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Selbstständigkeit

Selbständig machen während der Elternzeit – wie geht das?

Zuletzt aktualisiert am 16. Sept. 2025

Nina Sickinger

Freelance Editor

22. März 2019

Berufliche Selbstständigkeit bedeutet vor allem eines: flexible Arbeitszeiten. Unabdingbare Voraussetzung für alle, die sich in Elternzeit befinden und trotzdem arbeiten möchten. Oder eine Alternative zur bisherigen Festanstellung suchen. Für viele also der ideale Zeitpunkt, eine freiberufliche Tätigkeit zu testen und herauszufinden, ob man dafür überhaupt geschaffen ist. Und egal ob langgehegter Traum oder Spontanentschluss – unter normalen Umständen vielleicht auch ein optimaler Plan.

Gerade wenn vor der Geburt des Kindes eine Festanstellung bestand, kann der Weg in eine selbstständige Tätigkeit unter relativ einfachen Bedingungen umgesetzt werden. Dennoch sollte dieser Schritt gut überlegt werden. Denn sich während der Elternzeit selbstständig zu machen, bedeutet vor allem auch Doppelbelastung, und falls es sich um das erste Kind handelt, fühlt man sich eventuell schneller überfordert. Oder nicht?

Vielerlei Gründe sprechen für eine Selbstständigkeit in der Elternzeit

Begibt man sich auf Spurensuche, finden sich etliche Gründe, warum frisch gebackene Eltern/Mütter/Väter auf die Idee kommen, sich selbstständig zu machen. Gerade weil doch eher der Gedanke nahe liegt, im ersten Jahr oder auch in den ersten zwei, sich zu hundert Prozent um das Kind zu kümmern. Für viele kommt auch nichts anderes infrage. Für andere aber birgt die Elternzeit super Möglichkeiten.

Die häufigsten Gründe sind:

Nr. 1: Einige nutzen die Elternzeit, meist noch ausgestattet mit einem festen Arbeitsvertrag, in aller Ruhe herauszufinden, ob eine Selbstständigkeit überhaupt infrage kommt. Falls das bei dir der Fall sein sollte, kannst du diese Zeit sozusagen als Testballon sehen und nutzen.

Nr. 2: Andere sehen eine Wichtigkeit im Finanziellen. Beim Elterngeld musst du natürlich Abstriche vom bisherigen Gehalt hinnehmen. Wird hingegen weitergearbeitet, gibt’s einen Hinzuverdienst. Manche brauchen auch einfach nur das Gefühl finanzieller Unabhängigkeit, das ihnen eine Selbstständigkeit geben kann. Beim Thema Geld solltest du aber genau rechnen: Ein Dazuverdienst wird natürlich mit den Bezügen des Elterngeldes verrechnet. Dazu später mehr.

Nr. 3: Ein weiteres Motiv, auf eine Arbeitspause zu verzichten und stattdessen weiterzuarbeiten, ist Unzufriedenheit im bisherigen Job. Konntest du dich im Vorfeld bisher nicht durchringen, deinen Job zu kündigen, oder wolltest du in der Schwangerschaft einfach nicht auf die Vorteile einer Festanstellung (Krankenversicherung etc.) verzichten, so wäre der Zeitpunkt während der Elternzeit ein ideales Sprungbrett in die Selbstständigkeit.

Nr. 4: Ein weiterer Grund für den Schritt in die Selbstständigkeit ist die Sorge, nach der Elternzeit nur schwer wieder in den alten Beruf zurückzufinden. Viele Eltern befürchten, dass die Auszeit als Lücke im Lebenslauf ausgelegt wird. Hinzu kommt manchmal die Angst, dass Vorgesetzte oder Kollegen, die schon während der Schwangerschaft wenig unterstützend waren, den Wiedereinstieg zusätzlich erschweren. Auch solche Faktoren können ausschlaggebend dafür sein, sich für die Selbstständigkeit zu entscheiden.

Formalien

Falls für dich die eine oder andere Variante gilt und du dich für eine nebenberufliche Selbstständigkeit in der Elternzeit entscheidest, haben wir hier ein paar wichtige Voraussetzungen gesammelt:

Wie viel darf ich in der Elternzeit arbeiten?

