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MAIN - Blog Steuern - "Was du als Selbständiger beim Lohnsteuerjahresausgleich beachten musst"

Zuletzt aktualisiert am 5. Juli 2023

Melchior Neumann

Kontist Steuerberatung

22. März 2019

Gegen Jahresende hört man immer wieder freudige Gespräche über den Lohnsteuerjahresausgleich. Dieser Jahresausgleich muss also irgendetwas Positives an sich haben. Doch was genau ist der Lohnsteuerjahresausgleich und musst du als Selbständiger sowas auch machen? Und wenn ja, wie?

Diese Fragen möchte ich mit diesem Artikel beantworten und etwas Licht ins Dunkel der (Lohn-) Steuerwelt bringen.

Unterschied zwischen Einkommensteuer und Lohnsteuer

Um den Lohnsteuerjahresausgleich zu verstehen, solltest du zunächst einmal wissen, um welche Steuer es eigentlich geht. Als Selbständiger hast du im Wesentlichen mit den Steuerarten Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer zu tun (oder kannst mit ihnen zu tun haben).

In meinem Artikel über die Umsatzsteuer-Zahllast konntest du bereits lesen, dass die Umsatzsteuer viele Namen hat und nicht immer gleich genannt wird. Je nachdem ob du die Steuer bekommst, zahlst oder ausführst, kann sie unterschiedlich heißen.

Aber es wäre ja ungerecht und zu leicht, wenn nicht auch die anderen Steuerarten mehrere Namen hätten. Die Einkommensteuer hat zum Beispiel drei sehr bekannte Bezeichnungen:

  • Kapitalertragsteuer : Die Kapitalertragsteuer ist die Steuer, die deine Bank einbehält, wenn sie dir zum Beispiel Zinsen zahlt. Von Kapitalerträgen werden pauschal 25% Steuern einbehalten. Über diesen Betrag erhältst du eine Kapitalertragsteuerbescheinigung, die dir bescheinigt, wieviel Steuern du gezahlt hast. Diesen Steuerbetrag kannst du dir in deiner Einkommensteuererklärung anrechnen lassen. Das macht im Übrigen nur Sinn, wenn dein persönlicher Steuersatz unter 25% liegt. Wenn man also genau ist, ist die Kapitalertragsteuer nur eine Erhebungsform der Einkommensteuer.
  • Lohnsteuer : Auch die Lohnsteuer ist auch nur eine Form der Einkommensteuer. Sie wird Arbeitnehmern direkt in der Lohnabrechnung abgezogen und vom Arbeitgeber an das Finanzamt überwiesen. Die Höhe der Lohnsteuer richtet sich - wie die Einkommensteuer auch - nach den persönlichen Merkmalen des Arbeitnehmers wie zum Beispiel Gehaltshöhe, Familienstand, Kinder etc. Letztendlich handelt es sich aber lediglich um Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer des Angestellten, die diese Steuerbeträge in den Steuererklärungen als Vorauszahlungen angeben können.
  • Einkommensteuer : Einkommensteuer ist der Oberbegriff für die genannten Steuerarten. Steuerpflichtige müssen für jedes Jahr eine Einkommensteuererklärung erstellen und alle Einnahmen dem Finanzamt erklären und versteuern. Befreit sind davon nur Menschen, die ausschließlich Einnahmen haben, bei denen die Steuer bereits vorher einbehalten wird (abgeltender Charakter der Steuerzahlungen). Beispiel: Angestellte, die ein paar Zinseinnahmen haben

Anhand dieser Erläuterungen sollte schon klar werden, dass es nur zwei Konstellationen geben kann, in denen du als Selbständiger mit der Lohnsteuer und damit auch mit dem Lohnsteuerjahresausgleich zu tun haben kannst:

  1. Du bist nebenberuflich selbständig und bekommst von einem Arbeitgeber regelmäßige Gehaltsabrechnungen.
  2. Du hast eigene Angestellte und erstellst für sie die Gehaltsabrechnungen. Du hast also “von der anderen Seite” mit der Lohnsteuer zu tun, weil du die Steuer für deine Angestellten einbehältst und an das Finanzamt überweist.

Was ist ein Lohnsteuerjahresausgleich?

Nachdem wir nun geklärt haben, wer eigentlich Lohnsteuer bezahlen muss, kommen wir zu der Frage, was der Lohnsteuerjahresausgleich ist.

Ganz knapp gesagt: Mit dem Lohnsteuerjahresausgleich können Arbeitgeber am Ende eines Jahres mögliche Differenzen zwischen bezahlter Lohnsteuer und errechneter Jahreslohnsteuer ausgleichen.

Der Einkommensteuertarif in Deutschland ist progressiv. Das heißt der Steuersatz (also der Prozentsatz) steigt mit steigendem Einkommen. Das sorgt dafür, dass die Steuerbelastung (also der Steuerbetrag in Euro) sehr stark ansteigt, wenn du eine Gehaltserhöhung bekommst. Dieses Phänomen wird in den Medien immer wieder “kalte Progression” bezeichnet und sorgt gelegentlich dafür, dass von Gehaltserhöhungen fast nichts mehr übrig bleibt.

Gehaltsabrechnungen werden normalerweise auf monatlicher Basis berechnet. Das Monatsgehalt wird also mit zwölf multipliziert, um den passenden Steuersatz zu ermitteln.

Dieses Vorgehen sorgt in einigen Fällen dafür, dass ein zu hoher Steuersatz verwendet wird. Immer wenn in einem Monat (deutlich) mehr Gehalt gezahlt wird als in anderen Monaten, wird zu viel Lohnsteuer einbehalten. Das ist regelmäßig bei Weihnachts- und Urlaubsgeld, bei Bonuszahlungen oder auch Gehaltserhöhungen der Fall.

