Selbstständig in der Kommunikationsbranche: Freie Publizisten
Für freie Medienschaffende ist es heutzutage nicht so einfach, sich einen festen Platz in der Branche zu sichern. Der Markt gibt viel her, doch die Konkurrenz ist groß. Richtiges Netzwerken ist das A und O, und auch die Spezialisierung auf ein bestimmtes Ressort/Thema ist von Vorteil.
Arbeiten als Journalist*in oder Redakteur*in
Als freie*r Journalist*in oder Redakteur*in arbeitest du auf Honorarbasis für verschiedene Auftraggeber*innen. Die Ausbildungsmöglichkeiten reichen vom Volontariat bis zum Studium, dennoch ist Journalist*in kein geschützter Beruf. Mit der zunehmenden Vielfalt von Online-Medien, tun sich zwar neue Felder und Nischen auf, aber die Konkurrenz wächst auch rasant: Blogger, Influencer, Gastautoren – auf allen Webseiten wird publiziert, mehr oder weniger professionell. Der „Schreibwettbewerb“ macht sich auch in den Honoraren bemerkbar – viele Journalisten und Redakteure kommen finanziell gerade so über die Runden.
Oft wechseln sie von der Festanstellung in die Selbstständigkeit – mehr oder weniger freiwillig. Als freie*r Journalist*in oder Redakteur*in bist du freiberuflich durch und durch. Das bedeutet für dich, dass du kein Gewerbe bei deinem Finanzamt anmelden musst und eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung für die Steuererklärung völlig ausreicht. Dafür ist eine Anmeldung bei der Künstlersozialkasse nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) verpflichtend. Trotz Selbstständigkeit sind Journalisten und Autoren wie Angestellte in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung versicherungspflichtig.
Autor*in oder Schriftsteller*in im Selbsttest
Viele Journalisten oder Redakteure träumen davon, ihr eigenes Buch herauszubringen oder sogar den Rest ihres Lebens von dem Publizieren ihrer Werke zu leben. Aber auch hier gibt es einiges in puncto Selbstständigkeit zu beachten.
Autoren sind Freiberufler
Das gilt allerdings nur, wenn du deine Werke auch für die Öffentlichkeit zugänglich machst oder die Absicht hast, mit deinen schriftstellerischen Tätigkeiten auch deinen Lebensunterhalt zu verdienen. Andernfalls kann es sein, dass das Finanzamt deine Tätigkeit als „Liebhaberei“ einstuft. Dein Businessplan sollte also definitiv auf Gewinn ausgerichtet sein. In den ersten Jahren muss man natürlich erst einmal investieren und möglicherweise Verluste einfahren. Bessert sich die Situation aber voraussichtlich nicht, solltest du schnellstmöglich mit dem Finanzamt reden und über andere Einnahmequellen nachdenken und dich gegebenenfalls anders anmelden.
Autoren sind keine Gewerbetreibenden
Das stimmt im Allgemeinen, aber es gibt Ausnahmen. Lässt du dein Buch zum Beispiel von einem Ghostwriter schreiben, bist du zwar Autor, aber nicht Freiberufler, denn die schriftstellerische Tätigkeit ist nicht dir, sondern dem Ghostwriter zuzuschreiben. Für die Publikation hast du „nur“ Kapital eingesetzt (den Ghostwriter bezahlt) – das Geld, das du mit diesem Buch verdienst, stammt aus einer gewerblichen Tätigkeit.
Früher war die schriftstellerische Tätigkeit gekoppelt an die Abtretung deiner Rechte an einen Verlag. Das ist teilweise immer noch so. Mit Selfpublishing kommt eine neue Verlagsform ins Spiel, nämlich Publikationen über Distributoren zu vertreiben. Ob du als Autor gewerblich oder freiberuflich tätig bist, entscheidet die Art des Vertriebs. Werden deine Bücher direkt beim Distributor gekauft, erhältst du Tantieme und bist freiberuflich. Kaufst du dein Buch selbst bei den Distributoren und verkaufst es dann weiter, betreibst du eine gewerbliche Tätigkeit. Also Achtung beim Vertrieb – dein beruflicher Status hängt davon ab.