Steuern & Banking für Selbständige & Freelancer

Selbstständigkeit

MAIN - Blog Selbständigkeit - "Erwerbsunfähigkeitsrente - auch für Selbstständige eine Möglichkeit der Absicherung"

Zuletzt aktualisiert am 5. Juli 2023

Annemarie Cornus

Freelance Editor

22. März 2019

Es ist ein Szenario, welches man niemandem wünscht und sich selbst nicht unbedingt ausmalen möchte: Die Arbeit läuft gut, man hat seinen Rhythmus und seine festen Kunden gefunden und ist glücklich. Es wirkt alles perfekt. Doch dann gibt es einen Einschnitt im Leben. Die Gesundheit spielt nicht mit und plötzlich ist man nicht mehr in der Lage, die volle Arbeitsleitung wie zuvor zu erbringen. Für Selbstständige ist dieses Szenario ein Problem, welches sehr schnell die hart erarbeitete Existenz bedrohen kann. Umso wichtiger ist es, sich auf diesen möglichen Fall vorzubereiten.

In diesem Blogartikel erfährst du, was es mit der Erwerbsunfähigkeitsrente auf sich hat, welchen Unterschied es zur Erwerbsminderungsrente gibt, wo, wie und unter welchen Voraussetzungen du die Erwerbsunfähigkeitsrente auch bei selbstständiger Arbeit beziehen kannst und was du hierbei beachten musst. Im Mittelpunkt steht natürlich die Frage: Solltest du dich als Selbstständiger überhaupt um die Absicherung durch eine Erwerbsunfähigkeitsrente kümmern?

Erwerbsunfähigkeitsrente – Was ist das überhaupt?

Der Zeitpunkt, zu dem eine Erwerbsunfähigkeitsrente relevant wird, ist niemals schön. Denn die Erwerbsunfähigkeitsrente geht immer Hand in Hand mit einer Schädigung des Körpers oder des Geistes. Hiermit verbunden sind natürlich eklatante Einschnitte im Leben der betroffenen Personen. Klammert man die privaten Einschnitte aus, so ist besonders bei selbstständig tätigen Menschen, aber natürlich auch bei Arbeitnehmern vor dem gesetzlichen Rentenalter, die Existenz durch eine langfristige Erkrankung stark gefährdet.

Um in solchen Fällen eine Grundsicherung zu haben, gibt es unter anderem die Erwerbsunfähigkeitsrente – auch EU-Rente genannt. In ihrer aktuellen Form gibt es diese Rente seit dem 01.01.2001, also mittlerweile bereits seit mehr als 16 Jahren. Die Erwerbsunfähigkeitsrente soll dafür sorgen, auch in der zuvor beschriebenen Situation abgesichert zu sein und solange wie möglich seinen erarbeiteten Lebensstandard beibehalten zu können. Dass dieser nicht in Gänze gehalten werden kann, muss man dabei allerdings ebenfalls wissen. Jedoch sollte niemand aufgrund einer Krankheit von heute auf morgen einen sozialen Abstieg erleiden müssen.

Erwerbsunfähigkeitsrente = Private Versicherung

Es handelt sich bei der Erwerbsunfähigkeitsrente um eine private Versicherung, welche bei kompletter oder teilweiser Invalidität greift. Bekannter für diesen Fall ist natürlich die Berufsunfähigkeitsversicherung, auch BU-Versicherung genannt. Ein Vorteil der EU-Rente gegenüber der BU-Versicherung ist, dass sie sich durch deutlich geringere Beiträge auszeichnet.

Auch wenn die geringeren Beiträge grundsätzlich ein attraktives Argument für die EU-Rente sind, solltest du berücksichtigen. dass die Erwerbsunfähigkeitsrente ihre Grenzen hat und nur in den seltensten Fällen ausreicht, um die Ausgaben des täglichen Lebens zu decken. Gerade wer in jungen Jahren aufgrund von Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage ist, seinem Beruf nachzugehen, hat in den seltensten Fällen bereits genug eingezahlt, um nur von der Erwerbsunfähigkeitsrente zu leben. Sie ist somit vielmehr als Ergänzung zu anderen Absicherungen zu sehen – etwa in Kombination mit der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Der Abschluss einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung eignet sich im Besonderen für stark gefährdete Berufsgruppen, wie beispielsweise Feuerwehrmänner, Polizistinnen und Polizisten oder körperlich stark arbeitende Menschen. Aufgrund der geringen Beiträge ist sie jedoch auch eine sinnvolle Ergänzung für alle anderen Berufsgruppen, da niemand vor vollkommener Arbeitsunfähigkeit gefeit ist.

