Banking & Buchhaltung für Selbständige & Freelancer

Selbstständigkeit

Selbstständig in der Pflege - mit diesen Tipps richtig durchstarten!

Zuletzt aktualisiert am 9. Aug. 2023

Nadja Fleischer

Freelance Editor

22. März 2019

Weniger Überstunden, mehr Gehalt, freie Zeiteinteilung, Flexibilität und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf: es gibt zahlreiche Gründe, warum sich viele Pflegekräfte zunehmend selbstständig in der Pflege machen. Doch wie macht man sich selbstständig und welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt werden? Wir haben die wichtigsten Fakten zusammengetragen und geben Tipps, wie der Start in die Selbstständigkeit in Pflegeberufen gelingen kann.

Der Kontist Newsletter

Erhalte alle Neuigkeiten über die Kontist App, unsere neuen YouTube Tutorials, Gesetzesänderungen und Steuertipps für Selbstständige direkt in dein Postfach!

Der Pflegeberuf - Job mit Herz

Für viele Menschen gewinnt die soziale Komponente für ihr Berufsideal zunehmend an Bedeutung : neben dem Gelderwerb möchten viele Menschen auch etwas Sinnvolles für sich und für Andere tun (siehe hierzu auch unser Blog Artikel Selbststaendig machen im sozialen Bereich ). Auch wünschen sich viele ein Leben, das sich ihren persönlichen und individuellen Wünschen anpasst. Sie wünschen sich mehr Zeit für die Familie, für Freunde, für eine bessere und sozialere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. So wundert es nicht, dass sich auch immer mehr Menschen in den sozialen Bereichen selbstständig machen, so auch in den Pflegeberufen.

Der Bedarf an Pflege steigt

Ende 2015 zählte das Statistische Bundesamt rund 2,9 Millionen pflegebedürftige Menschen, Tendenz steigend. Die Gesundheitsversorgung verbessert sich stetig. Die Bevölkerung altert. Der demographische Wandel prägt nicht nur unsere Gesellschaft sondern stellt auch hohe Anforderungen, insbesondere an die Pflegeberufe und ihre dazugehörigen Ausbildungen.

Mit dem neuen Pflegeberufegesetz , das im Juli 2017 verkündet wurde, setzte die Regierung den Grundstein für eine zukunftsfähige und qualitativ hochwertige Pflegeausbildung für die Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege. Das Gesetz tritt nach und nach in Kraft und wird ab dem 1. Januar 2020 das Alten- und Krankenpflegegesetz ablösen.

Laut Statistischem Bundesamt , wird der überwiegende Teil der Pflegebedürftigen zu Hause versorgt und das mehrheitlich durch Angehörige. Gegenüber 2013 hat die ambulante Versorgung um 12% zugenommen. Zum Vergleich: Die teil- oder vollstationäre Versorgung verzeichnet ein Wachstum um 4%.

Der steigende Anteil von Pflegenden wirkt sich natürlich auch auf die Nachfrage an Personal aus. Die ambulante Pflege wird auch zukünftig einen großen Bereich ausmachen und einen hohen Bedarf an Personal stellen. Die Chance für die, die sich in ihrem Pflegeberuf selbstständig machen wollen.

Welche Pflegeberufe gibt es?

Zu den Pflegeberufen gehören:

  • Altenpfleger/in
  • Gesundheits- und Krankenpfleger/in (früher „Krankenschwester“)
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
  • Heilerziehungspfleger/in
  • Heilerzieher/in
  • Sozialassistent/in (Der Beruf Sozialassistent/in ist kein klassischer Pflegeberuf, sondern vielmehr eine Vorstufe davon.)

Mit dem neuen Pflegeberufegesetz erfahren die Berufe Altenpfleger/in, Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpfleger/in eine generalisierte Ausbildung. Die Spezialisierung in eines der Fachgebiete erfolgt erst am Ende der Ausbildung.

Wer sich nach der Ausbildung akademisch fortbilden möchte, kann folgende Berufe mit Studienabschluss wählen:

  • Pflegemanagement
  • Pflegepädagogik

Wer selbstständig in der Pflege sein möchte, kann das mit allen genannten Berufen tun. Aber nicht nur Pflegefachkräfte können sich selbstständig machen, sondern auch für Pflegehelfer/innen, die es für alle Fachbereiche gibt, ist das problemlos möglich.

Warum solltest du dich selbstständig in der Pflege machen?

Stress, Überstunden, schlechte Bezahlung, Schichtdienste und wenig Freiräume. Ob in Krankenhäusern, Tageskliniken oder anderen sozialen und pflegenden Einrichtungen, der Pflegeberuf ist personell unterbesetzt, was sich oftmals auch auf den (Arbeits-) Alltag der Angestellten auswirkt. Wenn wegen Krankheit und anderen Ausfällen Personalnot herrscht, dann müssen sich Pflegekräfte schnell und gut organisieren. Dann muss kurzfristig, die Oma einspringen und das Kind vom Kindergarten holen, der Urlaub verschoben oder Freizeitaktivitäten vernachlässigt werden. Hinzu kommt die körperliche und psychische Belastung, die mit sozialen und pflegenden Berufen permanent einhergeht.

