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Selbstständigkeit

MAIN - Blog Selbständigkeit - "Wie kann ich eigentlich eine GbR gründen?"

Zuletzt aktualisiert am 5. Juli 2023

Maid Dzambic

Freelance Editor

22. März 2019

Eine GbR oder Gesellschaft bürgerliches Rechts entsteht, wenn sich mehrere Personen oder auch Unternehmen in einer Partnerschaft zusammentun, um gemeinsame Ziele zu erreichen. Die GbR gehört zu den Personengesellschaften und stellt die einfachste Form dar. Die Zwecke der GbR können geschäftlich sein, aber das ist kein Muss. Zum Beispiel können auch eine Fahr- oder Wohngemeinschaft Zweck für eine GbR sein. Das heißt, dass die Gesellschaft bürgerlichen Rechts nicht die Absicht einer Gewinnerzielung für die Gründung voraussetzt.

Aber was muss ich beachten, wenn ich eine GbR gründen will? Wieviel Startkapital brauche ich? Und wie sieht es mit der Haftung aus? Benötigen wir einen Gesellschaftervertrag? Und was bedeutet es für die Steuern?

Für die Gründung einer GbR ist kein Startkapital erforderlich. Es ist nur wichtig, dass das Unternehmen genügend Geld während des Aufbaus hat, bis es anfängt auch eigene Erträge zu erwirtschaften. Das Kapital der GbR ist gemeinsames Eigentum der Gesellschafter und sie können auch gemeinsam über dessen Verwendung entscheiden. Hierbei wird häufig von „Gesamthandsvermögen“ gesprochen. Die Gewinne und Verluste werden zu gleichen Teilen unter den Gesellschaftern aufgeteilt, wenn es im Vertrag nicht anders bestimmt worden ist.

Haftung in der GbR

Wenn es um die Haftung einer GbR geht, sind alle Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen verantwortlich. Falls sich das Unternehmen also verschuldet, müssen alle gemeinsam die Verantwortung übernehmen. Natürlich kann dies intern auch anders geregelt sein, ist dies nicht der Fall, haften alle Gesellschafter zu gleichen Teilen.

Zum Beispiel, eine GbR mit den Gesellschaftern X und Y schuldet der Gemeinde 10 000 Euro Steuer. Die Personen X und Y haben im Gesellschaftsvertrag vereinbart, dass die Person X für alle Steuerschulden verantwortlich ist. Die Gemeinde wird jedoch gegen beide einen Steuerbescheid richten. Falls Gesellschafter X die Schulden nicht begleicht, muss Gesellschafter Y alle Schulden begleichen, egal ob es im Vertrag anders vereinbart ist. Letztlich haftet jeder Gesellschafter einer GbR mit seinem Privat- und Geschäftsvermögen. Dieser Grundsatz kann durch keine Vertragsänderung umgangen werden. Um Schulden zu begleichen, kann auch sonstiger Sachbesitz wie zum Beispiel Immobilien, Autos und andere Wertgegenstände herangezogen werden.

Durch die Auflösung der GbR kann die private Haftung nicht umgangen werden. Auch nach Beendigung einer GbR haften alle Gesellschafter mit ihrem gesamten Vermögen für die Schulden die vielleicht noch verblieben sind. Diese fehlende Haftungsbeschränkung ist nicht immer ein Nachteil, sondern kann auch ein Vorteil (bezüglich der Bank) sein.

Die GbR stellt kein kaufmännisches Gewerbe dar und wird nicht im Handelsregister eingetragen. Falls sich das Unternehmen jedoch so entwickelt, dass es eine kaufmännische Führung braucht, wird es automatisch in eine OHG umgewandelt. Die OHG ist also eine Personengesellschaft mit einer kaufmännischen Führung und muss im Handelsregister eingetragen sein. Es gibt keine festen Grenzen, ab wann das Unternehmen als OHG gilt. Ob das Unternehmen kaufmännisch geführt sein muss, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Einige Kriterien für diese Beurteilung sind:

  • Größenordnung Rücklagen
  • Größenordnung Umsatz
  • Menge der Produkte, Geschäftsvorgänge, Leistungen
  • Anzahl der Mitarbeiter
  • Höhe der Kredite
  • Größe der Geschäftsräume

Wenn der Umsatz des Unternehmens 250.000 Euro jährlich übersteigt und es mehrere Angestellte gibt, führt meistens kein Weg an einem kaufmännischen Betrieb vorbei. Wenn es nicht ganz eindeutig ist, kann die Handwerkskammer oder Handelskammer um Hilfe bei der Beurteilung gebeten werden.

