Unter welchen Bedingungen Selbstständige eine Riester-Rente abschließen können
Bevor die Riester-Rente für den Selbstständigen für dich in Frage kommt, muss die Frage beantwortet werden, ob du sie überhaupt abschließen kannst. Nicht alle Rentenmodelle sind jedem zugänglich und so eben auch beim Riestern. Die Antwort auf die Frage, ob du überhaupt von einer Riester-Rente als Selbstständiger Gebrauch machen kannst, lässt sich leider erst einmal nur mit einem entschiedenen "Kommt darauf an, ob..." beantworten.
Es gibt mehrere Fälle, in denen du berechtigt bist, einen entsprechenden Vertrag abzuschließen. Der einfachste Weg ist es, gewöhnlich rentenversicherungspflichtig zu sein. Unter den Selbstständigen betrifft das etwa alle Kammerberufe (Apotheker, Handwerker, Journalisten und so weiter). Auch Freelancer, die in der Künstlersozialkasse versichert sind (was aufgrund der vielen Grafiker, Texter und anderen Kreativen sehr oft der Fall ist), sind unmittelbar förderberechtigt. Interessanterweise sind "gewöhnliche Angestellte" in den Kammerberufen nicht förderberechtigt.
Merke: Dem Gesetz geht es weniger darum, ob du eine private Altersvorsorge abschließen darfst (es gibt ja auch noch andere Modelle als das Riestern), sondern es geht darum, ob du förderberechtigt bist. Und da eine Riester-Rente nur mit einer staatlichen Förderung einhergeht, ist das hier gleichbedeutend.
Weiterhin kannst du mittelbar förderberechtigt sein, wenn dein Ehepartner unmittelbar förderberechtigt ist. Bei homosexuellen Paaren ist dies seit einiger Zeit auch möglich. Kinder werden selbstredend nur einmal angerechnet. Bei nicht-ehelichen Kindern wird das leibliche Elternteil den Kinderzuschlag bekommen, bei adoptierten Kindern (auch hier beispielsweise in einer homosexuellen Partnerschaft) kann wiederum auch nur einer den Zuschlag erhalten.
In allen anderen Fällen, vor allem dann, wenn du gar nicht einmal mehr sozialversicherungspflichtig bist, kannst du die Riester-Rente als Selbstständiger nicht erhalten.
Als Verheirateter Freelancer
Du bist also nun verheiratet und dein Ehepartner ist förderberechtigt. Du leitest hieraus korrekterweise deinen eigenen Förderanspruch ab. Was ist zu beachten?
Nun, es gelten ein paar Spielregeln, damit du deine Riester-Rente als Selbstständiger erhalten kannst. So musst du mit deinem Partner in einem gemeinsamen Haushalt leben, damit die steuerliche gemeinsame Veranlagung möglich ist. Beide Ehepartner müssen zudem einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben und beide müssen den erforderlichen Mindestbetrag von 60 Euro im Jahr aufbringen. Ansonsten verfällt der Anspruch auf staatliche Förderung.
Zulagen (staatliche Förderungen) kommen pro Kopf zum Zuge. Das heißt, dass dein Ehepartner nicht etwa deine staatlichen Zulagen in seine Vorsorge eingezahlt bekommen kann, wenn du keinen eigenen Riester-Vertrag abschließt. Bei Kindern, die ein Ehepartner mit in die Ehe bringt, kann der Kinderzuschlag nur an das Elternteil ausgezahlt werden - es sei denn, es erfolgt eine Adoption seitens des eingeheirateten Elternteils.
Vorteile und Nachteile oder: Lohnt sich das "Riestern"?
Die Riester-Rente für Selbstständige klingt so weit ja ganz gut. Du zahlst vergleichsweise geringe Beträge ein und erhältst sogar Geld vom Staat hinzu. Das alles soll später deine Rente aufstocken.
Interessanterweise kannst du mit einer Riester-Rente als Selbstständiger - wie bei allen privaten Altersvorsorgeformen - Steuern sparen. Die Beiträge für die Riester-Rente sind dabei immer Sonderausgaben (Anlage AV) und können dann verrechnet werden, wenn das Anrechnen dieser Beträge im Vergleich zu den staatlichen Zulagen höher ist. Da die Zulagen gedeckelt sind, gibt es also rechnerisch einen Punkt, an dem du Geld sparst, wenn du auf die staatliche Förderung verzichtest (was möglich ist) und stattdessen deine Eigenbeiträge von der Steuer absetzt. Am einfachsten ist es, wenn du einfach die Zulagen beantragt hast und deine Beiträge für die Riester-Rente angibst. Das Finanzamt kümmert sich um die korrekte Verrechnung der Beträge.
Ein weiterer Vorteil ist, dass die Riester-Rente ein Rentenmodell nach kleinem Maßstab ist. Die Beiträge sind schlichtweg zu niedrig, um große Löcher ins Konto zu reißen. Gleichzeitig bedeutet das, dass du von deiner Riester-Rente allein kaum wirst leben können, wenn du nicht Unsummen eingezahlt hast. Allerdings werden Riester-Renten-Beiträge - wie alle Zusatzrenten - versteuert. Das ist ebenfalls zu beachten.
Der entscheidendste Nachteil ist allerdings der, dass die Riester-Rente mit der sogenannten Grundsicherung verrechnet wird. Wenn du als Selbstständiger in Sachen Altersvorsorge ein wenig unvorsichtig warst (oder sehr wenig erwirtschaftet hast), dann rutschst du in die Grundsicherung im Alter. Irritierenderweise werden Zusatzauszahlungen - so eben auch die Riester-Rente - mit der Grundsicherung verrechnet, einer "ordentlichen" (genügenden) Rente aber hinzugerechnet. Insofern lohnt sich das Riestern nie, wenn du ohnehin befürchtest, im Alter von einer Grundsicherung (oder vom Angespartem) zu leben.