Banking & Buchhaltung – leicht gemacht für Freelancer und mittelständische Unternehmen

4.7

Rating star
Apple store icon

im App Store

4.5

Rating star
google play store icon

im Google Play Store

Selbstständigkeit

Selbstständig in der Pflege – mit diesen Tipps richtig durchstarten!

Zuletzt aktualisiert am 16. Sept. 2025

Nadja Fleischer

Freelance Editor

22. März 2019

📌 Das musst du wissen:

  • Die Selbstständigkeit in der Pflege ermöglicht mehr Flexibilität, höhere Einkommen und eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
  • Der Pflegebedarf wächst stark – 2023 waren rund 5,7 Millionen Menschen pflegebedürftig.
    Voraussetzung sind eine abgeschlossene Ausbildung, Verträge mit den Pflegekassen sowie Nachweise wie Berufserfahrung, Weiterbildung und Haftpflichtversicherung.
  • Pflegekräfte gelten steuerlich als Freiberufler: Sie zahlen Einkommensteuer, sind aber von der Umsatzsteuer befreit (§ 4 Nr. 14 UStG).
  • Wer den Einstieg wagen will, kann nebenberuflich starten, ein Netzwerk aufbauen und durch Sichtbarkeit – etwa mit einer Website – neue Patienten gewinnen.

Weniger Überstunden, mehr Gehalt, freie Zeiteinteilung, Flexibilität und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Es gibt zahlreiche Gründe, warum sich viele Pflegekräfte zunehmend selbstständig in der Pflege machen. Doch wie macht man sich selbstständig und welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt werden? Wir haben die wichtigsten Fakten zusammengetragen und geben Tipps, wie der Start in die Selbstständigkeit in Pflegeberufen gelingen kann.

Der Pflegeberuf – Job mit Herz

Für viele Menschen gewinnt die soziale Komponente für ihr Berufsideal zunehmend an Bedeutung: Neben dem Gelderwerb möchten viele Menschen auch etwas Sinnvolles für sich und für andere tun (siehe hierzu auch unseren Blogartikel „Selbstständig machen im sozialen Bereich“). Zudem wünschen sich viele ein Leben, das sich ihren persönlichen und individuellen Wünschen anpasst – mit mehr Zeit für die Familie und für Freunde sowie einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Kein Wunder also, dass sich immer mehr Menschen in sozialen Berufen selbstständig machen – besonders im Pflegebereich.

Der Bedarf an Pflege steigt

Ende 2023 zählte das Statistische Bundesamt rund 5,7 Millionen pflegebedürftige Menschen, Tendenz steigend. Die Gesundheitsversorgung verbessert sich zwar kontinuierlich, gleichzeitig altert die Bevölkerung. Der demografische Wandel prägt nicht nur unsere Gesellschaft, sondern stellt auch hohe Anforderungen an die Pflegeberufe und ihre Ausbildungen.

Mit dem neuen Pflegeberufegesetz, das im Juli 2017 verkündet wurde, hat die Regierung den Grundstein für eine moderne und qualitativ hochwertige Ausbildung gelegt. Seit dem 1. Januar 2020 hat es das Alten- und Krankenpflegegesetz abgelöst.

Laut Statistischem Bundesamt wird der überwiegende Teil der Pflegebedürftigen zu Hause versorgt und das mehrheitlich durch Angehörige. Ende 2021 lag die Zahl bei 5 Millionen, bis 2035 wird mit etwa 5,6 Millionen gerechnet.

Diese Entwicklung erhöht den Bedarf an qualifiziertem Personal – besonders in der ambulanten Pflege. Für Pflegekräfte, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten, entstehen hier große Chancen.

Welche Pflegeberufe gibt es?

Zu den Pflegeberufen gehören:

  • Altenpfleger/in
  • Gesundheits- und Krankenpfleger/in (früher „Krankenschwester“)
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
  • Heilerziehungspfleger/in
  • Heilerzieher/in
  • Sozialassistent/in (Der Beruf Sozialassistent/in ist kein klassischer Pflegeberuf, sondern vielmehr eine Vorstufe davon.)

Mit dem neuen Pflegeberufegesetz wurde eine generalisierte Ausbildung eingeführt, die Bereiche Alten-, Kinder- und Krankenpflege wurden zusammengeführt. Die Spezialisierung in eines der Fachgebiete erfolgt erst am Ende der Ausbildung.

Wer nach der Ausbildung ein Studium anstrebt, kann sich beispielsweise in folgenden Bereichen weiterqualifizieren:

  • Pflegemanagement
  • Pflegepädagogik

Wer selbstständig in der Pflege sein möchte, kann das mit allen genannten Berufen tun. Aber nicht nur Pflegefachkräfte können sich selbstständig machen, sondern auch für Pflegehelfer/innen, die es für alle Fachbereiche gibt, ist das problemlos möglich.

Warum solltest du dich selbstständig in der Pflege machen?

