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MAIN - Blog Selbständigkeit - "Eine Partnerschaftsgesellschaft gründen - alles, was du dazu wissen musst"

Zuletzt aktualisiert am 5. Juli 2023

Nina Sickinger

Freelance Editor

22. Juli 2020

Die Gründe, die gerade Freiberufler in der selbständigen, eigenverantwortlichen und flexiblen Arbeitsweise sehen, haben wir schon mehrfach beschrieben, wie zum Beispiel in unserem Blogartikel Alles was du zu Freiberuflichkeit wissen solltest. Gerade auch die Unabhängigkeit von Chefs oder Kollegen macht den Reiz für viele Selbständige aus. Doch manchmal liegt ein Vorteil aber genau darin, sich mit anderen arbeitsmäßig zusammenzuschließen. Einerseits um selbständig zu bleiben und trotzdem nicht Solopreneur zu sein. Andererseits um Kräfte zu bündeln oder sie nach den individuellen Fähigkeiten zu verteilen. Oder um besser aufgestellt zu sein. Oder einfach weil man doch irgendwann feststellt, dass das stetige alleine Arbeiten nicht nur das Gelbe vom Ei ist. 

Falls du gerade an einem dieser Punkte stehen solltest, kommt eventuell die Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft in Frage. Denn es gibt wirklich gute Gründe, warum diese Rechtsform eine gute Wahl ist. Es gibt aber auch Nachteile. Alle Details zum Thema findest du im Folgenden.

Die Partnerschaftsgesellschaft - die Rechtsform für Freiberufler

Zunächst eine Definition: Als Partnerschaftsgesellschaft (Partnerschaft, Partnergesellschaft) wird laut Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) vom 25.7.1994 eine Rechtsform für die Berufsgruppe der Freien Berufe (Freiberufler) bezeichnet. Dabei können sich mindestens zwei Vertreter einer gleichen oder ähnlichen Berufsgruppe zusammenschließen, um ihren Beruf auszuüben. Dies gilt aber ausschließlich für Angehörige der Freien Berufe, wie zum Beispiel Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Ingenieure, Architekten, Übersetzer, Journalisten oder Schriftsteller. Es wird dementsprechend kein Handelsgewerbe ausgeübt. Wer zur Gruppe der Freien Berufe gehört, regelt das Einkommensteuergesetz in § 18 Absatz 1 und ist auch im PartGG unter "§ 1 Voraussetzungen der Partnerschaft" nachzulesen. Angehörige einer Partnergesellschaft können nur natürliche Personen sein. 

Die Partnerschaftsgesellschaft ist eine Personengesellschaft, kann ohne Start- bzw. Mindestkapital gegründet werden und bei der Haftung wird auch das Privatvermögen miteinbezogen. Darüber hinaus müssen alle Beteiligten aktiv in der Gesellschaft (mit) arbeiten. Reine Kapitalbeteiligungen oder Beteiligungen in der Art, beispielsweise nur seinen Namen zur Verfügung zu stellen, ist hier nicht erlaubt. Grundsätzlich sind alle Partner gleichberechtigt zur Führung der Geschäfte verpflichtet - außer im Partnerschaftsvertrag ist etwas anderes vereinbart (was erlaubt ist).   

Gründungsmodalitäten 

Der Vertrag: Ein schriftlich festgehaltener Partnerschaftsvertrag ist für die Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft zwingend vorgeschrieben. Die Pflichtangaben sind:  

  • Name und Sitz der Partnergesellschaft
  • Vorname, Nachname und Wohnort jedes Partners
  • der in der Partnerschaft ausgeübte Beruf
  • der Gegenstand der Partnerschaft

Name der Partnerschaftsgesellschaft: Der Name einer Partnerschaft muss nach § 2 Abs. 1 PartGG die folgenden drei Dinge beinhalten: 

  • den Namen mindestens eines oder mehrerer Partner
  • den Zusatz "und Partner" oder "Partnerschaft"
  • die Berufsbezeichnungen aller in der Partnerschaft vertretenen Berufe

Anmeldung & Eintragung: Wenn alle Vertragsangelegenheiten erledigt sind, muss die Partnergesellschaft in das Partnerschaftsregister des zuständigen Amtsgerichtes eingetragen werden. Die Anmeldung muss notariell beglaubigt sein und ist von allen Partnern gemeinsam vorzunehmen. Bei personellen Veränderungen oder falls die Gesellschaft aufgelöst werden soll, ist eine Meldung beim Partnerschaftsregister notwendig. 

