Was muss ich bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit in der Elternzeit beachten?
Falls du vorhast, dich in der Elternzeit selbstständig zu machen, gelten grundsätzlich die gleichen Pflichten wie bei jeder anderen Selbstständigkeit:
Besteht noch ein Arbeitsvertrag mit deinem bisherigen Arbeitgeber, musst du dessen Einwilligung für die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit einholen – auch wenn dein Arbeitsverhältnis während der Elternzeit ruht. Eine Ablehnung darf nur aus dringenden betrieblichen Gründen erfolgen.
Willst du ein Gewerbe betreiben, musst du ein Gewerbe anmelden. Dabei kannst du die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzen. Dafür gelten seit 2020 folgende Umsatzgrenzen:
- im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 22.000 Euro Umsatz,
- im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz.
Als Kleinunternehmer musst du keine Umsatzsteuer ausweisen und keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben – das spart Verwaltungsaufwand.
Willst du als Freiberufler arbeiten, meldest du deine Tätigkeit direkt beim Finanzamt an. Auch hier kannst du dich für die Kleinunternehmerregelung entscheiden, wenn du die Umsatzgrenzen einhältst.
Außerdem musst du deine Krankenkasse informieren. Sie prüft, ob ein Verbleib in der Familienversicherung möglich ist oder ob eine freiwillige Versicherung erforderlich wird. Grundlage ist dabei eine Prognose deiner Einnahmen und ob es sich um eine Neben- oder Haupttätigkeit handelt.
Beziehst du Arbeitslosengeld, darfst du im Nebenerwerb selbstständig tätig sein, solange du dafür weniger als 15 Stunden pro Woche aufwendest.
Regelung des Elterngeldes für diejenigen, die schon vorher selbstständig tätig waren
Zum Schluss möchten wir noch kurz auf diejenigen eingehen, die bereits vor der Geburt eines Kindes selbstständig tätig waren. Klar ist: Die Sorge, Kunden oder Projekte zu verlieren, oder die Fragen „Wie bleibe ich im Geschäft?“ und „Wie lange kann ich mir eine Pause erlauben, bevor meine Kunden sich neu orientieren?“ beschäftigen viele werdende Eltern mit eigenem Unternehmen sehr stark.
Wie gut du durch diese Zeit kommst, hängt auch von deiner persönlichen Lebenssituation ab: Bist du verheiratet oder alleinerziehend? Bekommst du Unterhalt oder trägst du die Verantwortung allein? Diese Faktoren beeinflussen deine finanzielle Planung zusätzlich – neben der Herausforderung, die Selbstständigkeit am Laufen zu halten.
Die Höhe des Elterngeldes ist bei Selbstständigen besonders variabel. Bemessungsgrundlage ist grundsätzlich das letzte abgeschlossene Wirtschaftsjahr vor der Geburt. In den meisten Fällen entspricht das dem vorangegangenen Kalenderjahr, da hierfür bereits ein Steuerbescheid vorliegt. Hast du in diesem Jahr gut verdient, fällt auch dein Elterngeld höher aus. Natürlich lässt sich das – ähnlich wie die Geburt selbst – nicht immer perfekt planen.