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Selbstständigkeit

Selbstständig in der Kommunikationsbranche – was du wissen musst!

Zuletzt aktualisiert am 23. Sept. 2025

Nadja Fleischer

Freelance Editor

22. März 2019

Wir kommunizieren von morgens bis abends. Die neuen Medien unterstützen uns tatkräftig dabei: E-Mails prüfen, Facebook-Beiträge liken, Instagram-Fotos kommentieren, WhatsApp-Gruppen gründen, ganz abgesehen vom Telefonieren, Zeitung lesen, „facetimen“ und so weiter. Die Reihe ließe sich unendlich weiter fortsetzen. Informationen, Inhalte und Bilder werden tagtäglich milliardenfach konsumiert, geteilt und kommentiert. Wer aber bereitet uns die (journalistischen) Beiträge auf, wer sorgt für die Unterhaltung im Facebook-Post, wer textet die Werbeslogans, die dich manchmal zum Schmunzeln bringen? Mit welchen Berufen kann man sich selbstständig in der Kommunikationsbranche machen und was musst du dabei beachten?

Selbstständig in der Kommunikationsbranche: Freie Publizisten

Für freie Medienschaffende ist es heutzutage nicht so einfach, sich einen festen Platz in der Branche zu sichern. Der Markt gibt viel her, doch die Konkurrenz ist groß. Richtiges Netzwerken ist das A und O, und auch die Spezialisierung auf ein bestimmtes Ressort/Thema ist von Vorteil.

Arbeiten als Journalist*in oder Redakteur*in

Als freie*r Journalist*in oder Redakteur*in arbeitest du auf Honorarbasis für verschiedene Auftraggeber*innen. Die Ausbildungsmöglichkeiten reichen vom Volontariat bis zum Studium, dennoch ist Journalist*in kein geschützter Beruf. Mit der zunehmenden Vielfalt von Online-Medien, tun sich zwar neue Felder und Nischen auf, aber die Konkurrenz wächst auch rasant: Blogger, Influencer, Gastautoren – auf allen Webseiten wird publiziert, mehr oder weniger professionell. Der „Schreibwettbewerb“ macht sich auch in den Honoraren bemerkbar – viele Journalisten und Redakteure kommen finanziell gerade so über die Runden.

Oft wechseln sie von der Festanstellung in die Selbstständigkeit – mehr oder weniger freiwillig. Als freie*r Journalist*in oder Redakteur*in bist du freiberuflich durch und durch. Das bedeutet für dich, dass du kein Gewerbe bei deinem Finanzamt anmelden musst und eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung für die Steuererklärung völlig ausreicht. Dafür ist eine Anmeldung bei der Künstlersozialkasse nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) verpflichtend. Trotz Selbstständigkeit sind Journalisten und Autoren wie Angestellte in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung versicherungspflichtig.

Autor*in oder Schriftsteller*in im Selbsttest

Viele Journalisten oder Redakteure träumen davon, ihr eigenes Buch herauszubringen oder sogar den Rest ihres Lebens von dem Publizieren ihrer Werke zu leben. Aber auch hier gibt es einiges in puncto Selbstständigkeit zu beachten.

Autoren sind Freiberufler

Das gilt allerdings nur, wenn du deine Werke auch für die Öffentlichkeit zugänglich machst oder die Absicht hast, mit deinen schriftstellerischen Tätigkeiten auch deinen Lebensunterhalt zu verdienen. Andernfalls kann es sein, dass das Finanzamt deine Tätigkeit als „Liebhaberei“ einstuft. Dein Businessplan sollte also definitiv auf Gewinn ausgerichtet sein. In den ersten Jahren muss man natürlich erst einmal investieren und möglicherweise Verluste einfahren. Bessert sich die Situation aber voraussichtlich nicht, solltest du schnellstmöglich mit dem Finanzamt reden und über andere Einnahmequellen nachdenken und dich gegebenenfalls anders anmelden.

Autoren sind keine Gewerbetreibenden

Das stimmt im Allgemeinen, aber es gibt Ausnahmen. Lässt du dein Buch zum Beispiel von einem Ghostwriter schreiben, bist du zwar Autor, aber nicht Freiberufler, denn die schriftstellerische Tätigkeit ist nicht dir, sondern dem Ghostwriter zuzuschreiben. Für die Publikation hast du „nur“ Kapital eingesetzt (den Ghostwriter bezahlt) – das Geld, das du mit diesem Buch verdienst, stammt aus einer gewerblichen Tätigkeit.

