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Selbstständigkeit

Wie du in der Altenpflege in die Selbständigkeit startest

Zuletzt aktualisiert am 9. Aug. 2023

Nina Sickinger

Freelance Editor

6. Jan. 2021

Die Misere im Bereich Pflege, wir meinen hier speziell die Altenpflege, ist hinlänglich bekannt. Vor allem der Arbeitskräfte-Mangel und die schlechte Bezahlung stehen als Argumente immer wieder im Fokus. Es ist deswegen schon etwas verwunderlich, dass so wenig bekannt ist, dass man sich auch in der Altenpflege selbständig machen und dabei vor allem von den Vorteilen einer selbständigen Tätigkeit profitieren kann.

Doch viele Alten- und im übrigen auch Krankenpfleger verzichten dennoch darauf (denn auch in den weiteren Pflegeberufen kann man sich selbständig machen). Der Pflegeberuf generell nimmt nämlich eine Sonderrolle ein und es gibt kaum eine passende Schublade für ihn. Und das ist der Grund: es gibt wenig solide Fakten und Antworten in Bezug auf die vielschichtigen Aspekte der selbständigen Tätigkeit in diesem Beruf.

Und da geht es schon los: welchen Status hat ein Selbständiger hier und wie sieht es mit den Anforderungen und Formalitäten aus? Das klären wir in diesem Artikel und konzentrieren uns auf die Sparte Altenpflege. Und wenn man sich das Ganze in Ruhe betrachtet, gibt es genug Anhaltspunkte, nach denen sich konkret vorgehen lässt, um einen soliden Start zu absolvieren.

Was du alles zu beachten hast, wenn du dich in der Altenpflege selbständig machen möchtest

Formalitäten: 

Wenn du dich als Altenpfleger selbständig machen möchtest, zählst du mit dieser Tätigkeit zu den Freien Berufen, das heißt du arbeitest freiberuflich. Um als freiberufliche Pflegefachkraft zugelassen zu werden, benötigst du dazu eine Steuernummer, die du beim Finanzamt beantragst. Eine Gewerbeanmeldung ist demnach nicht erforderlich.

Neben der Anmeldung beim Finanzamt musst  du die Aufnahme deiner Tätigkeit auch dem zuständigen Gesundheitsamt und der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege melden. Darüber hinaus ist es empfehlenswert, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Zudem solltest du dem jeweiligen Landesrahmenvertrag beitreten, einen Versorgungsvertrag und eine Vergütungsvereinbarung mit den Krankenkassen und Arbeitsgemeinschaften der Pflegekassenverbände abschließen, damit du deine Leistungen dann auch mit den Kassen abrechnen kannst.

Die Bedingungen, eine Kassenzulassung zu erhalten, sind ziemlich anspruchsvoll und - wie könnte es auch anders sein - von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Als Alternative dazu bietet sich auch an, dass du mit deinen Patienten direkt abrechnest (also ihnen eine Rechnung stellst), sofern sie damit einverstanden sind. Deine gestellten Honorare sollten sich natürlich stets an den üblichen Sätzen für freie Pflegefachkräfte orientieren. Aber: Preise für Individual-Leistungen im Bereich "häuslicher Pflege" dürfen auch individuell ausgehandelt werden.

Beachte: Die Höhe deines Honorars wird maßgeblich immer auch von deiner Qualifikation abhängig sein.  

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Allgemein:

Der Beruf Altenpflege zählt zu den Freiberuflern im Bereich der heilberuflichen Tätigkeiten. Dazu gehören alle Pflegefachkräfte in den folgenden Berufsgruppen:

  • Altenpfleger
  • Gesundheits- und Krankenpfleger
  • sowie Kinderkrankenpfleger

Als examinierte Pflegefachkraft fallen im allgemeinen die Grund- und Behandlungspflege sowie auch die Betreuung und Beratung von Pflegebedürftigen in deinen Zuständigkeitsbereich. Zu den wichtigsten Aufgaben gehören unter anderem: 

  • Unterstützung bei der Körperpflege, Nahrungsaufnahme, Bewegung etc.
  • Durchführung von Wundversorgung oder Verbandswechsel etc.
  • Puls, Blutdruck und Temperatur messen
  • bei bettlägrigen Patienten richtig betten oder umlagern
  • Pflegeplan erstellen
  • pflegebedürftige Menschen und deren Angehörigen beraten

Für welche Aufgaben genau du zuständig sein darfst, ist über deine Ausbildung und in den für dich geltenden Gesetzen geregelt. Im Prinzip kannst du aber als freiberufliche Alten-Pflegefachkraft die gleichen Tätigkeiten ausführen, wie eine fest angestellte. Der Unterschied: du arbeitest auf Honorarbasis und auf eigene Rechnung.

