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Selbstständigkeit

MAIN - Blog Selbständigkeit - "Gründungszuschuss beantragen - Ein Weg in die Selbstständigkeit"

Zuletzt aktualisiert am 5. Juli 2023

Janna Kersting

Chief Editor

22. März 2019

Die Selbstständigkeit ist ein Ziel, dass durchaus einige Arbeitnehmer heutzutage schon nach kurzer Zeit ihrer Berufstätigkeit anstreben. Die Gründe dafür können vielfältig sein: ein nerviger Chef, miese Arbeitszeiten, zu wenig Urlaubstage im Jahr, großer Wunsch nach Selbstbestimmung, eine brillante Geschäftsidee, usw... Dabei ist gerade die Anfangszeit hart und Freunde oder Bekannte raten davon ab. "Mensch, dann bist du SELBST und STÄNDIG, das willst du doch nicht wirklich..." und ähnliche Sätze sind Standardreaktionen, die einem aus dem Umfeld gerne mal entgegen schlagen. Ja, klar ist es am Anfang hart, ein Kundenstamm muss aufgebaut werden, Werbung muss betrieben werden und es kommt ein Berg auf Kosten auf die Gründer zu. Aber glücklicherweise gibt es in Deutschland Möglichkeiten, den Start finanziell zu erleichtern. Jungen Unternehmen steht eine Reihe an Finanzierungsinstrumenten zur Verfügung - wer jedoch von Anfang an weiß, dass er langfristig in die Selbstständigkeit möchte, kann den Gründungszuschuss anvisieren und später beantragen. Klingt cool? Ist es auch. Dafür musst du aber wissen, um was es sich genau handelt und wie du den Gründungszuschuss beantragen kannst - wie bei allem im Leben gibt es auch hier einige Bedingungen und verschiedene Leistungen, die von dir zunächst erbracht werden müssen.

Gründungszuschuss beantragen - Prinzip

Der Gründungszuschuss ist eine finanzielle Starthilfe in die Selbstständigkeit. Sobald er genehmigt ist, wird er von der Agentur für Arbeit an den Gründer ausgezahlt. Er setzt sich zusammen aus dem Arbeitslosengeld, auf welches der Arbeitnehmer Anspruch hätte, und einem Zuschuss von 300 € pro Monat. Die Kombination dieser Summe wird im ersten Schritt zunächst für 6 Monate ausgezahlt. Im zweiten Schritt ist es möglich, eine Verlängerung zu beantragen, wenn eine Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit und ein positiver Verlauf dieser nachgewiesen werden können. Wird Teil II genehmigt, bekommst du weitere 9 Monate nochmal 300 € pro Monat. Du erhältst also 15 Monate lang eine angenehme finanzielle Unterstützung. Als junger Unternehmer den Gründungszuschuss zu beziehen, hat gleich zwei Vorteile: Zum einen geht dir von der Agentur für Arbeit niemand mehr auf den Keks und du hast deine Ruhe, um dich voll und ganz auf dein Business konzentrieren zu können. Zum anderen deckt die finanzielle Unterstützung auch die Kosten der Krankenkasse ab, die jeder Selbstständige normalerweise aus eigener Tasche zahlen muss. Wenn die 15 Monate Bezug um sind, musst du deine Krankenversicherung natürlich selbst übernehmen. Ziel muss es daher sein, innerhalb der Zeit, in der du finanziell unterstützt wirst, so viele Kunden oder Umsatz aufzubauen, dass es danach kein Problem mehr ist, alle Kosten selbst zu übernehmen. Du fragst dich, wo der Haken ist? Es gibt einen - der Gründungszuschuss war bis zu einer Gesetzesänderung 2012 nämlich eine Pflichtleistung, d.h. die jeweiligen Ämter waren verpflichtet dazu, ihn bei korrekter Antragsstellung zu bezahlen. Heutzutage zählt er zu den Kann-Leistungen - d.h. es ist Ermessenssache des Betreuers, dem Antrag statt zu geben oder ihn abzulehnen. Und es gibt einige Auflagen, die vorher erfüllt sein bzw. von dir nachgewiesen werden müssen.

Wer kann den Gründungszuschuss beantragen?

