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Selbstständigkeit

Gründungszuschuss beantragen – ein Weg in die Selbstständigkeit

Zuletzt aktualisiert am 21. Apr. 2025

Janna Kersting

Chief Editor

22. März 2019

Die Selbstständigkeit ist ein Ziel, das einige Arbeitnehmer heutzutage schon nach kurzer Zeit ihrer Berufstätigkeit anstreben. Die Gründe dafür können vielfältig sein: ein nerviger Chef, miese Arbeitszeiten, zu wenig Urlaubstage im Jahr, großer Wunsch nach Selbstbestimmung, eine brillante Geschäftsidee usw. Dabei ist gerade die Anfangszeit hart und Freunde oder Bekannte raten davon ab. „Mensch, dann bist du SELBST und STÄNDIG, das willst du doch nicht wirklich..." und ähnliche Sätze sind Standardreaktionen, die einem aus dem Umfeld gerne mal entgegen schlagen. Ja, klar ist es am Anfang hart, ein Kundenstamm muss aufgebaut werden, Werbung muss betrieben werden und es kommt ein Berg an Kosten auf die Gründer zu. Aber glücklicherweise gibt es in Deutschland Möglichkeiten, den Start finanziell zu erleichtern. Jungen Unternehmen steht eine Reihe an Finanzierungsinstrumenten zur Verfügung – wer jedoch von Anfang an weiß, dass er langfristig in die Selbstständigkeit möchte, kann den Gründungszuschuss anvisieren und später beantragen. Klingt cool? Ist es auch. Dafür musst du aber wissen, worum es sich genau handelt und wie du den Gründungszuschuss beantragen kannst – wie bei allem im Leben gibt es auch hier einige Bedingungen und verschiedene Leistungen, die von dir zunächst erbracht werden müssen.

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Gründungszuschuss beantragen – Prinzip

Der Gründungszuschuss ist eine finanzielle Starthilfe der Agentur für Arbeit für Personen, die aus der Erwerbslosigkeit (ALG I) heraus den Schritt in die Selbstständigkeit wagen.

Er besteht aus zwei Phasen:

  • Phase 1: Du erhältst dein reguläres Arbeitslosengeld I weiter + 300 € monatlich als Zuschuss zur sozialen Absicherung (z. B. Krankenversicherung). Diese Förderung läuft 6 Monate.
  • Phase 2: Wenn du nachweisen kannst, dass du deine Selbstständigkeit hauptberuflich ausübst und sie wirtschaftlich tragfähig ist, kannst du eine Verlängerung um weitere 9 Monate beantragen. In dieser Zeit gibt es weiterhin 300 € monatlich, jedoch kein ALG I mehr.

Insgesamt kannst du also bis zu 15 Monate gefördert werden.

Der Zuschuss ist steuerfrei (§ 3 Nr. 2 EStG), solange er ausschließlich zur Förderung deiner Selbstständigkeit verwendet wird.
Beachte jedoch: Die 300 € decken nicht automatisch alle Krankenversicherungsbeiträge ab – sie dienen nur als Unterstützung.

Seit der Reform 2012 ist der Gründungszuschuss keine Pflichtleistung mehr, sondern eine Kann-Leistung. Das heißt: Ob du ihn bekommst, liegt im Ermessen deiner Arbeitsvermittlerin oder deines Arbeitsvermittlers.

Ziel ist es, dich während der Anfangsphase finanziell abzusichern, damit du dich voll auf den Aufbau deines Unternehmens konzentrieren kannst. Innerhalb dieser Zeit solltest du deinen Kundenstamm und Umsatz so weit ausbauen, dass du anschließend deine laufenden Kosten – inklusive Krankenversicherung – selbst tragen kannst.

Wer kann den Gründungszuschuss beantragen?

Den Gründungszuschuss beantragen kann jeder, der noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld I bei der Agentur für Arbeit hat und seine Erwerbslosigkeit durch die Gründung einer Firma oder die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit beenden möchte.

Das setzt voraus, dass du zuvor in einer sozialversicherungspflichtigen Festanstellung gearbeitet hast – denn der Anspruch auf Arbeitslosengeld I entsteht nur, wenn du in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast.