Beachte immer: Pflegekräfte, die als Honorarpflegekräfte in stationären Pflegeeinrichtungen arbeiten, sind in dieser Tätigkeit regelmäßig nicht als Selbstständige anzusehen, sondern unterliegen als Beschäftigte der Sozialversicherungspflicht. 

Voraussetzungen: 

Um den Beruf Altenpfleger zu erlernen, ist eine bundesweit einheitlich geregelte, dreijährige Ausbildung nötig, die sich aus einem schulischen Teil an einer Berufsfachschule für Altenpflege und einem praktischen Teil in einer Altenpflegeeinrichtung zusammensetzt. Eine zusätzliche Qualifikation nach der Ausbildung ist möglich, so kannst du zum Beispiel ein Studium in den Bereichen Pflegemanagement oder Pflegepädagogik anschließen. Wenn du dich weiterentwickeln möchtest, ist eine zusätzliche Qualifikation sogar Pflicht.

 

Perspektiven:

Der Personalmangel in der Pflege ist groß und wird wahrscheinlich noch wachsen. Deswegen werden Altenpfleger auch zukünftig händeringend gesucht. Ich denke, auch der freiberufliche Aspekt wird mehr Aufmerksamkeit erhalten, denn die Chancen stehen hier nicht schlecht. Du kannst zum Beispiel als Freiberufler zunächst "allein" starten und dir nach und nach ein Netzwerk aufbauen oder dich darin organisieren.

Du kannst dich außerdem auch weiter spezialisieren, zum Beispiel indem du Menschen, je nach deiner gewählten Qualifikation dann intensivmedizinisch betreuen oder die Versorgung und Betreuung von Krebspatienten übernehmen darfst. Als weiterer Zukunftsaspekt kannst du auch einen eigenen Pflegedienst gründen und Mitarbeiter beschäftigen. Dazu später noch mehr. 

Ausnahmen

Es gibt ein paar Ausnahmen: Es gibt einige Bereiche in der Pflege, in denen du nicht freiberuflich tätig sein kannst, sondern nur als Gewerbetreibender. Das gilt für alle Pflegehilfskräfte mit einer einjährigen Berufsausbildung, z.B. Altenpflegehilfen, Gesundheits- oder Pflegeassistenten. Aber auch ungelernte Kräfte, die anderen Menschen einfach gerne helfen und sich selbstständig machen wollen, müssen für eine selbstständige Tätigkeit ein Gewerbe anmelden.

Als Pflegehelfer bist du dann eher unterstützend tätig, indem du Pflegefachkräften in der Versorgung und Betreuung von Pflegebedürftigen zur Hand gehst. Auch ganz einfache Aufgaben der pflegerischen Grundversorgung, unter anderem Nahrungsaufnahme, Waschen, Duschen oder Ankleiden, darfst du selbst übernehmen. Welche Aufgaben du konkret als Pflegehelfer ausführen darfst, erfährst du über deine Ausbildung und in den für dich geltenden Gesetzen. 

Fazit: Pflegefachkräfte und auch Pflegehelfer dürfen ihre Tätigkeiten selbstständig bzw. freiberuflich ausüben. Der Unterschied zwischen beiden Bereichen besteht bezüglich ihrer Aufgabenfelder und ihres Status` als Freiberufler oder Gewerbetreibende. 

Beachte immer: Bist du selbstständig tätig, kannst du prinzipiell immer Gefahr laufen unter die Scheinselbstständigkeit zu fallen, wenn du während einer längeren Zeit nur für einen Auftraggeber arbeitest oder deine Aufträge nicht eigenmächtig ausführen kannst. Denke immer daran, eine nachträgliche Feststellung einer Scheinselbstständigkeit kann unter Umständen zu hohen Nachzahlungen führen. Das und mehr zum Thema Scheinselbstständigkeit liest du hier: Was du zum Thema Scheinselbständigkeit wissen musst.