Früher war die schriftstellerische Tätigkeit gekoppelt an die Abtretung deiner Rechte an einen Verlag. Das ist teilweise immer noch so. Mit Selfpublishing kommt eine neue Verlagsform ins Spiel, nämlich Publikationen über Distributoren zu vertreiben. Ob du als Autor gewerblich oder freiberuflich tätig bist, entscheidet die Art des Vertriebs. Werden deine Bücher direkt beim Distributor gekauft, erhältst du Tantieme und bist freiberuflich. Kaufst du dein Buch selbst bei den Distributoren und verkaufst es dann weiter, betreibst du eine gewerbliche Tätigkeit. Also Achtung beim Vertrieb – dein beruflicher Status hängt davon ab.

Selbstständig in der Kommunikationsbranche: Für Wortakrobaten

Sich gleichzeitig auf die Kundenbedürfnisse und Unternehmenswünsche einzustellen, ist nicht immer ganz einfach. Content-Writer und Werbetexter beherrschen das aber hervorragend. Sie haben nicht nur das richtige Sprachgefühl, sondern können sich auch in ihre Zielgruppe hineindenken und sie zu einer Handlung oder Aktion bewegen. Sie sind das Verbindungsglied zwischen Unternehmen und Kunden und für ein erfolgreiches Business unersetzlich.

Content-Writer*in – Inhalte für Sichtbarkeit und Marke

Es geht nichts über Content! So scheint es zumindest, wenn man sich die Marketingstrategien der meisten Unternehmen anschaut. Damit sich Unternehmen von ihrer Konkurrenz abheben und ihre Dienstleistung oder Produkte sichtbarer machen können, ist guter (Online-)Content (nicht nur für die Sichtbarkeit bei Google) ausschlaggebend. Gut geschriebene Inhalte werten das Unternehmen (suchmaschinenoptimiert) auf und binden Leser*innen und potenzielle Kund*innen. Content-Writer hantieren zwischen Unternehmen und ihren Kunden und versuchen, das Beste aus der Marke herauszuholen, indem sie mit informativen und zielgruppenspezifischen Inhalten überzeugen.

Als selbstständiger Content-Writer ist eine Gewerbeanmeldung in der Regel nicht notwendig. Ob du als Content-Writer bei der KSK zugelassen wirst, hängt von deiner Art der Tätigkeit ab. Hier erfährst du mehr: Künstlersozialkasse – Wer darf rein und was bringt sie eigentlich? .

Mehr Zeit fürs Texten – weniger Stress mit Steuern

Mit Kontist hast du Banking, Buchhaltung und Steuern in einer App – perfekt für Selbstständige in der Kommunikationsbranche.

Copywriter*in/Werbetexter*in – Texten mit Kaufimpuls

Im Gegensatz zum Content-Writing geht es beim Copywriting nicht nur darum, den Leser oder die Leserin zu informieren, sondern gezielt eine Handlung auszulösen – etwa ein Produkt zu kaufen, sich für einen Newsletter anzumelden, eine Kampagne zu unterstützen oder eine Marke positiv wahrzunehmen.

Werbetexter*innen sind Teil einer Marketingstrategie und für Werbeagenturen und viele Unternehmen unverzichtbar. Sie verfassen Werbeslogans, Radiospots und Broschüren für bestimmte Zielgruppen oder texten für (Online‑)Kampagnen. Werbetexter*innen genießen den Freiberufler-Status, wenn sie sich beim Finanzamt als Texter*in oder Journalist*in anmelden.

Der Texterverband, der Fachverband freier Werbetexter e. V., bietet seinen Mitgliedern viele Vorteile, wie Hilfe bei der Anerkennung durch die Künstlersozialkasse (KSK) oder Zugriff auf ein breites Texternetzwerk, um Erfahrungen auszutauschen. Während die Honorare je nach Erfahrung, Spezialisierung und Kundensegment stark variieren, bewegen sich die Stundensätze aktuell häufig zwischen 60 und 120 Euro. Für Projektarbeiten – etwa die Konzeption einer Landingpage, eine mehrteilige Kampagne oder die Entwicklung einer Markenbotschaft – sind auch deutlich höhere Pauschalhonorare üblich. Wenn du dir unsicher bist, welchen Stundensatz du verlangen solltest, dann hilft dir unser Artikel bestimmt weiter: Welchen Stundensatz du als Freelancer verlangen solltest.