Der Restanspruch von 150 Tagen muss zum Zeitpunkt der Antragstellung bestehen. Wird diese Grenze unterschritten, kann der Gründungszuschuss nicht bewilligt werden – selbst wenn deine Geschäftsidee überzeugend ist.

⚠️ Wichtig: Wenn du selbst kündigst, verhängt die Agentur für Arbeit in der Regel eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen, in der du kein Arbeitslosengeld erhältst. Das kann deinen Restanspruch so weit verkürzen, dass du die Voraussetzung von 150 Tagen nicht mehr erfüllst.

Um das zu vermeiden, solltest du – falls möglich – keine Eigenkündigung aussprechen, sondern mit deinem Arbeitgeber eine einvernehmliche Lösung (z. B. Aufhebungsvertrag ohne Sperrzeitrisiko) anstreben.

Der Gründungszuschuss eignet sich besonders für alle, die ohnehin schon länger planen, sich selbstständig zu machen, und diesen Schritt aus der Erwerbslosigkeit heraus finanzieren möchten.

Wie kann ich den Gründungszuschuss beantragen?

Zunächst musst du dich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend und arbeitslos melden. Wer schon einmal ALG I bezogen hat, kennt das ja. Dir wird ein Betreuer zugeteilt, dessen Aufgabe es ist, dich am Arbeitsmarkt neu in Arbeit zu vermitteln. Während du das Arbeitslosengeld bekommst, wird der Betreuer dich zu einem Beratungstermin einladen, um das weitere Vorgehen und erste Vermittlungsvorschläge mit dir zu besprechen. Hier ist es wichtig, ihm oder ihr direkt bei der ersten Begegnung klarzumachen, dass du vorhast, deine Erwerbslosigkeit durch Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit zu beenden. Der Betreuer muss darauf eingehen und deinen Leistungsanspruch überprüfen (wegen der 150-Tage-Regelung). Du kannst die Restdauer deines Leistungsanspruchs aber auch im Vorfeld über die Hotline der Agentur für Arbeit am Telefon erfragen. Es kann sein, dass der Betreuer dein Anliegen zunächst abschmettern wird – vorwiegend gegen Ende des Jahres sind die Töpfe leer und die Chancen nicht so gut, dass ein Antrag auf Gründungszuschuss genehmigt wird. Wichtig ist es aber, beharrlich zu bleiben und sich nicht davon abbringen zu lassen. Vom Betreuer erhältst du dann die nötigen Dokumente, die du einreichen musst.

💡Wichtig: Der Antrag muss vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit gestellt werden.

Gründungszuschuss beantragen: Voraussetzungen und Hürden

Um den Gründungszuschuss zu beantragen, benötigst du einige Dokumente. Dazu gehören der Antrag selbst, die Beantragung der Stellungnahme einer fachlichen Stelle zur Beurteilung des Gründungsvorhabens und das Blatt für die Stellungnahme selbst, welches du der fachlichen Stelle übergibst. Diese kann die IHK, ein Steuerberater oder ein Fachverband sein – du kannst es dir mehr oder weniger aussuchen. Auf dem Antrag für den Gründungszuschuss findest du weitere Bedingungen, die die Agentur für Arbeit fordert: einen Businessplan (ausführliche Beschreibung des Gründungsvorhabens), eine Umsatzvorschau, eine Rentabilitätsberechnung, eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Gründungsseminar der IHK, eine Kopie der Gewerbeanmeldung (genaue Informationen zum Thema Gewerbeanmeldung findest du in unserem Blogpost „Gewerbe anmelden – Schritt für Schritt zum eigenen Gewerbe“) und Dokumente, welche deine fachliche Qualifizierung für dein Gründungsvorhaben nachweisen (z. B. Arbeitszeugnisse vergangener Tätigkeiten in der gleichen Branche, Auszeichnungen, Prüfungszertifikate etc.).

