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Händler eines Kleingewerbes an der Tür seines Ladenlokals.
Selbstständigkeit

MAIN - Blog Selbständigkeit - "Wie kann ich ein Kleingewerbe anmelden?"

Zuletzt aktualisiert am 5. Juli 2023

Maid Dzambic

Freelance Editor

22. März 2019

Wer kann ein Kleingewerbe anmelden? Wo musst du das Kleingewerbe anmelden und spielt hier auch die Kleinunternehmerregelung eine Rolle? In diesem Artikel wirst du Antworten auf diese und weitere Fragen bezüglich der Gründung eines Kleinunternehmens finden.

Nach der Gewerbeordnung § 14 müssen nur Gewerbetreibende ihre Selbstständigkeit beim Gewerbeamt anmelden. Freiberufler und Berufe der Urproduktion (Forst-, Fisch- und Landwirte) werden als keine Gewerbetreibende angesehen und sind daher nicht verpflichtet, eine Anmeldung beim Gewerbeamt zu machen.

Zu den Freien Berufen gehören Tätigkeiten aus verschiedenen Bereichen, wie zum Beispiel Steuer- und Rechtsberatung, Heilwesen, technische und naturwissenschaftliche Berufe und weitere. Dazu gehören also Rechtsanwälte, Ärzte, Architekten, Ingenieure, Steuerberater, Lehrer, Dolmetscher und Journalisten. Im Einkommensteuergesetz sind alle Freien Berufe eindeutig aufgelistet.

Da die Angehörigen der Freien Berufe keine Gewerbetreibende sind, sind sie nicht verpflichtet, ihre Selbstständigkeit beim Gewerbeamt anzumelden und sind damit auch von der Gewerbesteuer befreit. Noch ein Vorteil der Freiberufler ist, dass sie kein Mitglied bei Industrie- und Handelskammern sind und daher auch von Kammerbeiträge befreit sind. Jedoch müssen sie sich, abhängig von der ausgeübten Tätigkeit, bei den berufsständischen Kammern anmelden.

Alle andere Selbstständigen und unternehmerisch Tätigen, deren Absicht es ist, einen Gewinn zu erzielen ist, müssen ihr Gewerbe auch anmelden. Hierbei ist es nicht wichtig, wie groß das Unternehmen ist. Die Anmeldung wird mit einem Formular durchgeführt.

Formular zur Anmeldung eines Gewerbes.

Das Formular kannst du bequem zu Hause ausfüllen und dann beim Gewerbeamt persönlich abgeben oder auch per Post schicken. Es gibt etliche Gemeinden, bei denen eine Online-Anmeldung möglich ist. Wie du ein Gewerbe und natürlich in unserem Fall ein Kleingewerbe anmelden kannst, findest du in unserem Blog Artikel Gewerbeanmeldung .

Kleingewerbe anmelden im Handwerk

Wenn du dich im Handwerk selbstständig machen willst, musst du bei der Gewerbeanmeldung auch eine Handwerkskarte vorweisen. Diese kannst du von der Handwerkskammer bekommen, solange das Handwerk zulassungspflichtig ist. Auch andere Gewerbe, die eine Erlaubnis brauchen, müssen mit einer entsprechenden Genehmigung angemeldet werden. Dazu gehören zum Beispiel Pfandleihgewerbe oder Bewachungsgewerbe. Falls du kein Angehöriger eines EU-Landes bist, brauchst du zusätzlich noch eine Aufenthaltserlaubnis.

Im Nebenerwerb Kleingewerbe anmelden

Neben den Genehmigungen und Erlaubnissen musst du im Anmeldeformular auch Angaben darüber machen, ob du die Tätigkeit im Vollerwerb oder im Nebenerwerb starten möchtest. Im Fall eines Nebengewerbes, darf die Arbeitszeit auf keinen Fall mehr als 18 Stunden pro Woche sein. In der nebenberuflichen Selbstständigkeit bist du von den Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung befreit, da du diese schon im Hauptberuf zahlst.

Ein Kleingewerbe anmelden beim Finanzamt

Nachdem du dein Gewerbe erfolgreich angemeldet hast, wird das Gewerbeamt verschiedene Institutionen und Behörden darüber informieren. Dazu gehören unter anderen die IHK oder HWK, sowie auch das Finanzamt. Das Finanzamt wird dir einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung schicken, den du ausfüllst und an das Finanzamt zurückschicken musst.

