Als Kleingewerbetreibender kannst du deine private Steuernummer auch weiterhin verwenden. Es kann aber auch sein, dass dir das Finanzamt einige Zeit nach der Anmeldung eine neue Steuernummer zuschickt. In diesem Fall solltest du diese Nummer verwenden.
Als Gewerbetreibender bist du Einkommens-, Gewerbe- und Umsatzsteuerpflichtig. Falls du Waren ins Ausland verkaufst, musst du aufgrund der Umsatzsteuerpflicht auch eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen. Diese musst du immer auf die Rechnung an Kunden aus dem (EU-)Ausland stellen.
Nachdem die Anmeldung auch beim Finanzamt erfolgreich durchgeführt ist, ist das Gewerbeunternehmen offiziell gegründet. Kleingewerbliche Unternehmen müssen keine Anmeldung im Handelsregister machen. Dazu sind nur Gewerbebetriebe mit einem kaufmännischen Betrieb verpflichtet.
Du wirst von der zuständigen Handels- und Industriekammer, oder auch Handwerkskammer einen Erfassungsbogen erhalten. Wenn du in den letzten 5 Jahren nicht als Selbstständiger tätig warst, kannst du zwei Jahre lang vollständig und dann auch zwei Jahre teilweise vom IHK-Beitrag befreit sein. Die Voraussetzung dafür ist, dass dein Gewinn nicht mehr als 25.000 Euro pro Jahr ist. Das gleiche Prinzip gilt auch für Gründer im Handwerk bezüglich des HWK-Beitrags.
Definition des Kleingewerbes und des kaufmännischen Gewerbes
Was ist nun der Unterschied zwischen dem Kleingewebe und dem „normalen“ Gewerbe, bzw. dem kaufmännischen Gewerbe? Der Unterschied ist einfach, dass für Kleingewerbe das HGB nicht gilt, aber für das kaufmännische Gewerbe schon. Die Regeln des Handelsgesetzbuchs haben also kein Einfluss auf Kleingewerbe
Es gibt keine festen Grenzen, ab wann ein Betrieb als ein kaufmännischer Betrieb gilt. Ob das Unternehmen kaufmännisch geführt sein muss, hängt von Fall zu Fall ab.
Einige Kriterien, die dafür verwendet werden können sind:
- Menge der Produkte, Leistungen und der Geschäftsvorgänge
- Größenordnung Rücklagen
- Größenordnung Umsatz
- Anzahl der Mitarbeiter
- Größe der Geschäftsräume
- Höhe von Krediten
Ob ein Unternehmen kaufmännisch geführt sein muss hängt also vom dem gesamten Bild des Unternehmens ab. Jedoch ist ein kaufmännischer Betrieb unvermeidbar, wenn der Umsatz des Unternehmens mehr als 250.000 Euro ist und mehr als 5 Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigt sind.
Rechtsformen wenn du ein Kleingewerbe annmelden willst
Es gibt zwei Möglichkeiten wenn du ein Kleingewerbe anmelden willst: Im Grunde kann ein Kleingewerbe nur als Gesellschaft bürgerliches Rechts (GbR) oder als Einzelunternehmen gegründet werden. Nur diese zwei Formen werden nicht im Handelsregister eingetragen. Alle anderen Rechtsformen wie zum Beispiel die KG, OHG; GmbH & Co. KG werden im Handelsregister eingetragen. Deshalb kommen sie für Kleingewerbetreibende nicht in Frage.
Für die Gründung eines Kleingewerbes ist auch keine notarielle Beurkundung nötig. Ein schriftlicher Vertrag muss auch nicht vorhanden sein, besonders bei einem Einzelunternehmen, da es nur aus eine Person besteht. Bei einer GbR wird jedoch ein Vertrag empfohlen, um Auseinandersetzungen, die später entstehen können, zu vermeiden.
Der Kleinunternehmer muss alle Geschäfte selber leiten und darf keine fremden Geschäftsführer einstellen.
Steuerliche Vorschriften wenn du ein Kleingewerbe annmelden willst
Kleingewerbetreibende sind der Einkommenssteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und ggf. Lohnsteuer verpflichtet. Für alle Steuerarten ist nicht das Unternehmen der Schuldner, sondern immer der Kleingewerbetreibende selbst.
Für die Gewerbesteuer gibt es einen Freibetrag in Höhe von 24.500 Euro. Für kleinere Gewerbebeträge bist du demnach von der Gewerbesteuer befreit.
Kleingewerbetreibende sind also eigentlich dazu verpflichtet, Umsatzsteuer abzuführen, aber in diesem Fall können sie Gebrauch von der Kleinunternehmerregelung machen.
Vor- und Nachteile der Kleinunternehmerregelung
Es passiert nicht selten, dass Leute die Kleinunternehmerregelung mit dem Kleingewerbe vermischen, auch wenn sie nichts miteinander zu tun haben.
Mit der Kleinunternehmerregelung werden Unternehmen, die einen geringen Umsatz haben, von der Umsatzsteuer für ihre Umsätze befreit. Die Voraussetzung um die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen zu können ist, dass dein Umsatz in vorangegangenen Jahr den Betrag von 17.500 Euro nicht überstiegen hat. Weiterhin darf der Umsatz im laufenden Jahr 50.000 Euro nicht überschreiten. Nur wenn diese beiden Bedingungen erfüllt sind, kannst du die Kleinunternehmerregelung anwenden. Wenn es sich um eine Neugründung handelt, darf der Umsatz des ersten Kalenderjahres nicht mehr als 17.500 Euro sein.
Ob du die Kleinunternehmerregelung anwenden willst oder nicht, entscheidest du schon während der steuerlichen Erfassung. Hier musst du gut darüber nachdenken und abwägen, ob die Kleinunternehmerregelung für dich das Richtige ist. Für den Fall, dass du dich für sie entscheidest, kannst du die Vorsteuer deiner betrieblichen Ausgaben nicht mehr geltend machen. Egal für was du dich entscheidest, du musst fünf Jahre lang damit leben.