MAIN - Blog Selbständigkeit - "Was Selbstständige über die Pläne der Ampel wissen sollten"
Zuletzt aktualisiert am 4. Juli 2023
Marlon Thorjussen
Freelance Editor
2. Feb. 2022
Es ist eine Ampel! Zugegeben: Das Spannendste an der neu vereidigten Bundesregierung ist für mich der möglicherweise in Zukunft bedeutender werdende politische Kern aus Grünen und FDP. Bei Erstwählern holten die beiden Parteien zusammen 46 Prozent, bei der Gruppe der 18- bis 24-Jährigen sind es 44 Prozent. Und dann ist da noch die SPD – und natürlich Olaf Scholz.
Zeit also, ich einmal mit dem Koalitionsvertrag zu beschäftigen, der – das sei vorweggenommen – kein rechtlich bindendes Dokument ist, sondern eher eine Absichtserklärung. Der Titel ist mit „Mehr Fortschritt wagen – Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ herrlich unkonkret, aber dafür gibt der gut strukturierte Koalitionsvertrag einiges an Konkretem her.
Auch wir Selbstständige wurden an ein paar Stellen bedacht. Ein paar dieser Dinge betreffen alle (dazu gleich mehr) und ein paar Dinge betreffen die Menschen zuvorderst, die sich um ihre eigenen Finanzen und beruflichen Werdegänge in Unabhängigkeit mehr Gedanken machen (müssen) als der durchschnittliche Angestellte.
Was die Ampel alles besser machen möchte: Ein Überblick über die großen Pläne
Neben der Modernisierung der Verwaltung (der politische Evergreen „Digitalisierung“ ist sehr oft im Papier zu finden), dem Ausbau der erneuerbaren Energien und der Transformation hin zu einer ökologischen Marktwirtschaft, stehen auch der Ausbau der Schienennetze, der Neubau von vielen, vielen Wohnungen und die Cannabis-Legalisierung im Koalitionsvertrag.
Weitere, für den einen oder anderen gewiss erfreuliche Punkte, sind:
- Abschaffung des § 219a (sogenanntes „Werbeverbot“ für Schwangerschaftsabbrüche)
- das Transsexuellengesetz soll durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzt werden
- die Einbürgerung soll grundsätzlich nach fünf Jahren möglich werden
Alles soll besser, nachhaltiger und (teilweise und im Idealfall) bezahlbarer werden. Der Weg der Öffnung der Gesellschaft für und mit anderen Lebensentwürfen soll vorangetrieben werden. Was alles wirklich wird, sehen wir in ein paar Jahren. Und mindestens 100 Tage wollen wir der Ampel einräumen, bevor wir mit ihr unzufrieden sind.
Was der Koalitionsvertrag der Ampel zu Selbstständigen sagt: Start-ups. Arbeitslosenversicherung und Staatshilfen
Auf Seite 30 steht beispielsweise: „Ziel ist es, Unternehmensgründungen innerhalb von 24 Stunden zu ermöglichen.“ Insgesamt soll ohnehin alles schneller und digitaler werden. Gerade für Unternehmensgründungen hat die Ampel auch viel übrig: Im Koalitionspapier wird von Innovationsregionen gesprochen und Deutschland als beispielsweise Biotechnologie-Vorreiter.
Insgesamt soll es für Unternehmensgründer einfacher werden. Nebst Bürokratieabbau ist hier auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mehrfach erwähnt. Es handelt sich um eine öffentliche Förderbank, die beispielsweise Zuschüsse zu energetischen Sanierungen, wohnumfeldverbessernden Maßnahmen (im Kontext der Pflegebedürftigkeit) oder Kredite für Gründer gewährt. Inwieweit hier die Möglichkeiten ausgeweitet werden, wird vor allem Start-up-Unternehmer interessieren. Als Solo-Selbstständiger sind die Fördermöglichkeiten in aller Regel begrenzter.