Den Gründungszuschuss beantragen kann jeder, der noch 150 Tage Restanspruch bei der Agentur für Arbeit auf Arbeitslosengeld I hat und seine Arbeitslosigkeit durch Gründung einer Firma oder Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit beenden möchte. Das setzt voraus, vorher in einer Festanstellung erwerbstätig gewesen zu sein, da bei Arbeitslosengeld I die Arbeitslosenversicherung greift, in die du über deinen Lohn eingezahlt hast. Der Anspruch der 150 Tage ALG I muss unbedingt gegeben sein - schon bei 149 Tagen Restanspruch wird der Gründungszuschuss kategorisch abgelehnt, egal, wie toll deine Geschäftsidee ist. Achtung : Um in den Genuss von ALG I zu bekommen, darfst du nicht selbst gekündigt haben, denn sonst erhältst du eine dreimonatige Sperrfrist vom Arbeitsamt und zerschießt dir eventuell deinen Restanspruch. Das ist vor allem dann oft der Fall, wenn du schon vorher ALG I bezogen hast. Sofern du in einer Festanstellung festhängst, solltest du deinen Chef also bitten, dich zu kündigen, weil du sonst kündigen würdest - die meisten Chefs sind so freundlich und kommen der Bitte nach, weil sie wissen, dass der Leistungsbezug dir sonst um drei Monate weggekürzt wird. Zugegeben, es klingt etwas kompliziert, ist in der Praxis aber ziemlich einfach. Der Gründungszuschuss ist somit hervorragend geeignet für alle, die ohnehin schon länger planen, sich selbstständig zu machen und sich damit aus einer Festanstellung zu befreien.

Wie kann ich den Gründungszuschuss beantragen?

Zunächst musst du dich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend und arbeitslos melden. Wer schon einmal ALG I bezogen hat, kennt das ja. Dir wird ein Betreuer zugeteilt, dessen Aufgabe es ist, dich am Arbeitsmarkt neu in Arbeit zu vermitteln. Während du das Arbeitslosengeld bekommst, wird der Betreuer dich zu einem Beratungstermin einladen, um das weitere Vorgehen und erste Vermittlungsvorschläge mit dir zu besprechen. Hier ist es wichtig, ihm oder ihr direkt bei der ersten Begegnung klar zu machen, dass du vorhast, deine Arbeitslosigkeit durch Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit zu beenden. Der Betreuer muss darauf eingehen und deinen Leistungsanspruch überprüfen (wegen der 150-Tage-Regelung). Du kannst die Restdauer deines Leistungsanspruchs aber auch im Vorfeld über die Hotline der Agentur für Arbeit am Telefon erfragen. Es kann sein, dass der Betreuer dein Anliegen zunächst abschmettern wird - vor allem gegen Ende des Jahres sind die Töpfe leer und die Chancen nicht so gut, dass ein Antrag auf Gründungszuschuss genehmigt wird. Wichtig ist es aber, beharrlich zu bleiben und sich nicht davon abbringen zu lassen. Vom Betreuer erhältst du dann die nötigen Dokumente, die du einreichen musst.

Gründungszuschuss beantragen: Voraussetzungen/Hürden

Um den Gründungszuschuss zu beantragen, benötigt du einige Dokumente: dazu gehört der Antrag selbst, die Beantragung der Stellungnahme einer fachlichen Stelle zur Beurteilung des Gründungsvorhabens und das Blatt für die Stellungnahme selbst, welches du der fachlichen Stelle übergibst. Diese kann die IHK, ein Steuerberater oder ein Fachverband sein - du kannst es dir mehr oder weniger aussuchen. Auf dem Antrag für den Gründungzuschuss findest du weitere Bedingungen, die die Agentur für Arbeit fordert: einen Businessplan (ausführliche Beschreibung des Gründungsvorhabens), eine Umsatzvorschau, eine Rentabilitätsberechnung, eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Gründungsseminar der IHK, eine Kopie der Gewerbeanmeldung ( genaue Informationen zum Thema Gewerbeanmeldung findest du in unserem Blog Post Gewerbe anmelden - Schritt für Schritt zum eigenen Gewerbe und Dokumente, welche deine fachliche Qualifizierung für dein Gründungsvorhaben nachweisen (z. B. Arbeitszeugnisse vergangener Tätigkeiten in der gleichen Branche, Auszeichnungen, Prüfungszertifikate etc.). Das Gründungsseminar der IHK ist dabei sehr zu empfehlen, da hier noch einmal wertvolles Wissen vermittelt und die besagte Teilnahmebescheinigung ausgestellt wird, welche die Agentur für Arbeit braucht. Manche IHKs verlangen einen kleinen Pauschalbetrag für das Seminar, bei anderen IHKs ist es kostenlos. Einen Business Plan hast du im Idealfall eh schon geschrieben und eine Umsatzvorschau sowie Rentabilitätsberechnung sollte ohnehin jeder angehende Selbstständige im Vorfeld gemacht haben, um sich über die anstehende Kostenstruktur im Klaren zu sein. Auch die Gewerbeanmeldung musst du so oder so vornehmen - als Kleinunternehmer, damit du keine Umsatzsteuer zahlen musst. Die Gewerbeanmeldung muss auf den gleichen Tag erfolgen, an dem du den Gründungszuschuss offiziell beantragst. Ist dein Betreuer pingelig, wird er darauf achten. Generell ist es ratsam, sich rechtzeitig um alles zu bemühen, damit keine Frist versäumt wird oder der Restanspruch der 150 Tage abläuft.