Tipps und Anregungen findest du in den zahlreichen Online-Plattformen zum Thema "Selbständig in der Altenpflege" und auch über die entsprechenden Unternehmensverbände, wie zum Beispiel der VDAB.

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Wenn du einen (eigenen) ambulanten Pflegedienst gründen möchtest

Wenn du dieses Ziel hast, solltest du dir vorab im Klaren sein, dass du viel Verantwortung trägst und auch ein hohes Arbeitspensum zu absolvieren hast, das über die pflegerische Tätigkeit an sich hinausgeht. Denn du musst dich natürlich neben den, dir anvertrauten pflegebedürftigen Menschen, auch noch um deine "Firma" und um deine Angestellten kümmern. Für deinen Start in die ambulante Pflege haben wir für dich ein paar Entscheidungshilfen und die wichtigsten Punkte zusammengetragen. Was zu beachten ist: 

  • Allgemein

In Bezug einer Selbständigkeit im Pflegebereich gelten die Regelungen des § 71 (1 und 1a) des Sozialgesetzbuches zu Pflegeeinrichtungen: "Ambulante Pflegeeinrichtungen (Pflegedienste) im Sinne dieses Buches sind selbständig wirtschaftende Einrichtungen, die unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft Pflegebedürftige in ihrer Wohnung mit Leistungen der häuslichen Pflegehilfe im Sinne des § 36 versorgen.

Auf ambulante Betreuungseinrichtungen, die für Pflegebedürftige dauerhaft pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung erbringen (Betreuungsdienste), sind die Vorschriften dieses Buches, die für Pflegedienste gelten, entsprechend anzuwenden, soweit keine davon abweichende Regelung bestimmt ist." 

Zur Gründung eines ambulanten Dienstes benötigst du ein formelles OK bzw. die formelle Zusage der entsprechenden Pflege- und Krankenkasse, die nach dem § 72 des Sozialgesetzbuches darüber entscheidet, ob dein Pflegedienst die Zulassung erhält. Der Antrag ist formlos an die zuständigen Kassen zu stellen, die dann überprüfen, ob du die erforderlichen Voraussetzungen erfüllst, einen mobilen Pflegedienst zu gründen.  

  • Individuelle Voraussetzungen

Als erstes solltest du dir die Frage stellen - und dies gilt für alle, die sich selbständig machen möchten gleichermaßen - traue ich mir das zu? Will ich das wirklich? Habe ich den Mut und die Ausdauer, das anzugehen? Wenn du diese Fragen mit Ja beantworten kannst, ist das schon mal super gut. In den nächsten Schritten wird die Planung konkreter:

Verfüge ich bereits über die notwendige fachliche Qualifikation oder muss ich sie mir noch aneignen? Verfüge ich über die persönlichen Voraussetzungen, die sowohl für eine Selbständigkeit allgemein sowie den Beruf an sich erforderlich sind? Dazu zählen zum Beispiel organisatorische, kaufmännische und betriebswirtschaftliche Kenntnisse.

Aber auch kommunikative Fähigkeiten, darüber hinaus physische und psychische Gesundheit, sowie Empathie, Einfühlungsvermögen, Fingerspitzengefühl als auch die Fähigkeit, gegenüber eventuell schwierigen Situationen im Arbeitsalltag gewappnet zu sein und sich davon nicht einkassieren zu lassen. Denn diese Situationen wird es in der Altenpflege definitiv geben. 

  • Fachliche Qualifikation

Für die Gründung eines ambulanten Pflegedienstes, wenn du auch selber pflegerisch tätig sein möchtest, benötigst du:

- eine entsprechende fachliche Grundausbildung, wie zum Beispiel als Alten-, Gesundheits- oder Krankenpfleger

- wenn du auch Menschen mit einer Behinderung betreuen möchtest, brauchst du zusätzlich eine Ausbildung als Heilerziehungspfleger bzw. Heilerzieher. 

- darüber hinaus brauchst du eine Weiterbildung zur Pflegedienstleitung (PDL), die für sämtliche leitenden Positionen verpflichtend ist. Die nötige Qualifikation kannst du aber auch über den Studiengang Pflegemanagement erwerben. 

- eine weitere Voraussetzung ist der Nachweis, dass du während der letzten fünf Jahre mindestens zwei Jahre in einem der oben genannten Ausbildungsberufe hauptberuflich tätig warst. In dieser Zeit musst du im Normalfall mindestens ein Jahr in einer ambulanten Einrichtung gearbeitet haben. 