Zur Absicherung von Selbstständigen sagt das Papier auf Seite 69 ff. unter anderem, dass der Zugang zur regulären Arbeitslosenversicherung vereinfacht werden solle. Dies dies solle unter anderem über freiwillig entrichtete Beiträge geschehen. Ziel ist es, die Arbeitslosenversicherung auch für Selbstständig zur Norm zu machen.
Ob dies für dich nun wichtig ist oder nicht: Der Gedanke der Absicherung von Selbstständigen scheint während der Verhandlungen wichtig gewesen zu sein. Ob man dies begrüßt, oder als paternalistisch begreift, sei dahingestellt. Denn weiterhin heißt beispielsweise auch, dass das Konzept hinter den sogenannten Corona-Hilfen beibehalten werden soll.
Das heißt: Wenn Selbstständige durch „höhere Mächte“ wie Pandemien, Umweltkatastrophen und so weiter vorübergehend ohne Einkommen sind, dann soll die Möglichkeit, mit Staatshilfen anstelle von Bürgergeld (so heißt Hartz IV jetzt oder demnächst) Überbrückungshilfen zu schaffen, beibehalten werden. Finanziert werden soll dies durch zu bildende Rücklagen aus Steuermitteln.
Unterm Strich sollen Selbstständige also besser abgesichert werden, Unternehmensgründungen sollen einfacher werden. Zur Frage, wie und ob Selbstständigkeit einfacher werden soll (Entbürokratisierung, Entschlackung von Regularien etc.) findet sich nicht. Steuererleichterungen sind nicht vorgesehen.
Die Rentenversicherungspflicht für Selbstständige soll kommen
Ab Seite 73 geht um die Altersvorsorge. Auf Seite 75 des Koalitionspapiers findet sich dieser gehaltvolle Absatz, der eine gute und ein paar schlechte Nachrichten für Selbstständige beinhaltet:
„Wir entlasten Selbstständige dadurch, dass Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung oberhalb der Minijobgrenze nur noch strikt einkommensbezogen erhoben werden. Wir werden für alle neuen Selbstständigen, die keinem obligatorischen Alterssicherungssystem unterliegen, eine Pflicht zur Altersvorsorge mit Wahlfreiheit einführen. Selbstständige sind in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, sofern sie nicht im Rahmen eines einfachen und unbürokratischen Opt-Outs ein privates Vorsorgeprodukt wählen. Dieses muss insolvenz- und pfändungssicher sein und zu einer Absicherung oberhalb des Grundsicherungsniveaus führen. Bei jeder Gründung gilt jeweils eine Karenzzeit von zwei Jahren. Die geförderte zusätzliche private Altersvorsorge steht allen Erwerbstätigen offen.“
(Koalitionspapier der Ampel-Koalition, S. 75, „Absicherung für Selbstständige)
Der erste Satz ist schön, lag doch die untere Beitragsbemessungsgrenze zuletzt bei etwa 1100 Euro monatlich. Für Selbstständige mit geringem Einkommen plus gegebenenfalls einem Minijob (Krankenversicherung über die hauptberufliche Selbstständigkeit) bedeutet dies eine tatsächliche Entlastung.
Der Rest ist allerdings etwas, das man mit Schrecken betrachten kann, weil es viele Unklarheiten gibt. Zum Für und Wider der Rentenversicherungspflicht für Selbstständige wurde hier einiges geschrieben. Das Problem im Absatz im Koalitionsvertrag scheint mir zu sein, dass beispielsweise eine steuerliche weitere Begünstigung bei Zahlungen in private Altersvorsorgeprodukte nicht vorgesehen scheint. Stattdessen ist davon die Rede, dass entweder die gesetzliche Rentenversicherung greift (die nach wie vor defizitär ist, aber immerhin um eine Kapitalstockkomponente ergänzt werden soll), oder aber ein Vorsorgeprodukt gewählt werden muss, das nicht nur insolvenz- und pfändungssicher sein soll, sondern auch eine Art Mindestauskommengarantie braucht. Das klingt einfach nach der Pflicht zur Rürup-Rente. Oder aber, es wird ein weiteres, vermutlich renditearmes (weil überreguliertes) Produkt eingeführt. Wir dürfen gespannt sein.
