Gründungszuschuss beantragen - Prinzip
Der Gründungszuschuss ist eine finanzielle Starthilfe in die Selbstständigkeit. Sobald er genehmigt ist, wird er von der Agentur für Arbeit an den Gründer ausgezahlt. Er setzt sich zusammen aus dem Arbeitslosengeld, auf welches der Arbeitnehmer Anspruch hätte, und einem Zuschuss von 300 € pro Monat. Die Kombination dieser Summe wird im ersten Schritt zunächst für 6 Monate ausgezahlt. Im zweiten Schritt ist es möglich, eine Verlängerung zu beantragen, wenn eine Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit und ein positiver Verlauf dieser nachgewiesen werden können. Wird Teil II genehmigt, bekommst du weitere 9 Monate nochmal 300 € pro Monat. Du erhältst also 15 Monate lang eine angenehme finanzielle Unterstützung. Als junger Unternehmer den Gründungszuschuss zu beziehen, hat gleich zwei Vorteile: Zum einen geht dir von der Agentur für Arbeit niemand mehr auf den Keks und du hast deine Ruhe, um dich voll und ganz auf dein Business konzentrieren zu können. Zum anderen deckt die finanzielle Unterstützung auch die Kosten der Krankenkasse ab, die jeder Selbstständige normalerweise aus eigener Tasche zahlen muss. Wenn die 15 Monate Bezug um sind, musst du deine Krankenversicherung natürlich selbst übernehmen. Ziel muss es daher sein, innerhalb der Zeit, in der du finanziell unterstützt wirst, so viele Kunden oder Umsatz aufzubauen, dass es danach kein Problem mehr ist, alle Kosten selbst zu übernehmen. Du fragst dich, wo der Haken ist? Es gibt einen - der Gründungszuschuss war bis zu einer Gesetzesänderung 2012 nämlich eine Pflichtleistung, d.h. die jeweiligen Ämter waren verpflichtet dazu, ihn bei korrekter Antragsstellung zu bezahlen. Heutzutage zählt er zu den Kann-Leistungen - d.h. es ist Ermessenssache des Betreuers, dem Antrag statt zu geben oder ihn abzulehnen. Und es gibt einige Auflagen, die vorher erfüllt sein bzw. von dir nachgewiesen werden müssen.
Wer kann den Gründungszuschuss beantragen?
Den Gründungszuschuss beantragen kann jeder, der noch 150 Tage Restanspruch bei der Agentur für Arbeit auf Arbeitslosengeld I hat und seine Arbeitslosigkeit durch Gründung einer Firma oder Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit beenden möchte. Das setzt voraus, vorher in einer Festanstellung erwerbstätig gewesen zu sein, da bei Arbeitslosengeld I die Arbeitslosenversicherung greift, in die du über deinen Lohn eingezahlt hast. Der Anspruch der 150 Tage ALG I muss unbedingt gegeben sein - schon bei 149 Tagen Restanspruch wird der Gründungszuschuss kategorisch abgelehnt, egal, wie toll deine Geschäftsidee ist. Achtung : Um in den Genuss von ALG I zu bekommen, darfst du nicht selbst gekündigt haben, denn sonst erhältst du eine dreimonatige Sperrfrist vom Arbeitsamt und zerschießt dir eventuell deinen Restanspruch. Das ist vor allem dann oft der Fall, wenn du schon vorher ALG I bezogen hast. Sofern du in einer Festanstellung festhängst, solltest du deinen Chef also bitten, dich zu kündigen, weil du sonst kündigen würdest - die meisten Chefs sind so freundlich und kommen der Bitte nach, weil sie wissen, dass der Leistungsbezug dir sonst um drei Monate weggekürzt wird. Zugegeben, es klingt etwas kompliziert, ist in der Praxis aber ziemlich einfach. Der Gründungszuschuss ist somit hervorragend geeignet für alle, die ohnehin schon länger planen, sich selbstständig zu machen und sich damit aus einer Festanstellung zu befreien.
