Umsatzsteuer in Deutschland
Umsatzsteuer muss auf angebotene Waren oder angebotene Dienstleistungen abgeführt werden. Gleichzeitig können sich umsatzsteuerpflichtige Unternehmer oder Freiberufler den gezahlten Betrag für ihrerseits wiederum getätigte Anschaffungen über die Umsatzsteuervoranmeldung zurückholen.
Diese, auch kleine Steuererklärung genannte, Meldung erfolgt abhängig vom Umsatz des Unternehmens monatlich (oder quartalsweise) und muss immer bis zum 10. des Folgemonats für den vorangegangenen Monat online abgegeben werden.
Hier werden einerseits die erwirtschafteten Einkünfte aus der selbstständigen Tätigkeit dargelegt und dem wiederum die betrieblichen Ausgaben oder aber auch Anschaffungen, auf die die Umsatzsteuer gezahlt wurde, entgegengestellt.
So soll die Steuerbelastung schneller ermittelt und damit für die Unternehmer übersichtlicher gestaltet werden. Und auch größere, für das Geschäft notwendige Erwerbe werden so auch für kleinere Unternehmen leichter und schneller finanzierbar.
Umsatzsteuer in der EU
Im Falle von Waren- und Dienstleistungsverkehr innerhalb der Europäischen Union muss nicht mehr der Verkäufer seine Ware oder Dienstleistung mit der Umsatzsteuer versehen, sondern der Kunde seinen Erwerb in seinem Heimatland versteuern. Dies wird als Reverse Charge-Verfahren bezeichnet.
Damit der Zahlungsverkehr zwischen den betroffenen Parteien in den jeweiligen EU-Staaten nachvollzogen werden kann, muss auf Rechnungen , bei denen der Kunde im Ausland ansässig ist, stets neben der entsprechenden Steuernummer sowohl die eigene Umsatzsteuer-ID, als auch die des Leistungsempfängers angegeben werden.
So wird sichergestellt, dass beide Seiten ihre notwendigen Meldungen sowie Steuererklärungen korrekt gemacht und die Umsatzsteuer dementsprechend gezahlt wurden.
Diese Meldung erfolgt mittels ELSTER über eine Zusammenfassende Meldung. Möchtest Du mehr darüber erfahren, dann lies unseren Blog Artikel Zusammenfassende Meldung - Was das ist und wer sie machen muss .
Dabei sollte jedoch unbedingt auf die Richtigkeit der Angaben geachtet werden, denn wenn die Umsatzsteuer-ID des Kunden nicht stimmt, kann das Finanzamt die Aktivität nicht nachvollziehen und wendet sich im Zweifel an den Leistungserbringer mit einer eventuellen Zahlungsaufforderung. Daher sollten die angegeben Nummern stets auf ihre Korrektheit geprüft werden.