Dolmetscher*in im Einsatz in Meetings und Konferenzen

Ob auf Konferenzen, bei Gerichts- oder bilateralen Verhandlungen, ob bei feierlichen Anlässen – die Einsatzbereiche für Dolmetscher*innen sind vielfältig und vor allem mit steigender Tendenz freiberuflich. Längere Einsätze rechnen freiberufliche Übersetzer*innen häufig über Tageshonorare ab. Hier kann es sich um einen festen Tagessatz oder um einen mit dem/der Auftraggeber*in individuell verhandelten Tagessatz handeln. Für Korrekturarbeiten oder schriftliche Übersetzungen sind auch Stundensätze oder Preise pro Wort üblich. Vor gerichtlich-behördlichen Auftraggebern gilt allerdings die Maßgabe nach dem Justizvergütungs- und ‑entschädigungsgesetz (JVEG). Freie Dolmetscher*innen sind freiberuflich einzuordnen und müssen kein Gewerbe anmelden.

Selbstständig in der Kommunikationsbranche: ideal für empathische Marketer

Mit Kunden kommunizieren, kreative Ideen austüfteln, spontan und souverän reagieren: PR-/Social-Media- und Community-Manager*innen sind wahre Alleskönner in der Online-Kommunikation. Mit der Bedeutsamkeit des Internets und der verstärkten Präsentation von Unternehmen auf Webseiten und Social-Media-Kanälen, hat sich ein vielfältiges Berufsbild aufgetan, das aufgrund der flexiblen Arbeitsweise hervorragend mit einer selbstständigen Tätigkeit harmoniert.

Social-Media-Manager*in – Strategien für Reichweite und Brand

Social-Media-Manager koordinieren, steuern und überwachen sämtliche Unternehmensaktivitäten in sozialen Netzwerken. Sie pflegen virtuelle Gemeinschaften, sogenannte Communitys, bauen sie auf und werten die Ergebnisse von Kampagnen aus. Social-Media-Manager posten, kommentieren und liken also nicht nur den ganzen Tag, sondern steuern die kompletten Prozesse und tragen weitestgehend zum Brandbuilding bei. Ein immer häufiger vorkommender Aufgabenbereich des Social-Media-Managers ist die Krisenkommunikation. Anonymität und Hemmungslosigkeit im World Wide Web machen sogenannte Shitstorms möglich und erfordern eine angemessene Reaktion der Seitenbetreiber, um einen Imageverlust für das Unternehmen abzuwenden.

Community-Manager*in – Bindeglied zwischen Marke und Usern

Community-Manager*innen sind die Moderator*innen und Impulsgeber*innen in der virtuellen B2C-Kommunikation. Sie kommunizieren direkt mit den Usern auf den virtuellen Gemeinschaften, sogenannten Communitys von Unternehmen. Sie sind empfänglich für Lob, Kritik und offene Fragen. Ihr fachliches Entertainment sorgt nicht nur für eine gute Stimmung in den Portalen, sondern auch für eine langfristige Kundenbindung, einen hohen Bekanntheitsgrad und Reichweite.

PR-Manager*in – Öffentlichkeitsarbeit und Krisenkommunikation

Als PR-Manager*in bist du für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit eines Unternehmens zuständig. Das kann eine renommierte Firma oder ein Start-up sein. PR-Manager*innen verkörpern die Philosophie eines Unternehmens, indem sie Pressemitteilungen verfassen, mit Journalist*innen kommunizieren und eine einheitliche Kommunikationsstrategie erstellen. PR-Manager*innen sind Marketer und Journalisten zugleich. Ebenso sind sie gute Netzwerker, kreativ und spontan. Denn Krisenkommunikation kannte man im PR-Bereich schon lange, bevor es soziale Medien und Shitstorms gab.