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für das Finanzamt.

Als Kleingewerbetreibender kannst du deine private Steuernummer auch weiterhin verwenden. Es kann aber auch sein, dass dir das Finanzamt einige Zeit nach der Anmeldung eine neue Steuernummer zuschickt. In diesem Fall solltest du diese Nummer verwenden.

Als Gewerbetreibender bist du Einkommens-, Gewerbe- und Umsatzsteuerpflichtig. Falls du Waren ins Ausland verkaufst, musst du aufgrund der Umsatzsteuerpflicht auch eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen. Diese musst du immer auf die Rechnung an Kunden aus dem (EU-)Ausland stellen.

Nachdem die Anmeldung auch beim Finanzamt erfolgreich durchgeführt ist, ist das Gewerbeunternehmen offiziell gegründet. Kleingewerbliche Unternehmen müssen keine Anmeldung im Handelsregister machen. Dazu sind nur Gewerbebetriebe mit einem kaufmännischen Betrieb verpflichtet.

Du wirst von der zuständigen Handels- und Industriekammer, oder auch Handwerkskammer einen Erfassungsbogen erhalten. Wenn du in den letzten 5 Jahren nicht als Selbstständiger tätig warst, kannst du zwei Jahre lang vollständig und dann auch zwei Jahre teilweise vom IHK-Beitrag befreit sein. Die Voraussetzung dafür ist, dass dein Gewinn nicht mehr als 25.000 Euro pro Jahr ist. Das gleiche Prinzip gilt auch für Gründer im Handwerk bezüglich des HWK-Beitrags.

Definition des Kleingewerbes und des kaufmännischen Gewerbes

Was ist nun der Unterschied zwischen dem Kleingewebe und dem „normalen“ Gewerbe, bzw. dem kaufmännischen Gewerbe? Der Unterschied ist einfach, dass für Kleingewerbe das HGB nicht gilt, aber für das kaufmännische Gewerbe schon. Die Regeln des Handelsgesetzbuchs haben also kein Einfluss auf Kleingewerbe

Es gibt keine festen Grenzen, ab wann ein Betrieb als ein kaufmännischer Betrieb gilt. Ob das Unternehmen kaufmännisch geführt sein muss, hängt von Fall zu Fall ab.

Einige Kriterien, die dafür verwendet werden können sind:

  • Menge der Produkte, Leistungen und der Geschäftsvorgänge
  • Größenordnung Rücklagen
  • Größenordnung Umsatz
  • Anzahl der Mitarbeiter
  • Größe der Geschäftsräume
  • Höhe von Krediten

Ob ein Unternehmen kaufmännisch geführt sein muss hängt also vom dem gesamten Bild des Unternehmens ab. Jedoch ist ein kaufmännischer Betrieb unvermeidbar, wenn der Umsatz des Unternehmens mehr als 250.000 Euro ist und mehr als 5 Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigt sind.

Rechtsformen wenn du ein Kleingewerbe annmelden willst

Es gibt zwei Möglichkeiten wenn du ein Kleingewerbe anmelden willst: Im Grunde kann ein Kleingewerbe nur als Gesellschaft bürgerliches Rechts (GbR) oder als Einzelunternehmen gegründet werden. Nur diese zwei Formen werden nicht im Handelsregister eingetragen. Alle anderen Rechtsformen wie zum Beispiel die KG, OHG; GmbH & Co. KG werden im Handelsregister eingetragen. Deshalb kommen sie für Kleingewerbetreibende nicht in Frage.

Für die Gründung eines Kleingewerbes ist auch keine notarielle Beurkundung nötig. Ein schriftlicher Vertrag muss auch nicht vorhanden sein, besonders bei einem Einzelunternehmen, da es nur aus eine Person besteht. Bei einer GbR wird jedoch ein Vertrag empfohlen, um Auseinandersetzungen, die später entstehen können, zu vermeiden.

Der Kleinunternehmer muss alle Geschäfte selber leiten und darf keine fremden Geschäftsführer einstellen.

Steuerliche Vorschriften wenn du ein Kleingewerbe annmelden willst

Kleingewerbetreibende sind der Einkommenssteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und ggf. Lohnsteuer verpflichtet. Für alle Steuerarten ist nicht das Unternehmen der Schuldner, sondern immer der Kleingewerbetreibende selbst.

Für die Gewerbesteuer gibt es einen Freibetrag in Höhe von 24.500 Euro. Für kleinere Gewerbebeträge bist du demnach von der Gewerbesteuer befreit.

