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Steuern

MAIN - Blog Steuern - "Was ist die Lohnsteuer?"

Zuletzt aktualisiert am 5. Juli 2023

Maid Dzambic

Freelance Editor

22. März 2019

Da der Staat seine Leistungen irgendwie finanzieren muss, ist es verständlich, dass er Steuern für diesen Zweck verlangt. Die Lohnsteuer ist eine von vielen Steuern, die dafür verwendet wird. Im Vergleich zu anderen Steuern, wird die Lohnsteuer schon, bevor du dein Gehalt erhältst, einbehalten. Jeder Deutscher, der abhängig beschäftigt ist, ist dazu verpflichtet, Lohnsteuer zu bezahlen. Dazu gehören also alle Angestellten, Minijobber, Arbeiter und alle andere, die geringfügig beschäftigt sind. Die Höhe dieser Lohnsteuer wird gesetzlich bestimmt und jedes Jahr in Lohnsteuertabellen aktualisiert. Als Arbeitnehmer kannst du die Höhe der Lohnsteuer nicht beeinflussen, da sie durch die verschiedenen Lohnsteuerklassen definiert wird. In welcher Lohnsteuerklasse du bist, hängt davon ab, ob du Kinder hast, verheiratet bist und von anderen sozialen Parametern. Die Lohnsteuerklasse kann nur in speziellen Fällen selbst ausgewählt sein. Dazu gehören Eheleute mit einem Ehegattensplitting für die Lohnsteuer.

Manche denken, dass die Wahl der Steuerklasse Einfluss auf die Höhe des eigenen Einkommens hat. Dies ist nicht so ganz der Fall. Durch die Auswahl der Steuerklasse wird nur festgelegt, welche Lohnsteuer im kommenden Monat anfallen wird. Am Ende des Jahres wird dann durch die Einkommenssteuererklärung die Lohnsteuer für das vergangene Jahr berechnet. Dies nennt sich Lohnsteuerjahresausgleich. In diesem Fall ist die Lohnsteuerklasse nicht entscheidend.

Weil das Steuersystem in Deutschland ziemlich kompliziert und nicht so leicht zu verstehen ist, ist es ratsam, sich Hilfe bei einem Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater zu suchen, um sicher zu gehen, dass kein Geld an den Staat verschenkt wird.

Wie hoch die Steuerabzüge sein werden, hängt vom Bruttogehalt und den Lohnsteuerabzugsmerkmalen ab, wie zum Beispiel der Lohnsteuerklasse, den Kinderfreibeträgen, den Steuerfreibeträgen und anderen Merkmalen. Um diese Daten abzurufen, können sich Arbeitgeber an die ElStaM Datenbank (Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Datenbank) des Finanzamts wenden. Die Lohnsteuer, die dann ermittelt wird, wird an das Finanzamt des Arbeitgebers abgeführt. Bei der Lohnabrechnung wird nicht nur die Lohnsteuer einbehalten, sondern auch der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer. Bei der Lohnsteuerberechnung werden auch alle Kinder berücksichtigt, die noch keine erste Berufsausbildung oder Studium haben und die maximal 25 Jahre alt sind. Wichtig zu beachten ist auch, dass Eltern die nicht verheiratet sind, jeweils 0,5 Kinderfreibeträge zugesprochen bekommen. Im Fall, dass die Eltern verheiratet sind, können die Kinderfreibeträge auf einen Ehegatten zugewiesen werden.

Die Berechnung der Lohnsteuer wird mit Hilfe des Bruttolohns und von allen steuerpflichtigen Bestandteilen durchgeführt. Dazu gehören:

  • Weihnachtsgeld
  • Urlaubsgeld
  • Umsatzbeteiligung
  • Vermögensbildende Arbeitgeberbeiträge

Für Zahlungen die einmalig sind, wie zum Beispiel Urlaubs- und Weihnachtsgeld, wird die Lohnsteuer anhand eines bestimmten Verfahrens berechnet.

Bevor die Lohnsteuer ermittelt wird, werden vom Bruttolohn folgende Freibeträge abgezogen:

  • Altersentlastungsbetrag (Im Fall, dass der Arbeitnehmer 64 Jahre alt geworden ist, bekommt er Altersentlastung in Höhe von 40 % und maximal 1900 Euro)
  • Lohnsteuerfreibetrag (Der Betrag, denn der Arbeitnehmer beim Finanzamt beantragt hat)
  • Versorgungsfreibetrag (Freibeträge für die Rentenbezieher)

Du kannst dir dein Geld vom Staat auch teilweise zurück holen. Oft passiert es, dass der Staat mehr als ihm zusteht durch die Lohnsteuer kassiert. Deine Lohnsteuer wird am Ende des Jahres mit der Einkommenssteuer verrechnet. Dies wird natürlich nur passieren, wenn du die Einkommenssteuererklärung abgegeben hast. In dem meisten Fällen lohnt es sich, die Einkommenssteuererklärung abzugeben.

Zur Ermittlung der Lohnsteuer, Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlags kann die Lohnsteuertabelle verwendet werden. Dazu ist es nur wichtig, die richtige Lohnstufe und Steuerklasse zu wissen. Für die Arbeitnehmer, die rentenversicherungspflichtig sind, gibt es die allgemeine Lohnsteuertabelle. Für alle andere (zum Beispiel Soldaten, Beamte etc.) gelten besondere Lohnsteuertabellen. Im Bezug auf den Abrechnungszeitraum, wird die Jahres-, Monats-, Wochen oder Tagestabelle verwendet.