Das Gründungsseminar der IHK ist dabei sehr zu empfehlen, da hier noch einmal wertvolles Wissen vermittelt und die besagte Teilnahmebescheinigung ausgestellt wird, welche die Agentur für Arbeit benötigt. Manche IHKs verlangen einen kleinen Pauschalbetrag für das Seminar, bei anderen IHKs ist es kostenlos. Einen Businessplan hast du im Idealfall ohnehin schon geschrieben und eine Umsatzvorschau sowie Rentabilitätsberechnung sollte ohnehin jeder angehende Selbstständige im Vorfeld gemacht haben, um sich über die anstehende Kostenstruktur im Klaren zu sein. Auch die Gewerbeanmeldung musst du ohnehin vornehmen – als Kleinunternehmer, damit du keine Umsatzsteuer zahlen musst. Die Gewerbeanmeldung muss am gleichen Tag erfolgen, an dem du den Gründungszuschuss offiziell beantragst. Ist dein Betreuer pingelig, wird er darauf achten. Generell ist es ratsam, sich rechtzeitig um alles zu bemühen, damit keine Frist versäumt wird oder der Restanspruch der 150 Tage abläuft.

Gibt es Hilfen, wenn ich den Gründungszuschuss beantragen möchte?

Die gibt es – unabhängig von der Agentur für Arbeit. Manche Betreuer sind selbst neu oder nicht so erfahren im Ablauf bei Beantragung eines Gründungszuschusses, sodass es Sinn ergibt, sich zusätzlich Hilfe zu holen. Die jeweilige IHK vor Ort ist immer ein guter Ansprechpartner, denn dort sitzen Leute, die sich tagtäglich mit Gründungsvorhaben beschäftigen und dir auch bei der Gestaltung des Businessplans oder der Umsatz- bzw. Kostenberechnungen helfen können. Wenn du Glück hast, machst du dich in einer Branche selbstständig, in der es einen guten Fachverband gibt. Auch diese helfen meistens bereitwillig weiter und kennen sich aus (z. B. Gründungsvorhaben: Selbstständig als Vermögensberater – Fachverband: Bund Deutscher Vermögensberater e. V.).

Zudem findest du im Internet zahlreiche Vorlagen zum Schreiben eines Businessplans. Was den Businessplan angeht, gibt es seitens der Agentur für Arbeit keine genauen Vorgaben. Gründer legen Businesspläne mit sechs Seiten, aber auch Businesspläne mit 30 Seiten vor. Wichtig ist, dass das Geschäftsvorhaben explizit geschildert wird. Wenn du mehr zu diesem Thema erfahren möchtest, sieh dir unseren Blogpost „Businessplan für Selbstständige“ an.

Die Erfolgsaussicht des Vorhabens muss durch die fachliche Stelle bestätigt werden. Die IHK, ein Steuerberater oder der Fachverband müssen also die persönliche und fachliche Eignung positiv einschätzen und die Dokumente der Agentur für Arbeit dementsprechend ausfüllen. Wenn du alle Unterlagen beisammen hast, kannst du sie endlich bei deinem Betreuer einreichen – er wird dir mitteilen, ob dem Gründungszuschuss stattgegeben wurde oder nicht. Die Bewilligung kann er trotz vollständiger Unterlagen und Restanspruch von 150 Tagen davon abhängig machen, wie gut du am Arbeitsmarkt vermittelbar bist. Natürlich ist auch viel eigenes Ermessen im Spiel – denn die Arbeitsvermittler der Agentur für Arbeit haben ausschließlich die Aufgabe, die ihnen zugewiesenen Kandidaten so schnell wie möglich zu vermitteln, im System also einen Haken dran machen zu können. Den Haken kann der Betreuer aber auch dranmachen, wenn er dir den Gründungszuschuss genehmigt, denn damit hat er dich ebenfalls aus dem System. Dieses Wissen kannst du zusätzlich als Argument nutzen, sofern er sich querstellt.

Fazit: Gründungszuschuss beantragen

Der Gründungszuschuss ist ein wertvolles Instrument, mit dem du dein Gründungsvorhaben zu Beginn deiner Selbstständigkeit finanzieren kannst. Er garantiert die Abdeckung einiger Kosten und hält dir zunächst den Rücken frei. Die Genehmigung des Gründungszuschusses ist jedoch an einige Bedingungen geknüpft, die du mit der richtigen Vorbereitung und unter Einhaltung des Zeitplans locker meistern kannst. Am besten stellst du dich mit deinem Betreuer gut, denn er entscheidet letztlich über den Antrag.