Allerdings gibt es auch eine Alternative: Du kannst einen ambulanten Pflegedienst auch ohne eigene Ausbildung zur Pflegedienstleitung gründen. Allerdings fungierst du dann "nur" als Inhaber und musst eine Pflegefachkraft mit entsprechender Ausbildung als Pflegedienstleitung einstellen, und zwar in Vollzeit und sozialversicherungspflichtig. 

Gut zu wissen:  Weiterbildungsmöglichkeiten im Pflegebereich kannst du bei den Fachverbänden absolvieren. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) und der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) haben fachspezifische Seminare und Fortbildungen sowie Kurse zum Thema Existenzgründung im Angebot. 

  • Weitere erforderliche Kenntnisse

Das Pflege-Business erfordert neben deinen fachlichen Kenntnissen und Qualifikationen auch betriebswirtschaftliches Wissen. Je besser du hier aufgestellt bist, desto leichter lässt sich "dein Laden" sozusagen führen. Natürlich kannst du für die entsprechenden Bereiche auch jemanden einstellen. Aber gerade am Anfang und wenn das Geld eventuell noch knapp ist, bist du besser beraten, so viel wie möglich selber zu machen.

Hast du hier noch Defizite, suche dir am besten so früh wie möglich Unterstützung, damit du dir fehlendes Wissen schnell aneignen kannst. Denn du darfst nicht vergessen, dass du dich ja parallel auch um deine pflegebedürftigen Patienten kümmern musst, was allein schon sehr zeit- und kräfteraubend ist. Empfehlenswert ist, sich hier vorab mit Informationen zur wirtschaftlichen Führung von ambulanten Pflegediensten, mit Mitarbeiterführung und auch mit dem, für diesen Bereich geltenden Arbeitsrecht, zu befassen.

Wenn du in all diesen Punkten wissenstechnisch gut aufgestellt bist, kannst du die Herausforderungen in der mitunter anstrengenden Gründungsphase besser und leichter meistern.

  • Standort- und Bedarfsanalyse 

Da es unterschiedliche Ausrichtungen gibt, solltest du dir auch im Vorfeld darüber klar werden, welchen Bereich du mit deinem ambulanten Pflegedienst abdecken möchtest. Also, sollen es ganz "allgemeine Leistungen" sein, die du anbietest oder bevorzugst du ein spezielles Gebiet, wie zum Beispiel Betreuung von Intensiv- oder Palliativpatienten, bzw. die Pflege von dementen oder psychisch-kranken Pflegebedürftigen.

Diese Entscheidung wird wahrscheinlich maßgeblich von der Fachrichtung, die du bereits in deiner Ausbildung eingeschlagen hast, abhängen. Damit in Verbindung steht auch die Frage, welche Zielgruppe(n) du erreichen möchtest und welcher Bedarf an deinem Standort und in dem Radius, den du abdecken kannst und möchtest, besteht. Also, was gibt es schon und was wird gebraucht.

Wenn es schon einige ambulante Dienste in deiner Nähe geben sollte, informiere dich vorab über deren Angebote/Leistungen (Listen der unterschiedlichen Pflegedienste in deiner Region erhältst du beim Sozialdezernat der jeweiligen Gemeinde/Kommune). Denn es würde sicherlich Sinn machen, dich von deren Angeboten abzusetzen oder ein Alleinstellungsmerkmal zu finden, in dem du andere, spezielle Leistungen anbietest oder solche, die es in deiner Gegend noch nicht gibt. Auch wie die Altersstruktur an deinem Standort beschaffen ist, solltest du in die Planungen einbeziehen.

Konkret, wie viele pflegebedürftige Menschen sind dort ansässig. Nehme dir für diese Analysen wirklich Zeit und recherchiere gründlich, damit du dein Angebot bestmöglich an den Standort anpassen kannst und von Anfang an gut vorbereitet bist. Hilfreiche Quellen hierfür sind lokale Bedarfsstatistiken und -prognosen, die zum Beispiel das Statistische Bundesamt oder das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung zur Verfügung stellen.  Diesbezügliche Infos bekommst du auch in deiner Stadt, Gemeinde oder bei den Pflegekassen.

