Zur Ermittlung der Lohnsteuer, Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlags kann die Lohnsteuertabelle verwendet werden. Dazu ist es nur wichtig, die richtige Lohnstufe und Steuerklasse zu wissen. Für die Arbeitnehmer, die rentenversicherungspflichtig sind, gibt es die allgemeine Lohnsteuertabelle. Für alle andere (zum Beispiel Soldaten, Beamte etc.) gelten besondere Lohnsteuertabellen. Im Bezug auf den Abrechnungszeitraum, wird die Jahres-, Monats-, Wochen oder Tagestabelle verwendet.
Meistens wird die Lohnsteuer anhand von Berechnungsprogrammen berechnet. Für die manuelle Berechnung werden die gesetzlich vorgeschriebenen 36-Euro-Tabellenstufen verwendet und daher können bei maschineller Berechnungen Differenzen auftauchen. Die Lohnsteuer ist nur identisch am Stufenendbetrag. Jetzt folgt ein Beispiel für die Unterschiede bei der manuellen und maschinellen Berechnung. Im Fall der Steuerklasse 3, ohne Kinder und im Jahr 2016:
Zwischen den Stufen: 2500 Euro Brutto – maschinelle Lohnsteuer 99.5 Euro / manuelle Lohnsteuer 99.83 Euro
Am Stufenende: 2501.99 Euro – maschinelle Lohnsteuer 99.83 Euro / manuelle Lohnsteuer 99.83 Euro
Die Lohnsteuer kann auch pauschalisiert werden, aber nur für 450 Euro Jobs und Arbeitnehmer, die nur kurzfristig beschäftigt sind. In diesem Fall werden pauschale Sätze angewendet, ohne die Steuerklasse, Religionszugehörigkeit oder die Kinderfreibeträge einzuziehen. Allerdings müssen der Soli und die Kirchensteuer in diesem Fall pauschaliert werden.
Wenn es um Minijobs (450-Euro-Jobs) geht, kann die Lohnsteuer mit 2 % pauschal besteuert werden. Die Voraussetzung für diese pauschale Versteuerung ist, dass zu der gesetzlichen Rentenversicherung auch ein Pauschalbetrag von 15 % (im Fall von gewerblichen Minijobs) oder 5 % (im Fall von privaten Haushalten) bezahlt wird.
Im Fall von Aushilfskräften, die nur kurzfristig beschäftigt sind, wird die Lohnsteuer mit 25 % vereinfacht. Um dies zu tun, muss folgendes erfüllt sein:
- Der Tageslohn darf nicht mehr als 68 Euro sein
- Der Stundenlohn darf nicht mehr als 12 Euro sein
- Die Dauer der Beschäftigung darf nicht 18 zusammenhängende Arbeitstage überschreiten
Neben der Lohnsteuer werden auch die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag vom Bruttolohn abgezogen und an den Staat abgeführt. Nachdem die Lohnsteuer berechnet ist, wird sie benutzt um den Solidaritätszuschlag (5 % der Lohnsteuer) und der Kirchensteuersatz (evangelisch oder katholisch, 9 % der Lohnsteuer in Bayern und 8 % in Baden-Württemberg) zu berechnen. Wichtig zu beachten ist auch, dass bei der Berechnung der Lohnsteuer keine Kinderfreibeträge berücksichtigt werden, wie bei der Kirchensteuer und dem Solidaritätszuschlag. Dies ist so, weil die Entlastung für Eltern nur anhand des Kindergeldes erfolgen soll.
Jetzt folgt ein Beispiel einer Standard-Lohnsteuerberechnung:
Nehmen wir mal an, dass Herr Schulz 2900 Euro Brutto monatlich verdient, katholisch ist und der Steuerklasse 1 angehört. Er lebt in Hessen und hat keine Kinder. Für die Berechnung können auch Lohnsteuerrechner, die im Internet leicht zu finden sind, benutzt werden.
Anhand der Lohnsteuertabelle oder des Lohnsteuerrechners, berechnet sich ein Lohnsteuerbetrag von 413.50 Euro. Die Kirchensteuer beträgt in diesem Fall 413.5 Euro 9 % = 37.21 Euro und der Solidaritätszuschlag 413.5 Euro 5.5 % = 22.74 Euro. Die gesamten Steuerabzüge für Herrn Schulz würden 473.46 Euro betragen.
Bezüglich der Fristen, muss die Lohnsteuer wie alle anderen Steuern bis spätestens am 10. Des Folgemonats entrichtet sein. In welchem Zeitraum die Lohnsteuer angemeldet sein muss, hängt von der Höhe der Steuer ab. Im Grunde kann sie monatlich, vierteljährlich oder auch jährlich abgeführt werden. Wenn du als Arbeitgeber weniger als 4000 Euro Lohnsteuer für deine Mitarbeiter abgeführt hast, kannst du die Steuer vierteljährlich abführen. Im Fall, dass du weniger als 1000 Euro abgeführt hast, kannst du die Abführung der Steuer auch einmal jährlich machen.
Wie viel Lohnsteuer du bezahlen musst, hängt im Grunde von deinem Gehalt ab. Wenn du wenig verdienst, wirst du auch wenig Lohnsteuer bezahlen und wenn du viel verdienst, zahlst du mehr. Dieses Prinzip wird auch „Steuerprogression“ genannt. Neben der Höhe des Gehalts, hat auch die Steuerklasse einen Einfluss, wie viel Lohnsteuer du bezahlen musst. Dies kann alles kompliziert klingen, aber das beste für die Arbeitnehmer ist hier, dass sie sich nicht selber um die Lohnsteuer kümmern müssen, sondern das macht ihr Chef. Der Arbeitgeber überweist also nicht nur das Gehalt, sondern auch die Lohnsteuer.