Der Druck und die Belastung sind immer präsent. Auch mit einer Selbstständigkeit werden diese nicht verhindert, dennoch lässt sich hier individueller planen. Arbeitszeiten können unabhängiger gestaltet werden. Auch entscheidet der oder die Selbstständige selbst, über den gewünschten Arbeitsort. Geteilte Dienste fallen weg. Wochenend- und Feiertagsdienste sind nicht mehr verpflichtend sondern beruhen auf Vereinbarung. Hinzu kommt eine bessere und faire Bezahlung.

Hol dir Experten an deine Seite - der Steuerservice für Selbstständige ✨

Inklusive Geschäftskonto mit Echtzeit-Steuerschätzung, automatischer Buchhaltung & digitaler Steuerberatung. 

Zufriedene Pflegekräfte - gesunde Patienten

Nicht nur das Pflegepersonal profitiert von der Selbstständigkeit des Pflegepersonals. Auch für die Patienten ist die neue Arbeitsform ein Zugewinn. Da die Pflegekräfte unabhängig von Pflegediensten oder anderen Einrichtungen agieren, können beispielsweise bei der ambulanten Pflege die Pflegezeiten besser mit Patienten und Angehörigen abgestimmt werden. Außerdem gibt es keine (häufigen) Personalwechsel der Fachkräfte. Die Betreuung von einer Person stärkt das Vertrauensverhältnis und gibt der pflegebedürftigen Person Stabilität und Sicherheit in ihrer Betreuung.

Wie machst du dich selbstständig in der Pflege?

Grundvoraussetzung für die Selbstständigkeit in einem Pflegeberuf ist eine entsprechende Ausbildung. Wer Selbstständig in der Pflege ohne Ausbildung sein möchte, hat formal keine Chance. Abgesehen davon, dass es sich hier um einen Berufszweig handelt, der teils medizinische Hintergründe beinhaltet und sich durch eine hohe Verantwortung, insbesondere für Menschen, auszeichnet, verhindern allein schon die gesetzlichen Regelungen, in diesem Berufszweig ohne entsprechende Ausbildung Fuß zu fassen.

Was brauchst du für die Aufnahme zur Selbstständigkeit?

Die aufzunehmende freiberufliche Tätigkeit muss beim Finanzamt angemeldet werden. Daraufhin bekommst du deine (neue) Steuernummer zugewiesen.

Pflegeberufe gehören zu den freien Berufen und sind somit laut §2 des Gewerbesteuergesetzes nicht gewerbesteuerpflichtig. Freiberufler/innen müssen kein Gewerbe anmelden.

Für Selbstständige in Pflegeberufen ist es notwendig dem Landesrahmenvertrag beizutreten und einen so genannten Versorgungsvertrag und eine Vergütungsvereinbarung mit den Krankenkassen-Landesverbänden abzuschließen. Die Pflegekassen arbeiten mit Strukturerhebungsbögen (erhältlich bei der zuständigen Kranken-und Pflegekasse), denen entsprechende Anlagen beizulegen sind, damit sie die Aufnahme adäquat prüfen können.

Dem Strukturerhebungsbogen beizulegen sind:

  • Führungszeugnis
  • Erlaubnis zur Berufsbezeichnung
  • Nachweis ausreichender Berufserfahrung (in der Regel zwei Jahre in den letzten fünf Jahren)
  • erfolgreicher Abschluss einer 460-Stunden-Weiterbildungsmaßnahme
  • ein Pflegekonzeption
  • Nachweis einer ausreichenden Betriebshaftpflichtversicherung

Viele Bundesländer verlangen außerdem die Anmeldung beim Gesundheitsamt. Wer selbstständig in der Pflege sein will, muss sich außerdem bei der Berufsgenossenschaft anmelden und zwar konkret bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege.

Selbstständig in stationären Pflegeeinrichtungen

Wenn Kliniken und Pflegeheime überlastet sind und unter Personalmangel leiden, kommt es nicht selten vor, dass sie kurzzeitig auf selbstständige Pflegekräfte zurückgreifen. Hierbei ist es wichtig dass der/die Selbstständig/e etwa drei Monate vor Aufnahme der Tätigkeit einen Versorgungsvertrag, eine Vergütungsvereinbarung und eine Vereinbarung über die Leistungs- und Qualitätsmerkmale mit den Landesverbänden der Pflegekassen und den überörtlichen Trägern der Sozialhilfe abschließt.

Auch hier verlangen die Pflegekassen wieder die Abgabe eines Strukturerhebungsbogens, nebst Anlagen. Neben den bereits oben aufgeführten Anlagen für die ambulante Pflege, wird zusätzlich eine Raumkonzeption gefordert. Gegebenenfalls sind eine Leistungs-/ Preisübersicht über Zusatzleistungen beizufügen.

