Wann musst du den Lohnsteuerjahresausgleich machen?
Der Lohnsteuerjahresausgleich wird in der Regel vom Arbeitgeber zusammen mit der Gehaltsabrechnung vom Dezember durchgeführt. Du musst den Lohnsteuerjahresausgleich also nur machen, wenn du selbst Angestellte hast, die ein regelmäßiges Gehalt von dir bekommen.
Kleine Betriebe mit bis zu 10 Mitarbeitern müssen den Jahresausgleich nicht zwingend machen. Eine Pflicht besteht erst, wenn du am 31. Dezember mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigst.
Das bedeutet im Umkehrschluss auch, dass du als Angestellter deinen Chef nicht zu einem Lohnsteuerjahresausgleich zwingen kannst, wenn das Unternehmen weniger als 10 Mitarbeiter hat.
Frist für den Lohnsteuerjahresausgleich
Normalerweise wird der Lohnsteuerjahresausgleich vom Arbeitgeber im Dezember des betreffenden Jahres gemacht. Es ist aber auch noch möglich, ihn im Januar oder Februar nachzuholen (vor 2017 war auch der März möglich).
Eine Fristverlängerung ist grundsätzlich nicht möglich.
Unterschied zwischen Einkommensteuererklärung und Lohnsteuerjahresausgleich
Umgangssprachlich und leider auf sehr vielen Webseiten im Internet wird die Einkommensteuererklärung und der Lohnsteuerjahresausgleich in einen Topf geworfen. Es ist aber nicht das gleiche!
Der Lohnsteuerjahresausgleich wird vom Arbeitgeber für seine Angestellten gemacht und die Einkommensteuererklärung wird von den Steuerpflichtigen selbst gemacht - also vom Angestellten.
Wenn du nebenberuflich selbständig bist, musst du auf jeden Fall eine Steuererklärung machen, auch wenn dein Arbeitgeber schon den Lohnsteuerjahresausgleich gemacht hat. Wenn du hauptberuflich selbständig bist, musst du zwar eine Einkommensteuererklärung erstellen, einen Lohnsteuerjahresausgleich brauchst du aber nicht abzugeben. Warum auch? Du zahlst ja keine Lohnsteuer.
Angestellte, die neben ihrem Gehalt keine weiteren Einkünfte haben, müssen nicht zwingend eine Steuererklärung abgeben - Sie ist freiwillig.
Lohnsteuerjahresausgleich erstellen
Solltest du mindestens zehn Angestellte haben, musst du für deine Mitarbeiter den Lohnsteuerjahresausgleich machen. Wenn du diese Grenze nicht überschreitest, solltest du dir genau überlegen, ob du dir diese Arbeit wirklich machen möchtest.
Deine Mitarbeiter verlieren kein Geld dadurch. Sie bekommen die mögliche Steuererstattung dann im Rahmen ihrer eigenen Steuererklärung.
Leider ist der Jahresausgleich in der Regel mit hohem Aufwand für den Arbeitgeber verbunden, weil er nicht für jeden Mitarbeiter erlaubt ist. In vielen Fällen darf kein Ausgleich erstellt werden. Es muss zunächst also genau geprüft werden, ob jeder Mitarbeiter alle Voraussetzungen erfüllt. Eine ausführliche Übersicht über alle Voraussetzungen findest du auf der Seite lohn-info.de.
Aufgrund der vielen Details, die berücksichtigt werden müssen und der laufenden Änderungen im Steuerrecht, solltest du immer auf die Hilfe eines Steuerberaters zurückgreifen.