Unterschied zwischen Freelancer und Freiberufler?
Häufig werden die Begriffe Freelancer und Freiberufler synonym verwendet. Doch strenggenommen bezeichnen diese beiden Begriffe zwei unterschiedliche Berufsgruppen. Während unter die Freelancer die freien Mitarbeiter fallen, fallen unter die Bezeichnung des Freiberuflers alle Arbeitenden, die beim Finanzamt eine Tätigkeit, jedoch kein Gewerbe beim Gewerbeamt, angemeldet haben. Welche Arbeitsgruppen das sind, kannst du dem Paragraphen 18 des Einkommensteuergesetzes entnehmen.
Um es noch ein wenig verwirrender zu machen: Freelancer bzw. freie Mitarbeiter können Freiberufler sein. In meinem Fall ist das etwa so. Als Journalistin zähle ich zu den Arbeitsgruppen aus § 18 und bin somit Freiberufler. Zugleich bin ich Freelancer, da ich als freie Mitarbeiterin für verschiedenste Unternehmen tätig bin.
Das sind deine Vorteile als Freelancer
Freelancer zu sein hat einige Vorteile:
- Als Freelancer kannst du zu Hause arbeiten, sofern es der aktuelle Auftrag zulässt. Manche Kunden sind sogar dankbar, wenn sie nicht einen zusätzlichen Arbeitsplatz für dich stellen müssen.
- Du bestimmst, wann und wie lange du arbeitest. Allerdings musst du dabei immer deine Deadlines im Blick behalten.
- Du entscheidest über deinen Tagesablauf. Möchtest du etwa die Sonne genießen, ein Auftrag muss aber bis zum nächsten Tag erledigt werden, legst du einfach eine Nachtschicht ein.
- Du kannst selbst entscheiden, wie hoch dein Stundenlohn ist. Die Herausforderung ist, deine Kunden zu überzeugen, diesen auch zu zahlen.
- Du hast keine festgelegten Verdienstgrenzen, kannst also so viel arbeiten und einnehmen, wie du magst und schaffst.
- Du bist frei! Deine Arbeitszeiten und Urlaubstage musst du nur vor dir selbst rechtfertigen. Selbst deine Auftraggeber kannst du dir selbst aussuchen.
Übrigens haben Freiberufler gegenüber Gewerbetreibenden einen entscheidenden Vorteil: Sie zahlen keine Gewerbesteuer. Deshalb sind viele darum bemüht, Freelancer zu werden und den Freiberufler-Status beim Finanzamt durchzubekommen.
Wann zähle ich zu den Freiberuflern?
Zunächst solltest du überprüfen, ob du mit deiner Tätigkeit Freiberufler werden kannst. Dieser berufliche Status bringt nämlich einige Vorteile mit sich.
Zur Prüfung, ob man nun zu den Freiberuflern zählt oder nicht, lohnt mal wieder ein Blick auf § 18 des Einkommensteuergesetzes. Hier steht:
„Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe.
Ein Angehöriger eines freien Berufs im Sinne der Sätze 1 und 2 ist auch dann freiberuflich tätig, wenn er sich der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient; Voraussetzung ist, dass er auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird.“
Wenn du eine der genannten freiberuflichen Tätigkeiten ausübst: Herzlichen Glückwunsch. Du kannst dich beim Finanzamt als Freiberufler melden. Ansonsten gehst du den Weg als Freelancer.
Wie kann ich Freelancer werden: wie kann ich mich offiziell beim Amt melden?
Zunächst solltest du herausfinden, welches Finanzamt für dich zuständig ist. Dabei hilft dir Google. Auf Webseiten wie www.finanzamt24.de gibst du einfach deine PLZ ein und bekommst das für dich zuständige Finanzamt ausgespuckt.
Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Hast du das für dich zuständige Finanzamt gefunden, meldest du dich bei diesem Amt. Hier musst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Auch wenn das mehrseitige Dokument zunächst abschreckend aussehen mag – es ist halb so wild. Im Endeffekt musst du nur deine persönlichen Daten, deinen Beziehungsstatus, deine Bankverbindung und den für dich zuständigen Steuerberater (sofern du einen hast) angeben.