Gesellschaftsvertrag in der GbR

Der Gesellschaftsvertrag kann auch mündlich gemacht werden, es wird jedoch empfohlen diesen schriftlich zu machen, um mögliche Streitigkeiten zu vermeiden. Einige wichtigen Punkte, die im Vertrag enthalten sein sollten, sind:

  • Adressen und Namen der Gesellschafter
  • Art und Höhe der Einlagen (Sach-, Geld- oder Arbeitsleistungen)
  • Sitz der GbR
  • Zweck der GbR
  • Befristung der Gesellschaft
  • Regelung zur Geschäftsleitung (gemeinschaftlich oder allein)
  • Regelung für die Kreditaufnahme
  • Konkurrenzausschluss

Bei einer GbR können die Gewinne und Verluste anhand der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜM) ermittelt werden. Weiterhin unterliegt sie nicht dem Handelsrecht und es gibt auch keine Bilanzierungspflicht (Ermittlung durch Bilanzierung ist freiwillig). Falls die Gewinne der GbR mehr als 60.000 Euro pro Jahr sind oder die Umsätze 600.000 Euro jährlich übersteigen, ist sie auch buchhaltungspflichtig.

Gewerbliche GbR gründen

Die GbR entsteht also durch einen schriftlichen oder mündlichen Vertrag. Im Fall einer gewerblichen Gesellschaft muss auch eine Anmeldung beim Gewerbeamt erfolgen. Dazu gibt es bereits einen sehr ausführlichen Artikel rund um die Gewerbeanmeldung von uns. Abhängig von der Gemeinde, muss die Anmeldung per Post oder persönlich durchgeführt werden. Die Kosten für die Anmeldung sind etwa 30 Euro. Nach der Anmeldung wird das Finanzamt einen Fragebogen für die steuerliche Erfassung an die Gründer schicken.

Falls in der Gesellschaft auch Arbeitnehmer beschäftigt sind, muss beim Arbeitsamt eine Betriebsnummer beantragt werden. Weiterhin kann es notwendig sein, eine Anmeldung bei der Handels- und Industriekammer zu machen, sowie auch bei der Berufsgenossenschaft. Auch wenn das Gewerbeamt diese Institutionen benachrichtigt, sollten sich die Gründer innerhalb einer Woche nach der Tätigkeitsaufnahme bei diesen Institutionen selber anmelden.

GbR gründen als Freiberufler

Freiberufler, Forst- und Landwirte können sich den Weg zum Gewerbeamt sparen. Für die Gründung der GbR ist es nur notwendig, eine Anmeldung beim Finanzamt zu machen. Dies sollte spätestens 4 Wochen nach der Tätigkeitsaufnahme erledigt sein. Auch hier muss eine Betriebsnummer vom Arbeitsamt beantragt werden, wenn Arbeitnehmer in der GbR beschäftigt sind. Manche Freien Berufe müssen sich gegen Unfälle bei der Berufsgenossenschaft versichern. Es gibt auch einige Freie Berufe, die eine Mitgliedschaft bei einer speziellen Standeskammer voraussetzen. Zum Beispiel, Landwirte müssen bei der Landwirtschaftskammer angemeldet sein. Mehr Informationen über die Freien Berufe kannst du in unserem Artikel Alles über freiberufliche Jobs finden.