Stress, Überstunden, schlechte Bezahlung, Schichtdienste und wenig Freiräume – der Pflegeberuf ist vielerorts chronisch unterbesetzt. Das wirkt sich direkt auf den Alltag der Angestellten aus. Fällt Personal krankheitsbedingt aus, müssen sich Pflegekräfte schnell umorganisieren: Omma muss kurzfristig bei der Kinderbetreuung einspringen, Urlaub oder Hobbys werden verschoben. Hinzu kommt die körperliche und psychische Belastung, die mit sozialen und pflegenden Berufen permanent einhergeht.

Der Druck und die Belastung sind immer präsent. Auch mit einer Selbstständigkeit werden diese nicht verhindert, dennoch lässt sich hier individueller planen. Arbeitszeiten können flexibler gestaltet werden. Auch entscheidet der oder die Selbstständige selbst, über den gewünschten Arbeitsort. Geteilte Dienste fallen weg. Wochenend- und Feiertagsdienste sind nicht mehr verpflichtend, sondern beruhen auf Vereinbarung – und die Bezahlung ist in der Regel fairer.

Hol dir Experten an deine Seite - der Steuerservice für Selbstständige ✨

Inklusive Geschäftskonto mit Echtzeit-Steuerschätzung, automatischer Buchhaltung & digitaler Steuerberatung. 

Zufriedene Pflegekräfte – gesunde Patienten

Nicht nur das Pflegepersonal profitiert von der Selbstständigkeit des Pflegepersonals. Auch für die Patienten ist die neue Arbeitsform ein Zugewinn. Da die Pflegekräfte unabhängig von Pflegediensten oder anderen Einrichtungen agieren, können beispielsweise bei der ambulanten Pflege die Pflegezeiten besser mit Patienten und Angehörigen abgestimmt werden. Außerdem gibt es keine (häufigen) Personalwechsel der Fachkräfte. Die Betreuung von einer Person stärkt das Vertrauensverhältnis und gibt der pflegebedürftigen Person Stabilität und Sicherheit in ihrer Betreuung.

Wie machst du dich selbstständig in der Pflege?

Grundvoraussetzung für die Selbstständigkeit in einem Pflegeberuf ist eine entsprechende Ausbildung. Wer selbstständig in der Pflege ohne Ausbildung sein möchte, hat formal keine Chance. Abgesehen davon, dass es sich hier um einen Berufszweig handelt, der teils medizinische Hintergründe beinhaltet und sich durch eine hohe Verantwortung, insbesondere für Menschen, auszeichnet, verhindern allein schon die gesetzlichen Regelungen, in diesem Berufszweig ohne entsprechende Ausbildung Fuß zu fassen.

Was benötigst du für die Selbstständigkeit?

Die aufzunehmende freiberufliche Tätigkeit muss beim Finanzamt angemeldet werden. Daraufhin bekommst du deine (neue) Steuernummer zugewiesen.

Pflegeberufe gehören zu den freien Berufen und sind somit laut § 2 des Gewerbesteuergesetzes nicht gewerbesteuerpflichtig. Freiberufler/innen müssen kein Gewerbe anmelden.

Für Selbstständige in Pflegeberufen ist es notwendig, dem Landesrahmenvertrag beizutreten und einen sogenannten Versorgungsvertrag und eine Vergütungsvereinbarung mit den Krankenkassen-Landesverbänden abzuschließen. Die Pflegekassen arbeiten mit Strukturerhebungsbögen (erhältlich bei der zuständigen Kranken- und Pflegekasse), denen entsprechende Anlagen beizulegen sind, damit sie die Aufnahme adäquat prüfen können.

Dem Strukturerhebungsbogen beizulegen sind:

  • Führungszeugnis
  • Erlaubnis zur Berufsbezeichnung
  • Nachweis ausreichender Berufserfahrung (in der Regel zwei Jahre in den vergangenen fünf Jahren)
  • erfolgreicher Abschluss einer 460‑Stunden-Weiterbildungsmaßnahme
  • eine Pflegekonzeption
  • Nachweis einer ausreichenden Betriebshaftpflichtversicherung

Viele Bundesländer verlangen außerdem die Anmeldung beim Gesundheitsamt. Wer selbstständig in der Pflege sein will, muss sich außerdem bei der Berufsgenossenschaft anmelden, und zwar konkret bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege.

Selbstständig in stationären Pflegeeinrichtungen

Wenn Kliniken und Pflegeheime überlastet sind und unter Personalmangel leiden, kommt es nicht selten vor, dass sie kurzzeitig auf selbstständige Pflegekräfte zurückgreifen. Hierbei ist es wichtig, dass der/die Selbstständige etwa drei Monate vor Aufnahme der Tätigkeit einen Versorgungsvertrag, eine Vergütungsvereinbarung und eine Vereinbarung über die Leistungs- und Qualitätsmerkmale mit den Landesverbänden der Pflegekassen und den überörtlichen Trägern der Sozialhilfe abschließt.

Auch hier verlangen die Pflegekassen wieder die Abgabe eines Strukturerhebungsbogens, nebst Anlagen. Neben den bereits oben aufgeführten Anlagen für die ambulante Pflege, wird zusätzlich eine Raumkonzeption gefordert. Gegebenenfalls ist eine Leistungs-/Preisübersicht über Zusatzleistungen beizufügen.