Kleingewerbetreibende sind also eigentlich dazu verpflichtet, Umsatzsteuer abzuführen, aber in diesem Fall können sie Gebrauch von der Kleinunternehmerregelung machen.

Vor- und Nachteile der Kleinunternehmerregelung

Es passiert nicht selten, dass Leute die Kleinunternehmerregelung mit dem Kleingewerbe vermischen, auch wenn sie nichts miteinander zu tun haben.

Mit der Kleinunternehmerregelung werden Unternehmen, die einen geringen Umsatz haben, von der Umsatzsteuer für ihre Umsätze befreit. Die Voraussetzung um die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen zu können ist, dass dein Umsatz in vorangegangenen Jahr den Betrag von 17.500 Euro nicht überstiegen hat. Weiterhin darf der Umsatz im laufenden Jahr 50.000 Euro nicht überschreiten. Nur wenn diese beiden Bedingungen erfüllt sind, kannst du die Kleinunternehmerregelung anwenden. Wenn es sich um eine Neugründung handelt, darf der Umsatz des ersten Kalenderjahres nicht mehr als 17.500 Euro sein.

Ob du die Kleinunternehmerregelung anwenden willst oder nicht, entscheidest du schon während der steuerlichen Erfassung. Hier musst du gut darüber nachdenken und abwägen, ob die Kleinunternehmerregelung für dich das Richtige ist. Für den Fall, dass du dich für sie entscheidest, kannst du die Vorsteuer deiner betrieblichen Ausgaben nicht mehr geltend machen. Egal für was du dich entscheidest, du musst fünf Jahre lang damit leben.

Zukünftiger Unternehmer füllt die Gewerbeanmeldung mit Kleinunternehmerregelung aus.

Die Kleinunternehmerregelung wird in folgenden Fällen empfohlen:

  • wenn die meisten deiner Kunden Privatleute sind
  • wenn es ein möglichst geringer Verwaltungsaufwand sein soll (es entfällt die Umsatzsteuer-Voranmeldung)
  • wegen der geringen Anschaffung auch die Vorsteuer gering ist

Falls du aber die Kleinunternehmerregelung nicht verwenden willst, musst du deinen Kunden die Umsatzsteuer berechnen. Wenn du diese Umsatzsteuer nicht sofort nach Erstellung der Rechnung abführen willst, kannst du einen Antrag auf Ist-Versteuerung stellen. Mit der Ist-Versteuerung kannst du die Umsatzsteuer später, wenn du sie vom Kunden vereinnahmt hast, abführen.

Diese Ist-Versteuerung kannst du in folgenden Fällen beantragen:

  • wenn du einen Freien Beruf ausübst
  • Wenn du als Kleingewerbetreibender nicht zur Buchhaltung verpflichtet bist
  • Wenn dein Umsatz im Vorjahr weniger als 500.000 Euro war

Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)

Nach dem Einkommenssteuergesetz können Kleingewerbetreibende ihre Verluste und Gewinne nach der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ermitteln. Bei dieser Methode wird nur die Differenz zwischen den Betriebsausgaben und Betriebseinnahmen ermittelt, ganz im Gegensatz zu der klassischen Buchführung. Die Voraussetzung für diese Methode ist, dass der Jahresgewinn nicht mehr als 60.000 Euro und der Jahresumsatz nicht mehr als 600.000 Euro ist.

Fazit: Wie kann ich ein Kleingewerbe anmelden?

Wer sich Selbstständig machen will, muss sich erst für eine geeignete Rechtsform entscheiden. Sehr oft wählen Existenzgründer hierfür das Kleingewerbe. Das überrascht nicht, da es viele Vorteile bietet für alle Einsteiger in die Welt der Selbstständigkeit. Die Vereinfachungen, die diese Rechtsform bietet sind:

  • Erheblich vereinfachte Buchführung. Doppelte Buchführung kann vermieden werden durch die Verwendung der EÜR.
  • Niedriger administrativer Aufwand (keine Inventur, Bilanz und Lagebericht)
  • Möglichkeit der Ist-Versteuerung
  • Freibetrag von 24.500 Euro für die Gewerbesteuer
  • Möglichkeit der Verwendung der Kleinunternehmerregelung

Hoffentlich konnte dir dieser Artikel helfen bei der Frage, wie man ein Kleingewerbe anmelden muss.