Steuern in der GbR

Im Fall einer gewerblichen GbR, müssen Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Lohnsteuer entrichtet werden. Anhand des Gewinns der Gesellschafter wird auch die Einkommensteuer berechnet und direkt von diesen bezahlt. Wenn es um eine Freiberufler-GbR geht, entfällt die Gewerbesteuer, jedoch fallen andere Steuern,wie bei Gewerbetreibenden, an. Manche freiberuflichen Tätigkeiten sind von der Umsatzsteuer befreit. Für die Gewerbesteuer gibt es einen Freibetrag von 24.500 Euro. Falls die GbR also kleinere Gewerbebeträge erwirtschaftet, fällt keine Gewerbesteuer an.

gbr-gruenden

Um alles nochmal zusammenzufassen, hier sind die Schritte durch die du gehen musst, wenn du eine GbR gründen willst:

GbR gründen - Schritt 1: Eine grundlegende Einigung erstellen

Bevor eine GbR gegründet wird, gibt es einige Fragen, die beachtet und geklärt werden müssen. Diese Fragen werden auch zur Grundlage des Gesellschaftsvertrags. Dazu gehören:

  • Was ist der Zweck der Gründung der GbR?
  • Wer wird Gesellschafter sein?
  • Wie viel Kapital wird benötigt und wer bringt wie viel davon in die GbR ein?
  • Wer wird die Geschäftsführung übernehmen? Oder werden vielleicht alle Beschlüsse von der Mehrheit erfasst? Was wird passieren, wenn sich eine Stimmengleichheit ereignet?
  • Wie werden die Gewinne und Verluste verteilt? Nach einem Aufteilungssystem, zu gleichen Teilen oder nach Kapitalquote?

Es ist wichtig, dass eventuelle Uneinigkeiten schon vor der Gründung beseitigt werden. Auf diese Weise werden mögliche Probleme, die später auftauchen könnten, beseitigt.

GbR gründen - Schritt 2: Das Vorbereiten des Vertrags und der Namen der GbR

Wenn die grundlegenden Fragen geklärt sind, kann mit der Vorformulierung des Gesellschaftsvertrages fortgesetzt werden. Dieser Vertrag muss nicht schriftlich sein, aber es wird dringend empfohlen ihn schriftlich festzuhalten.

Die Geschäftsbezeichnung der GbR muss die Vor- und Nachnamen aller Gesellschafter beinhalten. Falls dies zu lang wird, können auch nur die Nachnamen verwendet werden. Einen erfundenen Namen für eine GbR zu benutzen ist im Gegensatz zu einer GmbH oder Unternehmergesellschaft schwer. Bei dieser Situation hat die IHK, das Finanzamt oder das zuständige Gewerbeamt das letzte Wort.

GbR gründen - Schritt 3: Vertragsgestaltung (mit oder ohne Mustervertrag) und Rechtsberatung

Um Probleme mit mangelhaften oder fehlenden Regelungen, sowie auch Rechtsunsicherheiten zu umgehen, wird empfohlen sich vorher profesionell beraten zu lassen.

Für die Vertragsgestaltung kann auch ein Mustervertrag verwendet werden, welcher leicht im Internet gefunden und heruntergeladen sein kann. Der Mustervertrag beinhaltet alle wichtige Punkte die in einem Gesellschaftsvertrag geklärt und geregelt sein müssen. Natürlich können einige Punkte auch nach deinem Wunsch in diesem Vertrag angepasst werden.

GbR gründen - Schritt 4: Das Anmelden bei dem Gewerbeamt und die Aufnahme der Geschäftstätigkeit

Nun ist es Zeit die GbR beim Gewerbeamt anzumelden. Genauer Informationen zur Gewerbeanmeldung findet ihr in unserem Artikel Gewerbeanmeldung . Ab diesem Moment kann die GbR ihre Geschäftstätigkeiten aufnehmen. Hier müssen auch keine weiteren Schritte durchgeführt werden, da die GbR steuerlich gesehen eine juristische Person darstellt. Jedes Mitglied der GbR ist für seinen Gewinn steuerlich selbst verantwortlich. Jedoch unterliegt die GbR entsprechend dem Handelsgesetzbuch und dem Steuergesetz, Buchhaltungs- und Rechnungslegungspflichten, sowie auch der Umsatzsteuerpflicht. Aus diesem Grund wird es empfohlen, sich spätestens in diesem Schritt Hilfe von einem Steuerberater zu holen.

GbR gründen - Schritt 5: Die Geschäftsunterlagen deiner Gesellschaft

Um eine Geschäftsfähige GbR zu haben, solltest du alle notwendige Unterlagen, Unternehmensbroschüren, Geschäftspapiere und weitere Dokumente gestalten und herstellen.

Wir hoffen, dass du nun besser verstanden hast, wie man eine GbR gründen kann bzw. muss.