Buchhaltung & Steuer: Freiberufler in einerPartnerschaftsgesellschaft sind von der Gewerbesteuer befreit, weil kein Handelsgewerbe vorliegt. Für die Steuererklärung reicht eine einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) aus.

Was bei der Haftung zu beachten ist

Alle Partner haften grundsätzlich gesamtschuldnerisch und unbeschränkt mit dem Gesellschaftsvermögen (falls vorhanden) und dem Privatvermögen der Gesellschafter. Also, zum Haftungsvermögen zählt das Gesellschafts- und das Privatvermögen. Diese Regelung bezieht sich im Wesentlichen auf Verbindlichkeiten im Rahmen der Partnergesellschaft. Andere Regelungen gelten, wenn nur einer der Partner beispielsweise einen beruflichen Fehler macht, der dann aber zu Schwierigkeiten und Schäden der Gesellschaft führt. Hier gibt es die (2) Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung:

Persönliche Haftungsbeschränkung: Wenn einzelne Partner mit der Bearbeitung bestimmter Aufgaben oder Aufträge beauftragt waren, dann haftet immer nur derjenige für seine eigenen beruflichen Fehler. Anders ausgedrückt: Für berufliche Fehler seiner Partner haftet der einzelne nicht. 

Sachliche Haftungsbeschränkung: Hier ist die Haftung gemäß den einzelnen Berufsordnungen der Partner auf einen bestimmten Höchstbetrag festgelegt.

Die Mitglieder einer Partnergesellschaft können bezüglich der Haftung aber auch bestimmte Regelungen treffen. Beispielsweise ließe sich die Haftung auf den Partner beschränken, der in der Gesellschaft die beruflichen Leistungen generell erbringt, verantwortet, leitet oder überwacht oder der mit einem Auftrag alleine betraut war. Der Partnerschaft liegt in einem solchen Fall eine Darlegungs- und Beweislast zu Grunde, dass die Haftung beschränkt ist und wer den Auftrag de facto ausgeführt hat. Bearbeiten mehrere Partner der Gesellschaft einen Auftrag, so haften sie bei Fehlern gemeinsam und gesamtschuldnerisch.

Zu beachten: Angehörige der Freien Berufe, bei denen die Haftung per Berufsgesetz und Verordnung beschränkt ist, müssen eine Haftpflichtversicherung  abschließen. Dazu zählen unter anderem Ingenieure, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte, weil es in ihrem Metier meist um hohe Summen geht und sie damit hohen finanziellen Risiken ausgesetzt sind. Diese vier Berufsstände zum Beispiel sind zudem gesetzlich zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet. 

Gut zu wissen: Die Haftung in einer Partnergesellschaft kann noch weiterführend beschränkt werden. Dann ist die Rede von einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB). Die gesetzlich vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung für die vier oben bereits genannten Berufsgruppen beispielsweise eröffnet diese Möglichkeit der Haftungsbeschränkung der Partner. Dies kommt dann zum Tragen, wenn der finanzielle Schaden über der Deckungssumme aus der Berufshaftpflichtversicherung liegt. Der Zusatz mbB (mit beschränkter Berufshaftung) muss aber bei dieser Variante im Firmennamen genannt werden. 

Auflösung oder Beendigung einer Partnerschaftsgesellschaft

Eine Partnerschaftsgesellschaft kann jederzeit aus den folgenden Gründen aufgelöst werden: 

  • der Beschluss der Gesellschafter
  • der Tod eines Partners
  • der Verlust der Zulassung oder ein Insolvenzverfahren

Eine Partnerschaftsgesellschaft kann jederzeit aus den folgenden Gründen beendet werden: 

  • durch Ablauf der Zeit, die im Vertrag festgeschrieben wurde
  • durch Beschluss der Partner
  • durch Insolvenzverfahren über das Vermögen der Partnerschaft

Zum Ausscheiden eines Partners führt:

  • dessen Tod
  • die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens dieses Partners
  • dessen Kündigung
  • dessen Verlust der erforderlichen Zulassung zur Ausübung des Freien Berufes

Die verschiedenen Rechtsformen in Deutschland - ein kurzer Überblick

In Deutschland gibt es verschiedene Rechtsformen - welche jeweils für dich und dein Business in Frage kommt, ist von einigen Faktoren abhängig. Zum Beispiel ob du Freiberufler (Vertreter eines Freien Berufs) bist oder ob du zu den Gewerbetreibenden zählst. Für Gewerbetreibende gibt es eine Vielzahl an Möglichkeiten, für Freiberufler ist die Auswahl begrenzt. 

