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MAIN - Blog Selbständigkeit - "Lohnt es sich eine UG zu gründen?"

Zuletzt aktualisiert am 5. Juli 2023

22. März 2019

GmbH, GbR, KG, AG und nun die UG. Was sich dahinter verbirgt, was sie besonders macht und wann sich die Gründung einer Unternehmergesellschaft mit beschränkter Haftung lohnen kann, erfährst du hier. Wenn du hingegen erst einmal einen Überblick darüber brauchst, was es alles an Unternehmensformen gibt und eine grobe Orientierung brauchst, dann schau doch mal in unserem Blog Artikel über die verschiedenen Unternehmensformen vorbei.

Vorweg sei gesagt: Die UG ist ein attraktives Modell für Unternehmensgründer, weil sie mir geringen Risiken behaftet ist. Problematisch sind die Bürokratie und die häufig zu geringen Einlagen, die mit dieser Rechtsform einhergehen. Dennoch entscheiden sich immer mehr Selbstständige dafür, eine UG zu gründen. Etwas mehr als fünf Prozent aller Neugründungen sind mittlerweile UGs - Tendenz steigend.

Was ist eine UG?

Eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) wird auf Geschäftspapieren grundsätzlich mit "UG (haftungsbeschränkt)" dargestellt und stellt eine Unterform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) dar. Sie ist - auch aufgrund der Auflagen, die mit ihr einhergehen - gewissermaßen die "kleine Schwester" der GmbH. Die UG wurde 2008 möglich gemacht und sollte vor allem als Alternative zum britischen Limited-Modell dienen, welches mittlerweile größtenteils ungenutzt ist. Dennoch leiten sich alle Rechte und Pflichten direkt aus der Gesetzgebung zur GmbH ab.

Andere Bezeichnungen als "NAME Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt)" und NAME UG (haftungsbeschränkt)" sind nicht zulässig, es sei denn, es handelt sich um ein Unternehmen mit zusammengelegten Rechtsformen. Dieses Thema soll hier aber keinen weiteren Platz einnehmen.

In vielen Fällen ist die UG die Alternative zur Eintragung eines Einzelunternehmens. Die UG ist eine Kapitalgesellschaft, was bedeutet, dass durch Eintragung derselben eine juristische Person entsteht (im Gegensatz zur Eintragung einer Personengesellschaft, wobei keine neue juristische Person entsteht). Im Grunde genommen bedeutet dies vor allem, dass Steuern, Rechte und Pflichten sich auf die gesamte Kapitalgesellschaft beziehen und damit von den jeweiligen Vertretern abgehandelt werden. Es kann einen Gesellschafter geben oder mehrere. Gleichzeitig schließt das Gründen einer Kapitalgesellschaft die Möglichkeiten, die bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) entstünden, aus.

Eine UG kann in eine GmbH umgewandelt werden, insofern das Stammkapital 25.000 Euro oder mehr beträgt. Du kannst also auch eine UG gründen, wenn du eigentlich eine GmbH zum Ziel hast.

Wie kann ich eine UG gründen? Mit 3 Schritten zur Unternehmergesellschaft

Eine UG zu gründen, basiert auf insgesamt drei Schritten:

Dem Hinterlegen des Startkapitals auf einem Geschäftskonto, dem Aufsetzen eines Gesellschaftsvertrages und dem Beurkunden lassen sowie der Anmeldung bei den zuständigen Stellen.

Das Spannende am Gründen einer UG ist, dass das Startkapital überhaupt keine Mindestgrenze kennt, die irgendwie sinnvoll wäre. Bei einer GmbH müssen 25.000 Euro liquide ( nicht mit Verpflichtungen belastet) verfügbar sein. Bei einer UG genügt ein symbolischer Euro. Das Startkapital muss auf einem Geschäftskonto liegen und der/die Geschäftsführer müssen die Verfügungsgewalt innehaben. Dadurch ist die Hürde, um eine UG zu gründen, äußerst niedrig.

Jedoch sollte angemerkt werden, dass durch die Kosten des Anmeldens und durch den Notar eine gewisse Summe mindestens hinterlegt werden sollte, die nicht niedriger als circa 500 oder 600 Euro ist. Außerdem sind ein paar Euro für den Start immer dann empfehlenswert, wenn die Startausstattung noch ansteht oder baldige Investitionen geplant sind. Merke aber: Ein Geschäftskonto muss her und es muss sich eine beliebige Summe Geld von mindestens einem Euro darauf befinden.