Tipp: Achte auf das Thema Scheinselbstständigkeit! Wenn du im ambulanten Bereich ausschließlich eine Pflegeperson betreust oder stationär nur für einen einzigen Auftraggeber tätig bist, besteht ein erhöhtes Risiko, als scheinselbstständig eingestuft zu werden.

Was benötigst du für die Steuer?

Pflegekräfte zählen steuerlich zu den Freiberufler/innen. Sie sind zwar nicht gewerbesteuerpflichtig, aber einkommensteuerpflichtig – wie alle freien Berufe. Für die jährliche Steuererklärung genügt in der Regel eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).

Auch wenn Pflegeleistungen nach § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit sind (ein entsprechender Hinweis sollte auf jeder Rechnung stehen), verlangt das Finanzamt trotzdem die Abgabe einer Umsatzsteuererklärung zusammen mit dem Mantelbogen und der EÜR. In dieser Erklärung wird die Befreiung ausgewiesen.

Ob deine Leistung als freiberuflich oder gewerbetreibend eingeordnet wird, entscheidet allein das Finanzamt, denn insbesondere in den Pflegeberufen werden verschiedene Leistungsangebote miteinander kombiniert. So treten oft pflegende und betreuende Dienstleistungen zusammen mit Wellness-Angeboten (z. B. Massagen) auf. Auch hauswirtschaftliche Tätigkeiten werden vom Finanzamt als gewerblich eingeordnet. Wer sein Leistungsspektrum also mit Blick auf die Wünsche seiner Patienten erweitern möchte, kommt ggf. an einer Gewerbeanmeldung nicht vorbei.

Risiken abwägen – Kunden finden

Wer sich selbstständig macht, gewinnt Unabhängigkeit von festen Arbeitgebern – übernimmt aber auch alle Risiken und organisatorischen Aufgaben selbst. Dazu gehören die Akquise und Abwicklung von Aufträgen, die Abrechnung mit Krankenkassen sowie das komplette Rechnungswesen inklusive der Kontrolle von Zahlungseingängen. Neben pflegerischem Fachwissen ist daher auch kaufmännisches Know-how unverzichtbar.

Besonders wichtig – und entscheidend für den Erfolg – ist die Patientenakquise. Ein auf Pflege und Betreuung ausgerichtetes Netzwerk kann besonders in der Startphase sehr hilfreich sein. Wer darauf (noch) nicht zurückgreifen kann, kann sich Unterstützung in Form von Vermittlungsagenturen holen. Diese Online-Plattformen führen Einrichtungen mit personellen Engpässen und potentielles Pflegepersonal zusammen. Für Menschen mit weniger kaufmännischen Vorkenntnissen, die sich dennoch selbstständig machen wollen, ist das möglicherweise der ideale Einstieg. Denn oftmals wird auf Wunsch auch das Erstellen von Dienstleistungsverträgen oder Rechnungen übernommen.

Tipp: Mach dich sichtbar! Mit einer eigenen Webseite oder einem Facebook-Profil erhöhst du deine Chancen, als Selbstständige/r wahrgenommen zu werden. Die beste Werbung ist natürlich die persönliche Weiterempfehlung von Kundinnen und Kunden. Bis es aber soweit ist, helfen eine digitale Präsentation über deine Expertise, Erfahrungsberichte und dein sympathisches und an den Wünschen der Patienten ausgerichtetes Auftreten.

Selbstständig in der Pflege – ist das was für dich?

Angesichts des demographischen Wandels und des damit verbundenen steigenden Pflegebedarfs sieht es für ausgebildetes Pflegepersonal erstmal nicht schlecht aus. Die Strukturveränderungen der Pflegesysteme und ‑einrichtungen, die Digitalisierung und der Wandel von Kommunikationsformen stellen die Weichen für das selbstständige Arbeiten im Pflegeberuf.

Der Weg in die Selbstständigkeit ist mit vielen positiven Faktoren verbunden: flexiblere und individuellere Arbeitszeiten, Autonomiegewinn, mehr Lebensqualität, höhere Verdienstmöglichkeiten und mehr Wertschätzung.

Selbstständig in der Pflege zu sein, bedeutet aber auch, sich eigenständig um jedes Detail zu kümmern und insbesondere um die Dinge, die nichts direkt mit dem Patienten zu tun haben, wie Kundenakquise, Verträge erstellen, Abrechnungen machen usw. Hier ist kaufmännisches Know-how gefragt.

Sofern dir das alles noch etwas viel Papierkram ist, könntest du auch darüber nachdenken, dich neben deiner Anstellung nebenberuflich selbstständig zu machen. So kannst du unter Einsatz von wenig Risiko dein Netzwerk ausbauen und dir die richtige Nische in deinem Pflegeberuf suchen.

Hol dir Experten an deine Seite - der Steuerservice für Selbstständige ✨

Inklusive Geschäftskonto mit Echtzeit-Steuerschätzung, automatischer Buchhaltung & digitaler Steuerberatung.