Wie kann ich den Gründungszuschuss beantragen?
Zunächst musst du dich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend und arbeitslos melden. Wer schon einmal ALG I bezogen hat, kennt das ja. Dir wird ein Betreuer zugeteilt, dessen Aufgabe es ist, dich am Arbeitsmarkt neu in Arbeit zu vermitteln. Während du das Arbeitslosengeld bekommst, wird der Betreuer dich zu einem Beratungstermin einladen, um das weitere Vorgehen und erste Vermittlungsvorschläge mit dir zu besprechen. Hier ist es wichtig, ihm oder ihr direkt bei der ersten Begegnung klar zu machen, dass du vorhast, deine Arbeitslosigkeit durch Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit zu beenden. Der Betreuer muss darauf eingehen und deinen Leistungsanspruch überprüfen (wegen der 150-Tage-Regelung). Du kannst die Restdauer deines Leistungsanspruchs aber auch im Vorfeld über die Hotline der Agentur für Arbeit am Telefon erfragen. Es kann sein, dass der Betreuer dein Anliegen zunächst abschmettern wird - vor allem gegen Ende des Jahres sind die Töpfe leer und die Chancen nicht so gut, dass ein Antrag auf Gründungszuschuss genehmigt wird. Wichtig ist es aber, beharrlich zu bleiben und sich nicht davon abbringen zu lassen. Vom Betreuer erhältst du dann die nötigen Dokumente, die du einreichen musst.
Gründungszuschuss beantragen: Voraussetzungen/Hürden
Um den Gründungszuschuss zu beantragen, benötigt du einige Dokumente: dazu gehört der Antrag selbst, die Beantragung der Stellungnahme einer fachlichen Stelle zur Beurteilung des Gründungsvorhabens und das Blatt für die Stellungnahme selbst, welches du der fachlichen Stelle übergibst. Diese kann die IHK, ein Steuerberater oder ein Fachverband sein - du kannst es dir mehr oder weniger aussuchen. Auf dem Antrag für den Gründungzuschuss findest du weitere Bedingungen, die die Agentur für Arbeit fordert: einen Businessplan (ausführliche Beschreibung des Gründungsvorhabens), eine Umsatzvorschau, eine Rentabilitätsberechnung, eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Gründungsseminar der IHK, eine Kopie der Gewerbeanmeldung ( genaue Informationen zum Thema Gewerbeanmeldung findest du in unserem Blog Post Gewerbe anmelden - Schritt für Schritt zum eigenen Gewerbe und Dokumente, welche deine fachliche Qualifizierung für dein Gründungsvorhaben nachweisen (z. B. Arbeitszeugnisse vergangener Tätigkeiten in der gleichen Branche, Auszeichnungen, Prüfungszertifikate etc.). Das Gründungsseminar der IHK ist dabei sehr zu empfehlen, da hier noch einmal wertvolles Wissen vermittelt und die besagte Teilnahmebescheinigung ausgestellt wird, welche die Agentur für Arbeit braucht. Manche IHKs verlangen einen kleinen Pauschalbetrag für das Seminar, bei anderen IHKs ist es kostenlos. Einen Business Plan hast du im Idealfall eh schon geschrieben und eine Umsatzvorschau sowie Rentabilitätsberechnung sollte ohnehin jeder angehende Selbstständige im Vorfeld gemacht haben, um sich über die anstehende Kostenstruktur im Klaren zu sein. Auch die Gewerbeanmeldung musst du so oder so vornehmen - als Kleinunternehmer, damit du keine Umsatzsteuer zahlen musst. Die Gewerbeanmeldung muss auf den gleichen Tag erfolgen, an dem du den Gründungszuschuss offiziell beantragst. Ist dein Betreuer pingelig, wird er darauf achten. Generell ist es ratsam, sich rechtzeitig um alles zu bemühen, damit keine Frist versäumt wird oder der Restanspruch der 150 Tage abläuft.