Der Gesellschaftsvertrag muss niedergeschrieben werden. Er enthält Angaben dazu, wie das Unternehmen heißt, wer Gesellschafter ist, wer Geschäftsführer ist und was genau das Aufgabengebiet der Kapitalgesellschaft und Firma ist. Der letzte Punkt erfordert, dass relativ eindeutig definiert wird, was du eigentlich tust. Beschreibungen wie "Personenbezogene Dienstleistungen" und "Im- und Export" sind nicht zulässig. Zudem enthält der Gesellschaftsvertrag auch den Hauptsitz der unternehmerischen Tätigkeit.

Es gibt hierfür Musterverträge oder aber der Gesellschaftsvertrag wird von dir (und anderen Gesellschaftern) selbst aufgelegt. Aufgrund der Rechtssicherheit ist hier das Hinzuziehen eines Anwalts empfehlenswert.

Dieser Vertrag muss nun notariell beglaubigt werden. Damit wird bestätigt, dass es sich um einen zulässigen Vertrag handelt. Es folgt durch den oder die Geschäftsführer eine Anmeldung der UG an insgesamt drei Stellen. Das Handelsregister verlangt eine Eintragung, bei welcher versichert wird, dass die Eintragung im Moment der Bekanntmachung bindend ist. Zudem muss angegeben werden, ob das Stammkapital den Gesellschaftern verfügbar ist oder bereits für Verpflichtungen aufgewendet werden soll. Die Unternehmergesellschaft muss zudem beim Finanzamt angezeigt werden und eine Anmeldung des Gewerbes muss erfolgen.

Glückwunsch! Du hast nun eine UG gegründet! Der gesamte Prozess ist relativ übersichtlich und mit Kosten von circa 400 bis 600 Euro verbunden.

Unterschiede zwischen einer UG und einem Einzelunternehmen

Der wichtigste Unterschied zwischen einem Einzelunternehmen und einer UG ist wohl die Haftung. Einzelunternehmer haften als natürliche Personen für ihre Geschäfte. Das bedeutet, dass das private Vermögen für die Verpflichtungen des Unternehmens bis zu gewissen Grenzen hin eingezogen werden kann. Eine UG als reine Kapitalgesellschaft entbindet dich hingegen von dieser Form der Haftung (siehe "haftungsbeschränkt"). Ist das Kapital der UG weg, werden halt die Gegenstände der UG veräußert, nicht aber private Gelder oder Eigentum. Ganz im Gegenteil: Privates und geschäftliches Vermögen sind bei der UG bis auf den letzten Cent zu trennen.

Die Regelung für die UG besagt, dass ein Viertel des Gewinns in Rücklagen gesteckt werden muss. Das bedeutet, dass die Gesellschafter einer UG nicht frei über sämtliche Gewinne verfügen. Diese Rücklagen müssen solange dem Stammkapital zugeführt werden, bis dieses 25.000 Euro ausmacht. Ein Einzelunternehmer kann hingegen Privat- und Geschäftsvermögen zusammenführen und kann völlig frei verfügen.

Das bedeutet auch, dass Einzelunternehmer aus den Gewinnen ihres Geschäftes Entnahmen tätigen können. Bei einer UG dürfen die Gesellschafter dies nicht, außer es wird vertraglich geregelter Gewinnausschüttung geregelt. Diese wiederum unterliegt der Abgeltungssteuer.

Einzelunternehmer können bis zu gewissen Höchstgrenzen ihre Buchhaltung auf eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung begrenzen (EÜR), was im Grunde einen geringen administrativen Aufwand bedeutet. Zudem müssen sie keine Bilanzen veröffentlichen. Gesellschafter einer UG sind hingegen immer zur doppelten Buchführung (relativ aufwendig) sowie zur jährlichen Veröffentlichung einer Bilanz verpflichtet.

Unterschiede bestehen weiterhin in der Besteuerung: Einzelunternehmer zahlen Umsatz-, Gewerbe- und Einkommensteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag und evtl. Kirchensteuer). Kapitalgesellschaften wie die UG zahlen Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer und eventuell einen Solidaritätszuschlag. Rechnerisch sind Vor- und Nachteile schwierig zu begründen und hängen von der gesamten finanziellen Situation ab. Da eine Kapitalgesellschaft allerdings eine juristische Person ist, die immer gleich besteuert wird, ist sie gut berechenbar. Bei Personengesellschaften oder eben einem Einzelunternehmer sind die weiteren Faktoren (weitere Einkünfte, unvorhergesehene Kosten etc.) ein wenig schwieriger vorauszusehen.