Gemäß § 15 Absatz 4 BEEG darfst du während der Elternzeit bis zu 32 Wochenstunden im Durchschnitt eines Monats erwerbstätig sein – vorausgesetzt, dein Kind ist am oder nach dem 1. September 2021 geboren. Für Kinder, die vor diesem Datum geboren wurden, liegt die Grenze bei 30 Wochenstunden. Diese Erwerbstätigkeit kann in Form einer abhängigen Teilzeittätigkeit, einer selbstständigen Tätigkeit oder Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber geschehen.


Dein ursprünglicher Arbeitsvertrag wird während der Elternzeit allerdings nicht vollständig ausgeübt bzw. ruhend gestellt, soweit du Teilzeitarbeit oder Selbstständigkeit aufnimmst.
Für Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber oder selbstständige Tätigkeit ist – auch zusätzlich zur Zusammenarbeit mit dem bisherigen Arbeitgeber – die Zustimmung deines Arbeitgebers erforderlich. Überschreitest du die zulässige Wochenstundengrenze (gemessen über den Monatsdurchschnitt), gilt die Elternzeit als beendet.

Wie viel darf ich in der Elternzeit hinzuverdienen?

Während bei Festangestellten zur Berechnung des Elterngeldes klare Bemessungsgrundlagen existieren, ist es bei Selbstständigen oft komplexer. Gemein ist: Alles, was du während des Elterngeldbezugs zusätzlich verdienst, wird anteilig auf das Elterngeld angerechnet. Ein genereller Freibetrag, ab dem das Einkommen anrechnungsfrei bleibt, existiert meist nicht.

Für Geburten ab dem 1. April 2024 gilt eine Einkommensgrenze von 200.000 € zu versteuerndem Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt – über dieser Grenze besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Elterngeld. Ab dem 1. April 2025 sinkt diese Grenze auf 175.000 €.

Das ElterngeldPlus kann Vorteile bieten, wenn du während der Elternzeit in Teilzeit oder selbstständig tätig bist: Durch die verlängerte Bezugsdauer und geringere monatliche Leistungen kannst du mehr dazuzuverdienen, ohne dass das Elterngeld übermäßig stark gekürzt wird. Es lohnt sich in jedem Fall, Basiselterngeld und ElterngeldPlus durchzurechnen – insbesondere, wenn deine selbstständige Tätigkeit neu ist und Einkünfte schwer vorhersehbar sind.

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Weitere wichtige Fakten:

  • Als Elterngeld werden mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro pro Monat gezahlt. Grundlage ist das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt (bei Müttern in der Regel die 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes). Von diesem monatlichen Durchschnittseinkommen erhalten Eltern – bei einem Einkommen von weniger als etwa 1.240 Euro netto – in der Regel 67 %, mindestens aber 300 Euro. Liegt das Einkommen darüber, beträgt die Ersatzrate meist 65 %, maximal jedoch 1.800 Euro.
  • Bei der Berechnung des Elterngeldes wird ein erzielter Verdienst während des Bezugs nicht einfach vom Elterngeld abgezogen. Stattdessen wird die Differenz zwischen dem Einkommen vor und während des Elterngeldbezugs berechnet. Dadurch fällt der Abzug geringer aus. In jedem Fall bleibt der Sockelbetrag von 300 Euro erhalten.
  • Für Selbstständige gilt: Maßgeblich ist der durchschnittliche Gewinn im gesamten maßgeblichen Bemessungszeitraum (meist das letzte abgeschlossene Wirtschaftsjahr vor der Geburt). Monate mit höherem Gewinn werden also mit solchen verrechnet, in denen weniger verdient wurde oder sogar Verluste entstanden sind.
  • Dein Einkommen als Selbstständiger ist der Gewinn, nicht der Umsatz. Außerdem gilt grundsätzlich das Zuflussprinzip: Entscheidend ist, wann das Geld tatsächlich auf deinem Konto eingeht – nicht, wann du die Leistung erbracht hast. Das bedeutet zum Beispiel: Gehen Honorare für Aufträge, die du vor der Geburt erledigt hast, erst während der Elternzeit ein, werden sie auf das Elterngeld angerechnet. Umgekehrt werden Rechnungen für Tätigkeiten während der Elternzeit, die erst danach bezahlt werden, nicht berücksichtigt.