Gibt es Hilfen, wenn ich den Gründungszuschuss beantragen möchte?

Die gibt es durchaus - unabhängig von der Agentur für Arbeit. Manche Betreuer sind selbst neu oder nicht so erfahren im Ablauf bei Beantragung eines Gründungszuschusses, so dass es Sinn macht, sich zusätzlich Hilfe zu holen. Die jeweilige IHK vor Ort ist immer ein guter Ansprechpartner, denn dort sitzen Leute, die sich tagtäglich mit Gründungsvorhaben beschäftigen und dir auch bei der Gestaltung des Business Plans oder der Umsatz- bzw. Kostenberechnungen helfen können. Wenn du Glück hast, machst du dich in einer Branche selbstständig, in der es einen guten Fachverband gibt. Auch diese helfen meistens bereitwillig weiter und kennen sich aus (z. B. Gründungsvorhaben: Selbstständig als Vermögensberater - Fachverband: Bund Deutscher Vermögensberater e. V.). Zudem findest du im Internet zahlreiche Vorlagen zum Schreiben eines Business Plans. Was den Business Plan angeht, gibt es von Seiten der Agentur für Arbeit keine genauen Vorgaben. Gründer legen Business Pläne mit 6 Seiten, aber auch Business Pläne mit 30 Seiten vor. Wichtig ist, dass das Geschäftsvorhaben explizit geschildert wird. Wenn du mehr zu diesem Thema erfahren möchtest, sieh Dir unseren Blog Post “ Business-Plan für Selbstständige " an.

Die Erfolgsaussicht des Vorhabens muss durch die fachliche Stelle bestätigt werden. Die IHK, ein Steuerberater oder der Fachverband muss also die persönliche und fachliche Eignung positiv einschätzen und die Dokumente der Agentur für Arbeit dementsprechend ausfüllen. Wenn du alle Unterlagen beisammen hast, kannst du sie endlich bei deinem Betreuer einreichen - er wird dir mitteilen, ob dem Gründungszuschuss stattgegeben wurde oder nicht. Die Bewilligung kann er trotz vollständiger Unterlagen und Restanspruch von 150 Tagen davon abhängig machen, wie gut du am Arbeitsmarkt vermittelbar bist. Natürlich ist auch viel eigenes Ermessen im Spiel - denn die Arbeitsvermittler der Agentur für Arbeit haben einzig und allein die Aufgabe, die ihnen zugewiesenen Kandidaten so schnell wie möglich zu vermitteln, im System also einen Haken dran machen zu können. Den Haken kann der Betreuer aber auch dran machen, wenn er dir den Gründungszuschuss genehmigt, denn damit hat er dich ebenfalls aus dem System. Dieses Wissen kannst du zusätzlich als Argument nutzen, sofern er sich querstellt.

Fazit: Gründungszuschuss beantragen

Der Gründungszuschuss ist ein wertvolles Instrument, mit dem du dein Gründungsvorhaben zu Beginn deiner Selbstständigkeit finanzieren kannst. Er garantiert die Abdeckung einiger Kosten und hält dir zunächst den Rücken frei. Die Genehmigung des Gründungszuschusses ist jedoch an einige Bedingungen geknüpft, die du mit der richtigen Vorbereitung und unter Einhaltung des Zeitplans locker meistern kannst. Am besten stellst du dich mit deinem Betreuer gut, denn er entscheidet letztendlich über den Antrag.