Eine UG ist immer mit mehr administrativer Arbeit als ein Einzelunternehmertum verbunden, ist aber mit weniger Risiken behaftet. Zudem kann ein Einzelunternehmen als sogenannte Sacheinlage in eine UG aufgenommen werden.

Vor- und Nachteile der Rechtsform

Bevor du eine UG gründen willst (oder dich dagegen entscheidest), hilft ein Blick auf Vor- und Nachteile.

Vorteile:

  • Schnelle Gründung mit geringem Aufwand
  • Gesellschafter können beitreten (Geldgeber); der Vertrag muss nur angepasst werden
  • Kaum Eigenkapital nötig
  • Keine Haftung mit persönlichem Kapital
  • Der Zwang zur Rücklagenbildung macht interne Investitionen attraktiver
  • Lässt sich recht zügig in eine GmbH umwandeln (bei Bedarf)
  • Eine UG lässt sich für alle Tätigkeitsbereiche gründen
  • Eine "Ein-Mann-UG" ist möglich
  • Anteile können verkauft werden

Nachteile:

  • Die beschränkte Haftung schreckt manche Investoren ab
  • Die Ausschüttung von Gehältern, Betriebsrenten etc. ist relativ kompliziert und muss besteuert werden
  • Doppelte Buchführung
  • Die Gewinne können nicht voll ausgeschüttet werden
  • Die Stammeinlage muss immer in Bar/Bankguthaben verfügbar sein und kann nicht in Gegenständen bestehen
  • Die Gewerbesteuer
  • Abtretungen von Anteilen und andere, größere Vorgänge müssen notariell beglaubigt werden
  • Ein geringes Stammkapital kann relativ schnell zur Insolvenz führen
  • Sacheinlagen können bei der Gründung nicht berücksichtigt werden
  • Die öffentliche Wahrnehmung ist in einigen Branchen schlecht, wenn eine UG vorliegt

Warum eine UG für Existenzgründer sinnvoll sein kann

Wenn du eine UG gründen willst, hast du vielleicht auch im Blick, was für eine Art Unternehmen du anstrebst. Tatsache ist, dass Unternehmen, die mit wenig Eigenkapital auskommen, mit einer UG gut bedient sind. Schließlich ist bei einer GmbH die größte Hürde das Eigenkapital. Wenn du aber zuversichtlich bist, dass ein paar Tausend Euro genügen, um ein Unternehmen aufzubauen, dann kommt die UG definitiv infrage. Beispiele sind etwa personenbezogene Dienstleistungen oder die Arbeit mit digitalen Produkten.

Es hat sich gezeigt, dass gerade Unternehmen, denen eine einfache Geschäftsidee zugrunde liegt, als UG gut funktionieren. Begründet werden kann dies damit, dass der Geldfluss innerhalb des Unternehmens so recht gering ausfällt und die meisten Einnahmen vor allem für die Speisung von Gehältern, Material und Provisionen verwendet werden. Zugleich sorgt die beschränkte Haftung für ein gut überschaubares Risiko. Eine Privatinsolvenz ist fast ausgeschlossen, außer die Sorgfaltspflichten wurden seitens des Geschäftsführer empfindlich verletzt.

Und diese bestehen eben in der doppelten Buchführung, dem Ansparen von Stammkapital und so weiter. Das sind Prozesse, die viel Zeit kosten können. Gerade dieses wachsende Stammkapital gibt aber eben auch Sicherheit. Fehlt Geld, kann hierauf zurückgegriffen werden. Zudem stehen sämtliche Gewinne zur fast freien Verfügung, wenn die 25.000 endlich angespart sind. Zudem kann dann in eine GmbH umgewandelt werden, die von vielen Unternehmen als bevorzugte Rechtsform gesehen wird.

Zudem gibt es Geldgeber, die sich auf Unternehmensgesellschaften spezialisiert haben. Sie investieren und werden Gesellschafter. Dafür erwarten sie natürlich eine Gewinnbeteiligung und sie können ihren Anteil auch wieder (vertraglich geregelt) aus dem Unternehmen abziehen. Auch dann, wenn ein solcher Geldgeber bereits Interesse bekundet hat, ist es sinnvoll, eine UG zu gründen.

Zudem kannst du auch "für den Anfang" eine UG gründen. Es ist möglich, sie umzuwandeln, sie mit anderen Rechtsformen zu kombinieren oder sie eben sogar komplett zu verkaufen. Wenngleich die Auflagen bezüglich der Steuern und Buchhaltung sehr streng sind, ist diese Rechtsform als sehr flexibel zu sehen.