  • Räumlichkeiten

Auch wenn du mit deinem ambulanten, mobilen Pflegedienst vorwiegend pflegebedürftige Menschen in ihrer eigenen Wohnung betreust, und darüber hinaus Mitarbeiter beschäftigst, ist es immer ratsam, geeignete, eigene Räume anzumieten. Einerseits um mit deinen Angestellten zum Beispiel Teambesprechungen, Supervisionen und ähnliches abhalten, als auch andererseits Patienten und deren Angehörige empfangen zu können.

Außerdem repräsentierst du mit diesen Räumlichkeiten dein Unternehmen - macht dies einen guten Eindruck, wirst du potentielle Kunden leichter überzeugen. Du verkaufst zwar keine Waren, dafür aber einen Service, der auf Vertrauen aufgebaut werden muss und der für alle Beteiligten ein oft diffiziles Thema darstellt. Deswegen ist ein professioneller Eindruck in Bezug auf deine Räumlichkeiten, wie auch auf deine Ausstattung und dein Auftreten immens wichtig.

  • Mitarbeiter

Du musst "genügend" Mitarbeiter beschäftigen, um eine Genehmigung für deinen ambulanten Pflegedienst zu bekommen. Und auch um zu garantieren, dass deine dir anvertrauten pflegebedürftigen Menschen immer ausreichend versorgt sind, wenn du oder andere Mitarbeiter deiner/ihrer Arbeit mal nicht nachgehen können. Was in diesem Falle "genügend" bedeutet, regeln von gesetzlicher Seite her die einzelnen Bundesländer und wie so oft ist das sehr unterschiedlich. In Bayern bist du verpflichtet am Anfang zwei Vollzeitkräfte zu beschäftigen, in Thüringen sind es dagegen 4. 

  • Weitere Aspekte

Es gibt noch eine Reihe zusätzlicher Punkte, die zur Gründung bzw. Zulassung eines ambulanten Pflegedienst wichtig sind. Dazu zählen unter anderem die Überprüfung deines Qualitätsmanagements nach den Qualitätsprüfungsrichtlinien (QPR) und die Einhaltung aller gesetzlichen Qualitätsstandards seitens des MKD (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung). Übrigens werden auch im laufenden Betrieb immer wieder solche Kontrollen durchgeführt, und zwar unangekündigt. Des weiteren gilt noch (wie im oberen Abschnitt schon erwähnt):

Du musst die Aufnahme deiner Tätigkeit dem zuständigen Gesundheitsamt und der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege melden. Ebenfalls der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gehört zum absoluten Muss, wie auch der Versorgungsvertrag und eine Vergütungsvereinbarung mit den Krankenkassen und Arbeitsgemeinschaften der Pflegekassenverbände. Infos zu all diesen Aspekten gibt es zum Beispiel beim Verband der Ersatzkassen (vdek) und dem GKV-Spitzenverband

 

Fazit

Schon lange wird bei uns im Land immer wieder darauf hingewiesen, dass ein Großteil der Bevölkerung ein hohes bis sehr hohes Alter aufweist (demografischer Wandel). Dieser Trend wird noch länger genau so anhalten. Dies eröffnet dem Berufsfeld Altenpflege natürlich gute Zukunftschancen, auch bzw. gerade für freiberufliche Alten-Pflegefachkräfte. Man kann davon ausgehen, dass es in Deutschland etwa 2,5 Millionen pflegebedürftige Menschen gibt, bis 2030 könnte die Zahl gemäß Schätzungen schon auf 3,5 Millionen angewachsen sein.

Was dabei auffällig ist: Gut zweidrittel der pflegebedürftigen Menschen werden zuhause betreut und nicht in Pflegeeinrichtungen. Diese Zahlen zeigen, dass es für freiberufliche Altenpfleger wirklich perfekte Perspektiven gibt, sich der Schritt in die Selbständigkeit definitiv lohnen kann und es sich um ein zukunftssicheres Tätigkeitsfeld handelt, in dem man sich eigenverantwortlich und selbstbestimmt verwirklichen kann.  

Wenn du noch etwas zum Thema "Selbständig in der Pflege" allgemein wissen möchtest, klick` dich hier hinein Selbstständig in der Pflege - mit diesen Tipps richtig durchstarten!

Und hier noch ein paar konkrete Anregungen zum Thema Existenzgründung.