Meistens wird die Lohnsteuer anhand von Berechnungsprogrammen berechnet. Für die manuelle Berechnung werden die gesetzlich vorgeschriebenen 36-Euro-Tabellenstufen verwendet und daher können bei maschineller Berechnungen Differenzen auftauchen. Die Lohnsteuer ist nur identisch am Stufenendbetrag. Jetzt folgt ein Beispiel für die Unterschiede bei der manuellen und maschinellen Berechnung. Im Fall der Steuerklasse 3, ohne Kinder und im Jahr 2016:

Zwischen den Stufen: 2500 Euro Brutto – maschinelle Lohnsteuer 99.5 Euro / manuelle Lohnsteuer 99.83 Euro

Am Stufenende: 2501.99 Euro – maschinelle Lohnsteuer 99.83 Euro / manuelle Lohnsteuer 99.83 Euro

Die Lohnsteuer kann auch pauschalisiert werden, aber nur für 450 Euro Jobs und Arbeitnehmer, die nur kurzfristig beschäftigt sind. In diesem Fall werden pauschale Sätze angewendet, ohne die Steuerklasse, Religionszugehörigkeit oder die Kinderfreibeträge einzuziehen. Allerdings müssen der Soli und die Kirchensteuer in diesem Fall pauschaliert werden.

Wenn es um Minijobs (450-Euro-Jobs) geht, kann die Lohnsteuer mit 2 % pauschal besteuert werden. Die Voraussetzung für diese pauschale Versteuerung ist, dass zu der gesetzlichen Rentenversicherung auch ein Pauschalbetrag von 15 % (im Fall von gewerblichen Minijobs) oder 5 % (im Fall von privaten Haushalten) bezahlt wird.

Im Fall von Aushilfskräften, die nur kurzfristig beschäftigt sind, wird die Lohnsteuer mit 25 % vereinfacht. Um dies zu tun, muss folgendes erfüllt sein:

  • Der Tageslohn darf nicht mehr als 68 Euro sein
  • Der Stundenlohn darf nicht mehr als 12 Euro sein
  • Die Dauer der Beschäftigung darf nicht 18 zusammenhängende Arbeitstage überschreiten

Neben der Lohnsteuer werden auch die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag vom Bruttolohn abgezogen und an den Staat abgeführt. Nachdem die Lohnsteuer berechnet ist, wird sie benutzt um den Solidaritätszuschlag (5 % der Lohnsteuer) und der Kirchensteuersatz (evangelisch oder katholisch, 9 % der Lohnsteuer in Bayern und 8 % in Baden-Württemberg) zu berechnen. Wichtig zu beachten ist auch, dass bei der Berechnung der Lohnsteuer keine Kinderfreibeträge berücksichtigt werden, wie bei der Kirchensteuer und dem Solidaritätszuschlag. Dies ist so, weil die Entlastung für Eltern nur anhand des Kindergeldes erfolgen soll.

Jetzt folgt ein Beispiel einer Standard-Lohnsteuerberechnung:

Nehmen wir mal an, dass Herr Schulz 2900 Euro Brutto monatlich verdient, katholisch ist und der Steuerklasse 1 angehört. Er lebt in Hessen und hat keine Kinder. Für die Berechnung können auch Lohnsteuerrechner, die im Internet leicht zu finden sind, benutzt werden.

Anhand der Lohnsteuertabelle oder des Lohnsteuerrechners, berechnet sich ein Lohnsteuerbetrag von 413.50 Euro. Die Kirchensteuer beträgt in diesem Fall 413.5 Euro 9 % = 37.21 Euro und der Solidaritätszuschlag 413.5 Euro 5.5 % = 22.74 Euro. Die gesamten Steuerabzüge für Herrn Schulz würden 473.46 Euro betragen.

Bezüglich der Fristen, muss die Lohnsteuer wie alle anderen Steuern bis spätestens am 10. Des Folgemonats entrichtet sein. In welchem Zeitraum die Lohnsteuer angemeldet sein muss, hängt von der Höhe der Steuer ab. Im Grunde kann sie monatlich, vierteljährlich oder auch jährlich abgeführt werden. Wenn du als Arbeitgeber weniger als 4000 Euro Lohnsteuer für deine Mitarbeiter abgeführt hast, kannst du die Steuer vierteljährlich abführen. Im Fall, dass du weniger als 1000 Euro abgeführt hast, kannst du die Abführung der Steuer auch einmal jährlich machen.

Wie viel Lohnsteuer du bezahlen musst, hängt im Grunde von deinem Gehalt ab. Wenn du wenig verdienst, wirst du auch wenig Lohnsteuer bezahlen und wenn du viel verdienst, zahlst du mehr. Dieses Prinzip wird auch „Steuerprogression“ genannt. Neben der Höhe des Gehalts, hat auch die Steuerklasse einen Einfluss, wie viel Lohnsteuer du bezahlen musst. Dies kann alles kompliziert klingen, aber das beste für die Arbeitnehmer ist hier, dass sie sich nicht selber um die Lohnsteuer kümmern müssen, sondern das macht ihr Chef. Der Arbeitgeber überweist also nicht nur das Gehalt, sondern auch die Lohnsteuer.