Vor- und Nachteile der Rechtsform
Bevor du eine UG gründen willst (oder dich dagegen entscheidest), hilft ein Blick auf Vor- und Nachteile.
Vorteile:
- Schnelle Gründung mit geringem Aufwand
- Gesellschafter können beitreten (Geldgeber); der Vertrag muss nur angepasst werden
- Kaum Eigenkapital nötig
- Keine Haftung mit persönlichem Kapital
- Der Zwang zur Rücklagenbildung macht interne Investitionen attraktiver
- Lässt sich recht zügig in eine GmbH umwandeln (bei Bedarf)
- Eine UG lässt sich für alle Tätigkeitsbereiche gründen
- Eine "Ein-Mann-UG" ist möglich
- Anteile können verkauft werden
Nachteile:
- Die beschränkte Haftung schreckt manche Investoren ab
- Die Ausschüttung von Gehältern, Betriebsrenten etc. ist relativ kompliziert und muss besteuert werden
- Doppelte Buchführung
- Die Gewinne können nicht voll ausgeschüttet werden
- Die Stammeinlage muss immer in Bar/Bankguthaben verfügbar sein und kann nicht in Gegenständen bestehen
- Die Gewerbesteuer
- Abtretungen von Anteilen und andere, größere Vorgänge müssen notariell beglaubigt werden
- Ein geringes Stammkapital kann relativ schnell zur Insolvenz führen
- Sacheinlagen können bei der Gründung nicht berücksichtigt werden
- Die öffentliche Wahrnehmung ist in einigen Branchen schlecht, wenn eine UG vorliegt
Warum eine UG für Existenzgründer sinnvoll sein kann
Wenn du eine UG gründen willst, hast du vielleicht auch im Blick, was für eine Art Unternehmen du anstrebst. Tatsache ist, dass Unternehmen, die mit wenig Eigenkapital auskommen, mit einer UG gut bedient sind. Schließlich ist bei einer GmbH die größte Hürde das Eigenkapital. Wenn du aber zuversichtlich bist, dass ein paar Tausend Euro genügen, um ein Unternehmen aufzubauen, dann kommt die UG definitiv infrage. Beispiele sind etwa personenbezogene Dienstleistungen oder die Arbeit mit digitalen Produkten.
Es hat sich gezeigt, dass gerade Unternehmen, denen eine einfache Geschäftsidee zugrunde liegt, als UG gut funktionieren. Begründet werden kann dies damit, dass der Geldfluss innerhalb des Unternehmens so recht gering ausfällt und die meisten Einnahmen vor allem für die Speisung von Gehältern, Material und Provisionen verwendet werden. Zugleich sorgt die beschränkte Haftung für ein gut überschaubares Risiko. Eine Privatinsolvenz ist fast ausgeschlossen, außer die Sorgfaltspflichten wurden seitens des Geschäftsführer empfindlich verletzt.
Und diese bestehen eben in der doppelten Buchführung, dem Ansparen von Stammkapital und so weiter. Das sind Prozesse, die viel Zeit kosten können. Gerade dieses wachsende Stammkapital gibt aber eben auch Sicherheit. Fehlt Geld, kann hierauf zurückgegriffen werden. Zudem stehen sämtliche Gewinne zur fast freien Verfügung, wenn die 25.000 endlich angespart sind. Zudem kann dann in eine GmbH umgewandelt werden, die von vielen Unternehmen als bevorzugte Rechtsform gesehen wird.
Zudem gibt es Geldgeber, die sich auf Unternehmensgesellschaften spezialisiert haben. Sie investieren und werden Gesellschafter. Dafür erwarten sie natürlich eine Gewinnbeteiligung und sie können ihren Anteil auch wieder (vertraglich geregelt) aus dem Unternehmen abziehen. Auch dann, wenn ein solcher Geldgeber bereits Interesse bekundet hat, ist es sinnvoll, eine UG zu gründen.
Zudem kannst du auch "für den Anfang" eine UG gründen. Es ist möglich, sie umzuwandeln, sie mit anderen Rechtsformen zu kombinieren oder sie eben sogar komplett zu verkaufen. Wenngleich die Auflagen bezüglich der Steuern und Buchhaltung sehr streng sind, ist diese Rechtsform als sehr flexibel zu sehen.