Erwerbsunfähigkeits- vs. Erwerbsminderungsrente

Wie hoch der Anspruch auf Absicherung ist, ist maßgeblich dadurch definiert, ob man nach Eintreten der körperlichen oder psychischen Krankheit oder des Unfalls noch eine Arbeitsleitung erbringen kann. Dies wird anhand der Arbeitsstunden gemessen, welche man täglich leisten kann.

Den Begriff der Erwerbsunfähigkeitsrente gibt es streng genommen nicht mehr. Diesen gab es nur bis zum Jahr 2000. Seit der Reform 2001 wurde er durch den Begriff der Erwerbsminderungsrente ersetzt. Schaut man sich den Begriff „Erwerbsunfähigkeitsrente“ jedoch genauer an und überträgt ihn auf den Begriff der „Erwerbsminderungsrente“, so wird recht schnell klar, dass die Erwerbsunfähigkeitsrente nichts Anderes ist, als die volle Erwerbsminderungsrente. Dies zeigt sich auch anhand der Staffelung.

Wer weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kann, der gilt als erwerbsunfähig und erhält die volle Erwerbsminderungsrente. Wer pro Tag noch zwischen drei und sechs Stunden arbeiten kann, gilt als teilweise erwerbsunfähig und erhält zumindest noch eine teilweise Erwerbsminderung, welche zumeist einer halben Rente entspricht. Wer sechs Stunden oder mehr pro Tag arbeiten kann, der gilt als voll erwerbsfähig und erhält dementsprechend keinerlei Zuwendungen. Die Feststellung, wie hoch die maximale Belastbarkeit ist, wird durch ein Gutachten getroffen, welches von einem Arzt zu erstellen ist.

Voraussetzungen für den Erhalt der Erwerbsunfähigkeitsrente

Wenn man feststellen möchte, ob man Anspruch auf eine Auszahlung der Erwerbsunfähigkeitsrente hat, muss man zwei Punkte prüfen. Zum einen darf man zum Zeitpunkt der Feststellung das derzeit geltende gesetzliche Alter zum Erhalt der Altersrente noch nicht überschritten haben. Zum anderen muss man gewisse versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllen. Jedoch sind auch diese versicherungsrechtlichen Voraussetzungen überschaubar. So muss man zum Zeitpunkt der Feststellung schon mindestens fünf Jahre versichert sein und in dieser Zeit mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben.

Hier gibt es jedoch auch Ausnahmen: Sollte der Erhalt der Erwerbsunfähigkeitsrente aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit notwendig sein, so gilt diese Wartezeit nicht.

Können auch Selbstständige eine Erwerbsunfähigkeitsrente erhalten?

Die Erwerbsunfähigkeitsrente ist primär auf Arbeitnehmer ausgelegt. Doch auch selbständig tätige Personen können eine Erwerbsunfähigkeitsrente beantragen. Jedoch müssen sie hierfür, wie auch Arbeitnehmer, ein paar Voraussetzungen erfüllen.

Ein besonders wichtiger Punkt: Man muss als Selbstständiger auf freiwilliger Basis in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt haben. Eine weitere Voraussetzung ist, dass insgesamt mindestens 60 Pflichtbeiträge geleistet wurden. Dies stellt sicher, dass die Versicherungszeit von fünf Jahren erfüllt wurde. Zudem müssen innerhalb der vergangenen fünf Jahre vor dem Eintreten des Versicherungsfalls für mindestens für 36 Monate Pflichtbeiträge gezahlt werden.

Letzte Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer früher einmal gesetzlich rentenversichert war und so Entgeltpunkte erworben hat. Dies ist bei den meisten Selbstständigen gegeben, da die meisten selten direkt in eine Selbstständigkeit starten.

Wie und wo beantrage ich die Erwerbsunfähigkeitsrente?