Tipp: Achtung bei Scheinselbstständigkeit! Bietest du deine Pflegeleistung im ambulanten Bereich nur einer Pflegeperson an oder arbeitest stationär nur für einen Auftraggeber/ Pflegedienst, besteht die Gefahr der Scheinselbstständigkeit.

Was brauchst du für die Steuer?

Freiberufler/innen sind zwar nicht gewerbetreibend aber einkommenssteuerpflichtig, das gilt auch für Pflegeberufe. Für die jährliche Steuererklärung reicht eine einfache Einnahme-Überschussrechnung (EÜR). Auch wenn sämtliche Leistungen in Pflegeberufen nicht umsatzsteuerpflichtig sind (Hinweis auf Paragraf 4 Nr. 14 sollte immer auf den Rechnungen angegeben werden) verlangt das Finanzamt trotzdem eine Umsatzsteuererklärung zum Mantelbogen und der EÜR, in der die Befreiung ersichtlich wird.

Ob deine Leistung als freiberuflich oder gewerbetreibend eingeordnet wird, entscheidet allein das Finanzamt, denn insbesondere in den Pflegeberufen werden verschiedene Leistungsangebote miteinander kombiniert. So treten oft pflegende und betreuende Dienstleistungen zusammen mit Wellness-Angeboten (z.B. Massagen) auf. Auch hauswirtschaftliche Tätigkeiten werden vom Finanzamt als gewerblich eingeordnet. Wer sein Leistungsspektrum also mit Blick auf die Wünsche seiner Patienten erweitern möchte, kommt ggf. an einer Gewerbeanmeldung nicht vorbei.

Risiken abwägen - Kunden finden

Wer sich selbstständig macht, macht sich nicht nur unabhängig von Auftraggebern, sondern trägt auch die mit dem Beruf verbundenen Risiken und organisatorischen Aufgaben allein: Aufträge generieren, abschließen und schließlich auch (mit den Krankenkassen) abrechnen. Auch um das gesamte Rechnungswesen, inklusive Kontrolle der Zahlungseingänge, müssen sich Selbstständige selbst kümmern. Wer sich selbstständig in der Pflege machen will, sollte beachten, dass neben den beruflichen Fachkenntnissen auch immer kaufmännisches Know-How gefordert ist.

Die Kunden- bzw. Patientenakquise ist dabei sicherlich der schwierigste Part, sogleich auch der Bedeutendste. Ein gutes auf Pflege und Betreuung ausgerichtetes Netzwerk kann besonders in der Startphase sehr hilfreich sein. Wer darauf (noch) nicht zurückgreifen kann, kann sich Unterstützung in Form von Vermittlungsagenturen holen. Diese Online-Plattformen führen Einrichtungen mit personellen Engpässen und potentielles Pflegepersonal zusammen. Für Menschen mit weniger kaufmännischen Vorkenntnissen, die sich dennoch selbstständig machen wollen, ist das möglicherweise der ideale Einstieg. Denn vielmals wird auf Wunsch auch das Erstellen von Dienstleistungsverträgen oder Rechnungen übernommen.

Tipp: Mach dich sichtbar! Mit einer eigenen Webseite oder einem Facebook-Profil erhöhst du deine Chancen als Selbstständige/r wahrgenommen zu werden. Die beste Werbung ist natürlich die persönliche Weiterempfehlung von Kunden und Kundinnen. Bis es aber soweit ist, hilft eine digitale Präsentation über deine Expertise, Erfahrungsberichte, dein sympathisches und an den Wünschen der Patienten ausgerichtetes Auftreten.

Selbstständig in der Pflege - Ist das was für dich?

Angesichts des demographischen Wandels und dem damit verbundenen steigenden Pflegebedarf, sieht es für ausgebildetes Pflegepersonal erstmal nicht schlecht aus. Die Strukturveränderungen der Pflegesysteme und Einrichtungen, die Digitalisierung und der Wandel von Kommunikationsformen stellen die Weichen für das selbstständige Arbeiten im Pflegeberuf.

Der Weg in die Selbstständigkeit ist mit vielen positiven Faktoren verbunden: flexiblere und individuellere Arbeitszeiten, Autonomiegewinn, mehr Lebensqualität, höhere Verdienstmöglichkeiten und mehr Wertschätzung.

Selbstständig in der Pflege sein, bedeutet aber auch sich eigenständig um jedes Detail zu kümmern und insbesondere um die Dinge, die nichts direkt mit dem Patienten zu tun haben, wie Kundenakquise, Verträge erstellen, Abrechnungen machen usw. Hier ist kaufmännisches Know-How gefragt.

Sofern dir das alles noch etwas viel Papierkram ist könntest du auch darüber nachdenken dich neben deiner Anstellung nebenberuflich selbstständig zu machen. So kannst du unter Einsatz von wenig Risiko dein Netzwerk ausbauen und dir die richtige Nische in deinem Pflegeberuf suchen.

Hol dir Experten an deine Seite - der Steuerservice für Selbstständige ✨

Inklusive Geschäftskonto mit Echtzeit-Steuerschätzung, automatischer Buchhaltung & digitaler Steuerberatung.