 
  • Die Auszahlung des Empfehlungsbonus erfolgt grundsätzlich durch eine Gutschrift auf das Guthabenkonto des Werbenden, soweit im Rahmen des Freundschaftswerbeprogramms nichts anderes vereinbart wurde. 
  • Kontist kann die in den Geschäftsbedingungen enthaltenen Bestimmungen und Voraussetzungen für Freundschaftswerbung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft aus beliebigem Grund aussetzen, aufheben oder ändern. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Teilnahmebedingungen kann Kontist einen bereits gewährte Prämie zurückbuchen und/oder zurückverlangen.