Die Baubranche bzw. das Bauhandwerk steht trotz der momentanen Corona-Situation und all den damit verbundenen Einschränkungen ganz gut da. Und weil diese Branche so vielschichtig ist, bietet sie mit ihrer hohen Anzahl an verschiedenen Gewerken zudem auch gute Chancen für eine selbständige Tätigkeit. Unter einem Gewerk versteht man laut Definition auf Wikipedia alle "handwerklichen und bautechnischen Arbeiten im Bauwesen."
Für eine Existenzgründung im Baugewerbe beziehungsweise im Bauhandwerk bestehen mehrere Voraussetzungen: Neben dem fachlichen Können, erworben in einer abgeschlossenen handwerklichen Ausbildung, ist auch mehrere Jahre Berufserfahrung erforderlich. Darüber hinaus gibt es weitere Anforderungen, die berücksichtigt und nötige (bürokratische) Formalitäten, die erledigt werden müssen. In diesem Blogartikel haben wir für dich die wichtigsten Aspekte gesammelt. Allerdings konzentrieren wir uns vorwiegend auf die ausbildungsrelevanten, handwerklichen Berufe und nicht auf die Studiengänge.
Wie sich das Baugewerbe definiert
In einer Begriffserklärung heißt es: "Die Bauwirtschaft (auch Baugewerbe, Bauhandwerk) ist ein Wirtschaftszweig, im dem Planungs-, Ausführungsleistungen und Veränderungen an Gebäuden durchgeführt werden". Bauunternehmen verschiedenster Gewerke sind die Träger des Baugewerbe. Das Baugewerbe (auch Bauhandwerk, Bauwirtschaft) zählt zu einem sehr wichtigen Industriezweig.
In der Vergangenheit wurde diese Branche über viele Jahre hinweg in drei Bereiche aufgegliedert:
- in das Bauhauptgewerbe (überwiegende Ausführung von Arbeiten im Bereich Rohbau)
- in das Baunebengewerbe (Tätigkeiten im Bereich Ausbau)
- in das Bauhilfsgewerbe (Vorarbeiten).
Weil sich diese Einteilung über einen ziemlich langen Zeitraum etabliert hatte, werden diese drei Bereiche auch heute noch gerne verwendet und so tituliert, was allerdings nicht korrekt ist. Auf Grund einer Neustrukturierung und Neuregelung auf europäischer Ebene gilt nun eine Aufteilung in 5 Bereiche. Und zwar in:
- vorbereitende Baustellenarbeiten
- Hoch- und Tiefbau
- Bauinstallation
- sonstiges Baugewerbe
- Vermietung von Baumaschinen
Weitere und feinere Unterteilungen machen ebenfalls Sinn, da Unternehmen im Baugewerbe in der Regel auf bestimmte Arbeitsbereiche spezialisiert sind. Hier wird zum Beispiel unterschieden in Tiefbau, Grundbau, Garten- und Landschaftsbau, Hochbau, Wasserbau, Tunnel- und Brückenbau sowie Straßenbau. Darüber gibt es auch eine Einteilung unter anderem in Holzbau, Stahlbau, Massivbau oder Trockenbau.
Und wer eine Tätigkeit in einem ganz bestimmten Aufgabenfeld anstrebt, hat unter anderem die Wahl zwischen Bauschlosser, Gerüstbauer, Gas- und Wasserinstallateur, Tischler bzw. Schreiner oder Zimmerer, Stuckateur, Haustechniker, Fliesenleger oder Maler und Lackierer. In all diesen Bereichen kannst du dich unter bestimmten Voraussetzungen selbständig machen beziehungsweise ein eigenes Unternehmen mit oder ohne Angestellten gründen.
Hier gilt es zu beachten: Willst du ein Baugewerbe-Unternehmen gründen, bist du - je nach Umfang der zu erbringenden Leistungen - entweder ein Fachunternehmer, ein Generalunternehmer oder ein Totalunternehmer. Möchtest du dich mit deiner Firma zum Beispiel auf das Verlegen von Fliesen oder auf Dachdeckerarbeiten spezialisieren, gründest du ein Fachunternehmen. Möchtest du verschiedene Bauleistungen anbieten und auch Aufträge an Subunternehmen vergeben, gründest du ein Generalunternehmen.
Als klassischer Bauunternehmer, der nicht nur den Bau ausführt, sondern auch dessen Planung übernimmt, gilt der Totalunternehmer. Das hat Vorteile für den Bauherren, da er dann nicht für Planung und Koordination auf dem Bau (der einzelnen Gewerke) zuständig ist, sondern es in den Händen des Totalunternehmers liegt. Hier ist aber zu beachten, dass es in Deutschland für die Übernahme von Planungstätigkeiten sehr strenge Gesetze gibt. Hier gilt:
Planungen, die eine Genehmigung benötigen, dürfen nur von so genannten Bauvorlageberechtigten eingereicht werden. Dazu zählen Architekten (müssen Mitglied in der Architektenkammer sein) und Bauingenieure (müssen Mitglied in einer Ingenieurkammer und zusätzlich in der Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure eingetragen sein).
In einigen Bundesländern werden häufig auch kleine Bauvorlageberechtigungen für Handwerksmeister genehmigt. Diese dürfen dann beispielsweise Pläne für Häuser mit maximal zwei Wohneinheiten und 200 m² Wohnfläche und eingeschossige Gewerbe-Gebäude mit höchstens 200 m² Geschossfläche und 3 m Wandhöhe einreichen. Auch Garagen mit maximal 200 m² Nutzfläche und kleinere landwirtschaftliche Betriebsgebäude zählen zu diesen Ausnahmeregelungen, die allerdings in jedem Bundesland unterschiedlich sind.
Fachliche Qualifikationen und weitere Voraussetzungen
Für eine Selbständigkeit im Baugewerbe/Bauhandwerk/in der Baubranche benötigst du als erste Voraussetzung eine abgeschlossene Berufsausbildung in deiner individuellen Fachrichtung oder ein Studium. Zusätzlich gegebenenfalls weitere Qualifikationen und auf jeden Fall praktische Berufserfahrung (am besten mehrere Jahre). Um die sehr komplexen Inhalte in dieser Branche zu verstehen, bedarf es detailliertem und fundiertem Wissen, sowie betriebswirtschaftlicher und kaufmännischer Kenntnisse.
Vor einer Existenzgründung sind auch immer diese Fragen unerlässlich: Wie ist deine finanzielle Situation? Verfügst du über ausreichend Kapital oder brauchst du einen Kredit? Denn: Eine Selbstständigkeit in der Baubranche ist immer mit Kosten für Geschäfts- und Büroausstattung, Werkzeug, Fahrzeuge, Werkstatt, Lagerhalle etc. verbunden und das kann schnell recht teuer werden.
Falls du einen Kredit beantragen bzw. eine Förderung in Anspruch nehmen möchtest/musst, benötigst du einen professionellen Business Plan, in dem alle wichtigen Fakten enthalten sein müssen, wie zum Beispiel die zu tätigenden Investitionen, die Finanzierungsmöglichkeiten, deine Ziele, Strategien und eine Umsatzprognose. Außerdem kannst du hier etwas zum Thema Existenzgründung lesen Steuerbasis für den Start in deine Selbstständigkeit