Sollten alle vorher genannten Punkte erfüllt sein, so steht dem Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente nichts mehr im Weg. Hierfür wendet man sich am besten an seinen jeweiligen Rentenversicherungsträger. Dieser hilft einem auch dabei, die Formulare zu erhalten und diese richtig auszufüllen. Daher ist es sinnvoll und ratsam, sich möglich frühzeitig mit dem Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen und nach den benötigten Unterlagen zu fragen. Auch die Vereinbarung eines Termins vor Ort bei der Versicherung ist durchaus empfehlenswert. Hier sitzen Experten, die dir dabei helfen können, alle notwendigen Formulare korrekt auszufüllen und fristgerecht einzureichen. Auf diese Weise vermeidest du Formfehler oder Fristverletzungen, durch die eine Auszahlung des dir zustehenden Geldes verwehrt wird.

Wichtig: Der Antrag muss nach Eintreten des Versicherungsfalls so schnell wie möglich eingereicht werden. Nur wer den Antrag innerhalb der ersten sechs Monate nach Eintreten der Erwerbsunfähigkeit einreicht, bekommt das Geld auch rückwirkend gezahlt.

Fazit: Lohnt sich eine Erwerbsunfähigkeitsrente?

Diese Frage pauschal zu beantworten ist leider nicht möglich, ohne sich die individuelle Situation der Person, die sich versichern lassen möchte, genauer anzuschauen und zu bewerten.

Wer noch am Anfang seiner Selbstständigkeit steht und auf jeden Cent achten muss, der wird sich sicher zweimal überlegen, ob er Geld für eine zusätzliche Versicherung ausgeben will und kann, die ihm im Ernstfall alleine nicht mal die Existenz sichert. Wiederum ist diese Versicherung natürlich deutlich günstiger als eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Dies könnte gerade am Anfang der Selbstständigkeit ein Pluspunkt sein, da man somit auch nur einen Bruchteil der Beiträge zahlen muss, die man für eine vollumfassende Berufsunfähigkeitsversicherung zahlen müsste. Dies hat den Vorteil, dass mehr Geld für andere Posten zur Verfügung steht. Jedoch bedeutet das auch, dass im Ernstfall mit deutlich geringer ausfallenden Auszahlungen zu rechnen ist. Eine ergänzende Berufsunfähigkeitsversicherung ist also definitiv ratsam. Diese kann man jedoch im Zweifelsfall immer noch im späteren Berufsleben abschließen.

Wer in seiner Selbstständigkeit schon weiter fortgeschritten ist, für den kann die Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine sinnvolle Ergänzung zu bereits vorhandenen Versicherungen sein. Zumal die Beiträge, im Vergleich zur Berufsunfähigkeitsversicherung, eher als gering einzustufen sind. Jedoch sollte auch jedem klar sein, dass eine Erwerbsunfähigkeitsrente alleine zum Überleben nicht ausreicht. Vielmehr ist sie eine sinnvolle Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung, die dann einen Großteil der Kosten abdeckt.

Möglichst frühzeitig abschließen!

Wenn man sich für den Abschluss einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung entscheidet, dann sollte man dies möglichst in schon jungen Jahren tun. Denn auch bei dieser Versicherung gilt natürlich: Je früher man einzahlt, desto mehr bekommt man im Fall der Fälle auch ausgezahlt. Dies hilft wiederum dabei, den eigenen Lebensstandard möglichst lange zu halten und im Ernstfall einen gewissen, finanziellen Spielraum zu haben.

Zudem ist es ratsam, sich vor Abschluss der Versicherung mit seinem Versicherungsberater zu besprechen und zu prüfen, ob die Voraussetzungen zum Erwerb einer solchen Versicherung überhaupt in vollem Maße gegeben sind. Auch kann dir der Versicherungsprofi ratsam zur Seite stehen und dich darüber informieren, ob sich der Abschluss der Versicherung zu den jetzigen Konditionen und in deiner jetzigen, privaten und beruflichen, Lage überhaupt lohnt.

Nicht nur die versicherungsspezifischen Voraussetzungen sollten von Relevanz sein. Du solltest auch überprüfen, ob sich der Abschluss einer Versicherung für die Erwerbsunfähigkeitsrente in deinem Fall überhaupt lohnt. Wenn du bereits sehr gut abgesichert ist, kannst du das Geld sicherlich in etwas Sinnvolleres als eine weitere Versicherung investieren. Es wäre an dieser Stelle jedoch vermessen zu sagen, ab welchem Zeitpunkt man über- oder unterversichert ist. Dies hängt von vielen verschiedenen Punkten ab und sollte mit dem jeweiligen Versicherungsexperten des Vertrauens besprochen werden.