Freiberuflich oder gewerblich? Dein Aufgabenfeld entscheidet

Ob deine Tätigkeit als PR-/Social-Media- oder Community-Manager freiberuflich, gewerblich oder eine Mischung aus beiden Varianten ist, entscheidet allein dein Aufgabenfeld. Führst du rein journalistische Tätigkeiten aus (Verfassen von Texten, Blogbeiträgen usw.) oder bist du als Dozent*in oder Coach tätig, kannst du dich vom Finanzamt freiberuflich einstufen lassen.

Das PR-Management ist mit Marketingmaßnahmen und schriftstellerischen Tätigkeiten ganz klar eine Mischung aus untrennbaren Bestandteilen der freiberuflichen und gewerblichen Tätigkeit. Um den Aufgabenbereich klar zu definieren und beim Finanzamt gleich die richtigen Angaben zu machen, empfiehlt sich ein Termin bei einem Steuerberater. Einen ersten Überblick zum Thema PR und Journalismus erhältst du hier beim Existenzgründerportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

E-Rechnungspflicht ab 2025 – was Selbstständige beachten müssen

Ab 2025 kommt auf Selbstständige eine wichtige Neuerung zu: die E-Rechnungspflicht. Klingt zunächst bürokratisch, ist aber gar nicht so kompliziert. Wenn du mit Unternehmen zusammenarbeitest, reicht eine einfache PDF-Rechnung per Mail künftig nicht mehr aus. Stattdessen müssen Rechnungen in einem standardisierten elektronischen Format (z. B. XRechnung oder ZUGFeRD) erstellt und verschickt werden – damit die Daten direkt digital verarbeitet werden können.

Die Umstellung läuft in Etappen:

  • ab 2025: Alle Selbstständigen und Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können.
  • ab 2026: Kleine Betriebe dürfen für den Versand noch eine Übergangsfrist nutzen.
  • ab 2028: Spätestens dann ist der elektronische Versand für alle Pflicht.

Für dich bedeutet das: Check frühzeitig deine Rechnungs- oder Buchhaltungssoftware und stell sicher, dass sie E-Rechnungen erstellen kann. Die meisten gängigen Tools haben dafür bereits Lösungen integriert. Wichtig: Privatkunden (B2C) betrifft die Pflicht nicht – sie gilt nur im Geschäftskundenbereich (B2B).

Auch wenn es nach Extra-Arbeit klingt: Langfristig bringt die E-Rechnung Vorteile – weniger Papierkram, weniger manuelle Fehler und einen schnelleren Rechnungsprozess.

Mit Kontist behältst du als Selbstständige*r deine Finanzen im Griff: Banking, Steuern und Rechnungen in einer App – damit du weniger Zeit mit Papierkram verbringst und mehr Raum für deine kreative Arbeit hast.

👉 Ausnahme für Kleinunternehmer:

Wenn du unter die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) fällst, musst du vorerst keine E-Rechnungen verschicken. Allerdings gilt auch für dich: Ab 2025 musst du E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Spätestens ab 2028 wird dann auch für Kleinunternehmer die Ausstellung verpflichtend. Rechnungen unter 250 Euro (Kleinbetragsrechnungen) dürfen weiterhin in Papierform oder als einfache PDF gestellt werden.

Fazit: Selbstständigkeit in der Kommunikationsbranche

Ob als Journalist*in, Social-Media-Manager*in oder Copywriter*in – selbstständige Berufe in der Kommunikationsbranche sind so vielfältig wie noch nie. Arbeitsbereiche lassen sich immer weniger trennen – vielmehr gibt es fließende Übergänge von PR zu Journalismus – vom Schreiben zum Marketing. Wer sich in der Kommunikationsbranche selbstständig machen möchte, sollte über ein gutes Netzwerk verfügen, im besten Fall eine eigene, übersichtliche Webseite haben, die schnell verständlich macht, was du als Dienstleister anbietest, und vor allem sollte man sich ausreichend schlaumachen, ob man in die freien Berufe fällt oder ein Gewerbe anmelden muss.

Dieser Artikel soll ein erster Überblick sein – für einen tieferen Einblick solltest du eigenständig recherchieren, dich beim Finanzamt erkundigen oder einen Steuerberater heranziehen.

Welche freien Berufe für Selbstständigkeit in der Kommunikationsbranche kennst du noch? Wo siehst du noch Stolpersteine oder Chancen für diese Berufe in der Selbstständigkeit?