Empfehlenswert ist:

  • Kalkuliere gut. Mit deiner selbstständigen Tätigkeit möchtest du Gewinn erzielen – prüfe deshalb vor jeder Auftragsannahme, ob sich der Auftrag trotz möglicher Abzüge beim Elterngeld für dich lohnt.
  • Denke auch daran: Betriebsausgaben senken deinen Gewinn. Je höher deine Kosten, desto geringer der Gewinn – und damit auch die Anrechnung beim Elterngeld.
  • Eltern können die Monate des Elterngeldbezugs flexibel zwischen sich aufteilen. Dadurch ist es möglich, dass ein Elternteil die Leistung vorübergehend unterbricht und der andere übernimmt, solange die zulässige Arbeitszeit eingehalten wird. Eine offizielle „Elterngeld-Pause“ im Gesetz gibt es zwar nicht, aber die flexible Verteilung der Monate ermöglicht ähnliche Gestaltungen.

Alle ausführlichen Informationen zu diesem Thema erhältst du beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und bei deiner zuständigen Elterngeldstelle.

Was muss ich bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit in der Elternzeit beachten?

Falls du vorhast, dich in der Elternzeit selbstständig zu machen, gelten grundsätzlich die gleichen Pflichten wie bei jeder anderen Selbstständigkeit:

Besteht noch ein Arbeitsvertrag mit deinem bisherigen Arbeitgeber, musst du dessen Einwilligung für die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit einholen – auch wenn dein Arbeitsverhältnis während der Elternzeit ruht. Eine Ablehnung darf nur aus dringenden betrieblichen Gründen erfolgen.

Willst du ein Gewerbe betreiben, musst du ein Gewerbe anmelden. Dabei kannst du die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzen. Dafür gelten seit 2020 folgende Umsatzgrenzen:

  • im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 22.000 Euro Umsatz,
  • im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz.

Als Kleinunternehmer musst du keine Umsatzsteuer ausweisen und keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben – das spart Verwaltungsaufwand.

Willst du als Freiberufler arbeiten, meldest du deine Tätigkeit direkt beim Finanzamt an. Auch hier kannst du dich für die Kleinunternehmerregelung entscheiden, wenn du die Umsatzgrenzen einhältst.

Außerdem musst du deine Krankenkasse informieren. Sie prüft, ob ein Verbleib in der Familienversicherung möglich ist oder ob eine freiwillige Versicherung erforderlich wird. Grundlage ist dabei eine Prognose deiner Einnahmen und ob es sich um eine Neben- oder Haupttätigkeit handelt.

Beziehst du Arbeitslosengeld, darfst du im Nebenerwerb selbstständig tätig sein, solange du dafür weniger als 15 Stunden pro Woche aufwendest.

Regelung des Elterngeldes für diejenigen, die schon vorher selbstständig tätig waren

Zum Schluss möchten wir noch kurz auf diejenigen eingehen, die bereits vor der Geburt eines Kindes selbstständig tätig waren. Klar ist: Die Sorge, Kunden oder Projekte zu verlieren, oder die Fragen „Wie bleibe ich im Geschäft?“ und „Wie lange kann ich mir eine Pause erlauben, bevor meine Kunden sich neu orientieren?“ beschäftigen viele werdende Eltern mit eigenem Unternehmen sehr stark.

Wie gut du durch diese Zeit kommst, hängt auch von deiner persönlichen Lebenssituation ab: Bist du verheiratet oder alleinerziehend? Bekommst du Unterhalt oder trägst du die Verantwortung allein? Diese Faktoren beeinflussen deine finanzielle Planung zusätzlich – neben der Herausforderung, die Selbstständigkeit am Laufen zu halten.

Die Höhe des Elterngeldes ist bei Selbstständigen besonders variabel. Bemessungsgrundlage ist grundsätzlich das letzte abgeschlossene Wirtschaftsjahr vor der Geburt. In den meisten Fällen entspricht das dem vorangegangenen Kalenderjahr, da hierfür bereits ein Steuerbescheid vorliegt. Hast du in diesem Jahr gut verdient, fällt auch dein Elterngeld höher aus. Natürlich lässt sich das – ähnlich wie die Geburt selbst – nicht immer perfekt planen.