Gründungszuschuss beantragen – Prinzip
Der Gründungszuschuss ist eine finanzielle Starthilfe der Agentur für Arbeit für Personen, die aus der Erwerbslosigkeit (ALG I) heraus den Schritt in die Selbstständigkeit wagen.
Er besteht aus zwei Phasen:
- Phase 1: Du erhältst dein reguläres Arbeitslosengeld I weiter + 300 € monatlich als Zuschuss zur sozialen Absicherung (z. B. Krankenversicherung). Diese Förderung läuft 6 Monate.
- Phase 2: Wenn du nachweisen kannst, dass du deine Selbstständigkeit hauptberuflich ausübst und sie wirtschaftlich tragfähig ist, kannst du eine Verlängerung um weitere 9 Monate beantragen. In dieser Zeit gibt es weiterhin 300 € monatlich, jedoch kein ALG I mehr.
Insgesamt kannst du also bis zu 15 Monate gefördert werden.
Der Zuschuss ist steuerfrei (§ 3 Nr. 2 EStG), solange er ausschließlich zur Förderung deiner Selbstständigkeit verwendet wird.
Beachte jedoch: Die 300 € decken nicht automatisch alle Krankenversicherungsbeiträge ab – sie dienen nur als Unterstützung.
Seit der Reform 2012 ist der Gründungszuschuss keine Pflichtleistung mehr, sondern eine Kann-Leistung. Das heißt: Ob du ihn bekommst, liegt im Ermessen deiner Arbeitsvermittlerin oder deines Arbeitsvermittlers.
Ziel ist es, dich während der Anfangsphase finanziell abzusichern, damit du dich voll auf den Aufbau deines Unternehmens konzentrieren kannst. Innerhalb dieser Zeit solltest du deinen Kundenstamm und Umsatz so weit ausbauen, dass du anschließend deine laufenden Kosten – inklusive Krankenversicherung – selbst tragen kannst.
Wer kann den Gründungszuschuss beantragen?
Den Gründungszuschuss beantragen kann jeder, der noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld I bei der Agentur für Arbeit hat und seine Erwerbslosigkeit durch die Gründung einer Firma oder die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit beenden möchte.
Das setzt voraus, dass du zuvor in einer sozialversicherungspflichtigen Festanstellung gearbeitet hast – denn der Anspruch auf Arbeitslosengeld I entsteht nur, wenn du in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast.
Der Restanspruch von 150 Tagen muss zum Zeitpunkt der Antragstellung bestehen. Wird diese Grenze unterschritten, kann der Gründungszuschuss nicht bewilligt werden – selbst wenn deine Geschäftsidee überzeugend ist.
⚠️ Wichtig: Wenn du selbst kündigst, verhängt die Agentur für Arbeit in der Regel eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen, in der du kein Arbeitslosengeld erhältst. Das kann deinen Restanspruch so weit verkürzen, dass du die Voraussetzung von 150 Tagen nicht mehr erfüllst.
Um das zu vermeiden, solltest du – falls möglich – keine Eigenkündigung aussprechen, sondern mit deinem Arbeitgeber eine einvernehmliche Lösung (z. B. Aufhebungsvertrag ohne Sperrzeitrisiko) anstreben.
Der Gründungszuschuss eignet sich besonders für alle, die ohnehin schon länger planen, sich selbstständig zu machen, und diesen Schritt aus der Erwerbslosigkeit heraus finanzieren möchten.
Wie kann ich den Gründungszuschuss beantragen?
Zunächst musst du dich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend und arbeitslos melden. Wer schon einmal ALG I bezogen hat, kennt das ja. Dir wird ein Betreuer zugeteilt, dessen Aufgabe es ist, dich am Arbeitsmarkt neu in Arbeit zu vermitteln. Während du das Arbeitslosengeld bekommst, wird der Betreuer dich zu einem Beratungstermin einladen, um das weitere Vorgehen und erste Vermittlungsvorschläge mit dir zu besprechen. Hier ist es wichtig, ihm oder ihr direkt bei der ersten Begegnung klarzumachen, dass du vorhast, deine Erwerbslosigkeit durch Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit zu beenden. Der Betreuer muss darauf eingehen und deinen Leistungsanspruch überprüfen (wegen der 150-Tage-Regelung). Du kannst die Restdauer deines Leistungsanspruchs aber auch im Vorfeld über die Hotline der Agentur für Arbeit am Telefon erfragen. Es kann sein, dass der Betreuer dein Anliegen zunächst abschmettern wird – vorwiegend gegen Ende des Jahres sind die Töpfe leer und die Chancen nicht so gut, dass ein Antrag auf Gründungszuschuss genehmigt wird. Wichtig ist es aber, beharrlich zu bleiben und sich nicht davon abbringen zu lassen. Vom Betreuer erhältst du dann die nötigen Dokumente, die du einreichen musst.
💡Wichtig: Der Antrag muss vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit gestellt werden.
Gründungszuschuss beantragen: Voraussetzungen und Hürden
Um den Gründungszuschuss zu beantragen, benötigst du einige Dokumente. Dazu gehören der Antrag selbst, die Beantragung der Stellungnahme einer fachlichen Stelle zur Beurteilung des Gründungsvorhabens und das Blatt für die Stellungnahme selbst, welches du der fachlichen Stelle übergibst. Diese kann die IHK, ein Steuerberater oder ein Fachverband sein – du kannst es dir mehr oder weniger aussuchen. Auf dem Antrag für den Gründungszuschuss findest du weitere Bedingungen, die die Agentur für Arbeit fordert: einen Businessplan (ausführliche Beschreibung des Gründungsvorhabens), eine Umsatzvorschau, eine Rentabilitätsberechnung, eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Gründungsseminar der IHK, eine Kopie der Gewerbeanmeldung (genaue Informationen zum Thema Gewerbeanmeldung findest du in unserem Blogpost „Gewerbe anmelden – Schritt für Schritt zum eigenen Gewerbe“) und Dokumente, welche deine fachliche Qualifizierung für dein Gründungsvorhaben nachweisen (z. B. Arbeitszeugnisse vergangener Tätigkeiten in der gleichen Branche, Auszeichnungen, Prüfungszertifikate etc.).
Das Gründungsseminar der IHK ist dabei sehr zu empfehlen, da hier noch einmal wertvolles Wissen vermittelt und die besagte Teilnahmebescheinigung ausgestellt wird, welche die Agentur für Arbeit benötigt. Manche IHKs verlangen einen kleinen Pauschalbetrag für das Seminar, bei anderen IHKs ist es kostenlos. Einen Businessplan hast du im Idealfall ohnehin schon geschrieben und eine Umsatzvorschau sowie Rentabilitätsberechnung sollte ohnehin jeder angehende Selbstständige im Vorfeld gemacht haben, um sich über die anstehende Kostenstruktur im Klaren zu sein. Auch die Gewerbeanmeldung musst du ohnehin vornehmen – als Kleinunternehmer, damit du keine Umsatzsteuer zahlen musst. Die Gewerbeanmeldung muss am gleichen Tag erfolgen, an dem du den Gründungszuschuss offiziell beantragst. Ist dein Betreuer pingelig, wird er darauf achten. Generell ist es ratsam, sich rechtzeitig um alles zu bemühen, damit keine Frist versäumt wird oder der Restanspruch der 150 Tage abläuft.