Einzelunternehmen
Ein Einzelunternehmen ist die einfachste und häufigste Form der Selbstständigkeit in Deutschland. Es wird von einer einzelnen Person geführt, die uneingeschränkt haftet. Du weißt schon, dass das genau deine Unternehmensform ist? Dann zeigen wir dir hier, wie du ein Einzelunternehmen gründest.
Beispiele: Ein Maler, der seine Werke verkauft oder eine freiberufliche Webdesignerin, die Websites für Kund*innen erstellt.
Vorteile:
Ein Einzelunternehmen zu gründen, ist eine einfache und kostengünstige Variante, da es keine Mindestkapitalanforderung gibt. Außerdem hast du dabei volle Kontrolle und Entscheidungsfreiheit, da du allein arbeitest.
Nachteile:
Eigene Entscheidungen zu treffen und Verantwortung zu tragen ist reizvoll, birgt aber Risiken und damit Nachteile: Bei Geschäftsproblemen haftest du unter Umständen unbeschränkt mit deinem Privatvermögen.
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Eine GbR ist eine Personengesellschaft, die von mindestens zwei Personen gegründet wird.
Beispiele: Zwei Freunde, die einen Einzelhandel für Longboards betreiben, oder zwei oder mehr Architekten, die zusammenarbeiten.
Vorteile:
Ebenfalls einfach zu gründen und daher bei vielen beliebt, ist die GbR. Auch hier gibt es keine Mindestkapitalanforderung und ist deshalb besonders gut für kleinere Projekte und Start-ups geeignet. Das klingt nach dir? Hier bekommst du mehr Infos zur Gründung einer GbR.
Nachteile:
Anders als bei einem Einzelunternehmen, hat man bei der GbR das Konfliktpotenzial zwischen den Gesellschaftern. Man sollte also sicher sein, dass man, zumindest geschäftlich, auf einer Wellenlänge ist. Auch hier haftet man im Fall der Fälle uneingeschränkt mit seinem Privatvermögen.
Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Eine OHG ist eine Personengesellschaft, die zum Betrieb eines Handelsgewerbes gegründet wird.
Beispiele: Mehrere Handwerker, die einen Sanitärbetrieb führen oder eine Gruppe von Geschäftsleuten, die gemeinsam ein Ladengeschäft betreiben.
Vorteile:
Auch die OHG ist eine Unternehmensform, die oft gewählt wird, da es keine Mindestkapitalanforderung gibt. Zwei weitere Vorteile sind die hohe Flexibilität bezüglich der Führung und die Mitbestimmung der Partner*innen.
Nachteile:
Den Nachteil der unbeschränkten Haftung hast du leider auch, wenn du eine OHG gründest. Zusätzlich dazu, bist du zur Buchhaltung verpflichtet. Das mag den einen oder anderen vielleicht abschrecken.
Kommanditgesellschaft (KG)
Eine KG besteht aus mindestens einem unbeschränkt haftenden Gesellschafter (Komplementär) und einem beschränkt haftenden Gesellschafter (Kommanditist) und gehört zu den Personengesellschaften.
Beispiele: Eine Immobiliengesellschaft, bestehend aus einem Investoren (Kommanditist) und einem Bauträger (Komplementär) oder ein Verlag, bei dem es eine Autorin (Kommanditist) und eine Verlegerin (Komplementär) gibt.
Vorteile:
Ein großer Vorteil der Kommanditgesellschaft (KG) ist, dass die Beteiligung von stillen Gesellschaftern möglich ist. Das bedeutet, dass die Person, die das Geld gibt, zwar am Gewinn beteiligt ist, jedoch nicht zwangsläufig an der Unternehmensführung beteiligt ist. Weiterhin ist die Haftung des Kommanditisten nur auf das Kapital beschränkt, was eingebracht wurde.
Nachteile:
Für den Komplementär ist das Risiko jedoch größer, denn diese Person haftet unbeschränkt. Außerdem sind die Gründungsformalitäten im Allgemeinen bei einer KG weitaus komplexer, was diese Rechtsform unattraktiver machen kann.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Eine GmbH ist eine Kapitalgesellschaft, bei der die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist.