Beispiel - Bonuszahlung

  • monatliches Gehalt von 2.500 Euro
  • Bonuszahlung von 10.000 Euro im Juli
  • Abrechnungsjahr 2017, 35 Jahre, keine Kinder, Steuerklasse I, Berlin, kirchensteuerpflichtig

Unter den genannten Bedingungen werden pro Monat 350,54 Euro Steuern vom Arbeitgeber einbehalten. Im Juli liegt der Steuerabzugsbetrag durch den Bonus bei 4.765,49 Euro. Insgesamt wurde für das Jahresgehalt von 37.500 Euro also Lohnsteuer in Höhe von 8.621,43 Euro einbehalten.

Wäre das gleiche Jahresgehalt in zwölf gleichen Raten ausbezahlt worden, hätte der Arbeitgeber aber nur 6.372,96 Euro Lohnsteuer einbehalten. Es wurde also 2.248,34 Euro zu viel Steuern gezahlt.

Diese Differenz wird im Lohnsteuerjahresausgleich ausgeglichen. Der Arbeitnehmer bekommt im Dezember also mehr netto vom brutto.

Wieso ist das für Selbständige interessant?

Dieses Phänomen tritt nicht nur bei Bonuszahlungen auf sondern auch immer dann, wenn die Gehaltszahlungen im Jahresverlauf schwanken. Wenn du also im laufenden Jahr von einer Vollzeitanstellung auf eine Teilzeitanstellung gewechselt hast, um mehr Zeit für deine nebenberufliche Selbständigkeit zu haben, dann kannst du durch den Lohnsteuerjahresausgleich mehr Geld bekommen.

Wie hoch das “zusätzliche Gehalt” ist, kann man leider nicht pauschal sagen, da zu viele individuelle Faktoren eine Rolle spielen (Monatsgehalt, Jahresgehalt, Familienstand, Kinder, Wohnort etc.) Es kann zwischen ein paar Euro oder mehreren tausend Euro wie beim Beispiel oben liegen.

Wann musst du den Lohnsteuerjahresausgleich machen?

Der Lohnsteuerjahresausgleich wird in der Regel vom Arbeitgeber zusammen mit der Gehaltsabrechnung vom Dezember durchgeführt. Du musst den Lohnsteuerjahresausgleich also nur machen, wenn du selbst Angestellte hast, die ein regelmäßiges Gehalt von dir bekommen.

Kleine Betriebe mit bis zu 10 Mitarbeitern müssen den Jahresausgleich nicht zwingend machen. Eine Pflicht besteht erst, wenn du am 31. Dezember mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigst.

Das bedeutet im Umkehrschluss auch, dass du als Angestellter deinen Chef nicht zu einem Lohnsteuerjahresausgleich zwingen kannst, wenn das Unternehmen weniger als 10 Mitarbeiter hat.

Frist für den Lohnsteuerjahresausgleich

Normalerweise wird der Lohnsteuerjahresausgleich vom Arbeitgeber im Dezember des betreffenden Jahres gemacht. Es ist aber auch noch möglich, ihn im Januar oder Februar nachzuholen (vor 2017 war auch der März möglich).

Eine Fristverlängerung ist grundsätzlich nicht möglich.

Unterschied zwischen Einkommensteuererklärung und Lohnsteuerjahresausgleich

Umgangssprachlich und leider auf sehr vielen Webseiten im Internet wird die Einkommensteuererklärung und der Lohnsteuerjahresausgleich in einen Topf geworfen. Es ist aber nicht das gleiche!

Der Lohnsteuerjahresausgleich wird vom Arbeitgeber für seine Angestellten gemacht und die Einkommensteuererklärung wird von den Steuerpflichtigen selbst gemacht - also vom Angestellten.

Wenn du nebenberuflich selbständig bist, musst du auf jeden Fall eine Steuererklärung machen, auch wenn dein Arbeitgeber schon den Lohnsteuerjahresausgleich gemacht hat. Wenn du hauptberuflich selbständig bist, musst du zwar eine Einkommensteuererklärung erstellen, einen Lohnsteuerjahresausgleich brauchst du aber nicht abzugeben. Warum auch? Du zahlst ja keine Lohnsteuer.

Angestellte, die neben ihrem Gehalt keine weiteren Einkünfte haben, müssen nicht zwingend eine Steuererklärung abgeben - Sie ist freiwillig.

Lohnsteuerjahresausgleich erstellen

Solltest du mindestens zehn Angestellte haben, musst du für deine Mitarbeiter den Lohnsteuerjahresausgleich machen. Wenn du diese Grenze nicht überschreitest, solltest du dir genau überlegen, ob du dir diese Arbeit wirklich machen möchtest.

Deine Mitarbeiter verlieren kein Geld dadurch. Sie bekommen die mögliche Steuererstattung dann im Rahmen ihrer eigenen Steuererklärung.

Leider ist der Jahresausgleich in der Regel mit hohem Aufwand für den Arbeitgeber verbunden, weil er nicht für jeden Mitarbeiter erlaubt ist. In vielen Fällen darf kein Ausgleich erstellt werden. Es muss zunächst also genau geprüft werden, ob jeder Mitarbeiter alle Voraussetzungen erfüllt. Eine ausführliche Übersicht über alle Voraussetzungen findest du auf der Seite lohn-info.de.

Aufgrund der vielen Details, die berücksichtigt werden müssen und der laufenden Änderungen im Steuerrecht, solltest du immer auf die Hilfe eines Steuerberaters zurückgreifen.