Für Freiberufler kommen in Frage: 

  • Einzelunternehmen 
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 
  • Partnergesellschaft (PartGG) 
  • Partnergesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB)

Die wichtigsten Rechtsformen für Gewerbetreibende - jeder, der ein Unternehmen gründet und nicht freiberuflich tätig, zählt dazu - sind: 

  • Einzelunternehmen 
  • Offene Handelsgesellschaft (OHG) 
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) 
  • Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) 
  • GmbH & Co.KG
  • Kommanditgesellschaft (KG)
  • Aktiengesellschaft (AG) 

Worauf du bei einer Partnergesellschaft achten musst und welche Vorteile bzw. Nachteile sie gegenüber anderen Rechtsformen hat

Die Maßgabe, dass du dich für eine Partnergesellschaft nur mit anderen Freiberuflern zusammenschließen darfst, solltest du zwingend einhalten. Also, stelle sicher, dass deine potentiellen Partner ebenfalls Freiberufler sind. Bei Nichteinhalten kann allen Beteiligten der Entzug des freiberuflichen Status drohen. Die unangenehme (steuerliche) Konsequenz wäre, dass du danach als Gewerbetreibender giltst und Gewerbesteuer bezahlen musst. Auch die Haftungsfragen sollten vorab eingehend geklärt und schriftlich festgehalten werden.

Zu beachten: Es ist bei einer Partnergesellschaft nicht wichtig, welche Ausbildung du absolviert hast, sondern welche Tätigkeit ausgeübt wird. Hier natürlich wie erwähnt eine freiberufliche Tätigkeit. Handelt einer deiner potentiellen Partner mit Waren oder gewerblichen Dienstleistungen, wird das Finanzamt mit ziemlicher Sicherheit den gewerblichen Status verlangen. In diesem Zusammenhang spricht man von der so genannten Abfärbe- oder auch Infektions- bzw. Durchsäuerungstheorie. Das bedeutet, dass eine bisher nicht gewerbliche Tätigkeit in eine gewerbliche umgeändert (umqualifiziert) wird.

In diesem Zusammenhang gut zu wissen: Diese Umqualifizierung kann auch passieren, falls ein Partner der Gesellschaft einen anderen, berufsfernen Dritten damit beauftragt, Leistungen für ihn zu erbringen. Denn wichtig ist: In einer Partnergesellschaft müssen alle maßgeblichen Leistungen immer von einem Freiberufler erbracht werden. Er darf nicht Dritte oder Berufsfremde damit beauftragen. Falls oder sobald er das tut, riskiert er den steuerlich begünstigten Status, weil er mit Waren oder Leistungen handelt. 

Vorteile einer Partnergesellschaft:

  • eine Partnergesellschaft (Freie Berufe, freier Berufsstand) genießt in der Regel ein hohes Ansehen
  • du bleibst weiterhin Freiberufler
  • Gründung ohne Mindestkapital möglich
  • Pflicht nur zur einfachen Buchhaltung, das heißt nur Abgabe einer EÜR (keine Bilanz)
  • keine Gewerbesteuer
  • Möglichkeiten der eingeschränkten Haftung (Haftungsbeschränkung)
  • einfache Gründungs- bzw. Auflösungsmodalitäten

Nachteile einer Partnergesellschaft:

  • alle Partner haften (unter Umständen) auch mit ihrem Privatvermögen
  • du darfst nur mit anderen Freiberuflern eine Partnergesellschaft gründen
  • es gibt keinen Geschäftsführer, das heißt grundsätzlich jeder Partner ist alleine berechtigt, die Geschäfte zu führen und die Partnerschaft nach außen hin zu vertreten. Das kann zu Konflikten oder Schwierigkeiten führen.
  • eine Veränderung des beruflichen Status bedeutet ein Ausscheiden aus der Partnergesellschaft
  • bei Veränderung der Mitglieder, muss auch der Name der Gesellschaft verändert werden - das kann nachteilige Auswirkungen auf das Auftreten nach außen haben

Im vorliegenden Artikel haben wir uns um die besondere Rechtsform der Partnergesellschaft für Freiberufler gekümmert, wenn du aber grundsätzlich mehr zum Thema wissen möchtest, empfehlen wir dir diesen Blogartikel Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Selbständigen, Freiberuflern, Freelancern, freien Mitarbeitern & Co.?