Unklar ist auch die Formulierung, „alle neuen Selbstständigen“. Was bedeutet dies? Gibt es auch rückwirkend neue Selbstständige (vielleicht nach der Karenzzeit von zwei Jahren) oder meint dieser Satz nur die sich Zukunft selbstständig machenden? Fragen über Fragen – und doch so wenige Antworten.
Der letzte Satz ist auch so etwas, das interpretiert gehört. Insofern mit der zusätzlichen privaten Altersvorsorge die Riester-Rente gemeint ist, ist das tatsächlich neu. Schließlich kann bisher nur riestern, wer auch gesetzlich versichert ist. Viele Selbstständige sind dies nicht. Stünde nun jedem Erwerbstätigen das Riestern offen, so wäre dies (zumindest ab einem bestimmten Einkommen) eine weitere Möglichkeit, vorzusorgen.
Fest steht allerdings: Irgendeine Form von staatlicher oder staatlich regulierter Altersvorsorgepflicht wird auf Selbstständige – wenn wohl auch nicht auf alle – zukommen.
Die Erhöhung des Mindestlohns und seine möglichen Auswirkungen
Auch der Mindestlohn soll erhöht werden. Mit den 12 Euro Mindestlohn ist Scholz in den Wahlkampf gezogen – und irgendwann demnächst soll er kommen.
Warum das wichtig für dich ist? Zum einen werden dich deine Aushilfen mehr kosten, so du denn welche beschäftigst. Zum anderen hat aber die Erhöhung des Mindestlohnes, der vor allem im Dienstleistungssektor bezahlt wird, konkrete Auswirkungen auf die Preisgestaltung der jeweiligen Unternehmen. Lohnkosten sind Ausgaben, die gerade in Bars, Kaffees oder auch Paketlagern über Gewinne entscheiden können. Kurzum: Ich würde schätzen, dass im Alltag vieles teurer wird – vom Schnitzel über den Kaffee bis hin zum Feierabendbier. Das ist nicht schlimm, aber es mindert die Kaufkraft.
Außerdem bedeutet eine Erhöhung des Mindestlohnes, dass beispielsweise deine Stundensatzkalkulation noch einmal neue Parameter bekommt.
Unterm Strich werden viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mehr Geld erhalten. Wie sich das auf Preise auswirkt, werden wir sehen.
Der Sparerpauschbetrag wird erhöht
Seite 165 hat noch eine feine Kleinigkeit parat: Der Staat schenkt dir ab dem 1. Januar 2023 50 Euro jährlich! Was du dafür tun musst? Du brauchst Kapitalerträge, beispielsweise aus Aktien oder durch Peer-to-Peer-Kredite. Genau genommen brauchst du mindestens 1000 Euro realisierter Gewinne, um in den Genuss des Geschenkes von 50 Euro zu kommen. Denn der Sparerpauschbetrag wird von 801 auf 1000 Euro jährlich ab 2023 erhöht. Wenn das mal nicht großzügig ist.
Unterm Strich lässt sich noch gar nicht so viel Konkretes sagen. Das durchaus ambitionierte Papier der Ampel-Koalition ist teilweise so unkonkret, dass wir einfach abwarten müssen. Doch es lässt sich wohl sagen, dass Selbstständige sich in den nächsten Jahren auf Änderungen bezüglich ihrer Möglichkeiten zur Altersvorsorge einstellen müssen. Ob man dies begrüßt oder nicht, hängt wohl davon ab, wem man bezüglich der Rücklagen mehr vertraut: Dem Staat oder sich selbst.
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Freelance Editor