Beispiele: Ein Unternehmen, das Softwarelösungen entwickelt und verkauft (Softwarefirma) oder eine Marketingagentur mit mehreren Angestellten.
Vorteile:
Die GmbH ist eine der bekanntesten Rechtsformen und genießt unter anderem dadurch eine hohe Akzeptanz und Glaubwürdigkeit in der Geschäftswelt. Dazu kommt, dass die Gesellschafter auch hier nur beschränkt haften.
Nachteile:
Ein großer Nachteil bei der Gründung einer GmbH ist für viele das Mindestkapital von 25.000 €, das eingebracht werden muss und gerade am Anfang natürlich eine große finanzielle Hürde darstellen kann. Des Weiteren ist die Gründung generell recht aufwändig und man hat höhere laufende Kosten, wie beispielsweise höhere Verwaltungskosten durch die strengeren Buchhaltungs-, Bilanzierungs- und Jahresabschlusspflichten.
Unternehmergesellschaft (UG)
Die UG ist eine Sonderform der GmbH mit einem Mindestkapital von nur 1 €. Sie ist besonders für Gründer*innen geeignet, die wenig Startkapital haben. Sie gehört zu den Kapitalgesellschaften.
Beispiele: Ein kleines Unternehmen, das innovative Apps entwickelt oder eine Person, die Waren über einen Onlineshop verkauft.
Vorteile:
Im Gegensatz zur GmbH beträgt bei der UG das Eigenkapital, das zur Gründung einer Unternehmergesellschaft eingebracht werden muss, nur 1 €. Die Gesellschafter sind hier ebenfalls nur beschränkt haftbar.
Nachteile:
Ein Nachteil der UG ist, dass diese leider eine relativ geringe Akzeptanz im Geschäftsleben hat und durch das geringe Mindestkapital die Pflicht zur Rücklagenbildung besteht.
Aktiengesellschaft (AG)
Eine AG ist eine Kapitalgesellschaft, deren Anteile in Form von Aktien ausgegeben werden.
Beispiele: Ein großes Unternehmen in der Automobilbranche oder eine Finanzinstitution, die verschiedene Bankdienstleistungen anbietet.
Vorteile:
Ein großer Vorteil der Aktiengesellschaft ist die leichte Kapitalbeschaffung durch die Aktienausgabe. Zudem sind die Aktionäre nur beschränkt haftbar.
Nachteile:
Allerdings ist hier der Anteil des Eigenkapitals noch deutlich höher, als beispielsweise bei der GmbH - nämlich 50.000 €. Zusätzlich dazu ist der Gründungsaufwand sehr hoch.
Partnergesellschaft (PartG)
Die Partnerschaftsgesellschaft ist eine spezielle Rechtsform für Freiberufler*innen.
Beispiele: Mehrere Ärztinnen, die zusammen eine Praxis betreiben oder Architekten, die zusammen Bauprojekte planen und leiten.
Vorteile:
Eine kostengünstige Gründung kannst du mit einer PartG Rechtsform erreichen, da kein Startkapital eingebracht werden muss. Auch wenn man persönlich und unbeschränkt haftbar gemacht werden kann, beschränkt sich das nur auf die Person, die berufliche Fehler gemacht hat. Der andere Part wird dabei nicht haftbar gemacht.
Nachteile:
Diese Unternehmensform ist nur Freiberufler*innen zugänglich und erfordert zudem einen Partnerschaftsvertrag und die Eintragung in ein Partnerschaftsregister. Dieses muss bei Änderungen in der Partnerschaft angepasst werden. Die persönliche und unbeschränkte Haftung kann ebenfalls ein Nachteil sein.
Vergleich der Unternehmensarten
Hier siehst du nochmal auf einem Blick den Vergleich der einzelnen Rechtsformen, die Personenanzahl, die dabei eine Rolle spielt, inwiefern man haftbar ist, welches Mindestkapital man einbringen muss, den administrativen Aufwand hinsichtlich der Steuern und Buchführung, welche Wahl du bei deinem Unternehmensnamen hast sowie ob du dich mit Investor*innen zusammenschließen könntest und ob du dich ins Handelsregister eintragen musst.