Die Gewinnermittlung mittels EÜR bei Elster: Letzte Schritte
Es folgt die Gewinnermittlung. Einnahmen und Ausgaben werden hier eingetragen. Zusätzlich ist in den Zeilen 91 bis 93 Platz für nicht steuerpflichtige Einnahmen, etwa staatliche Leistungen und bestimmte Versorgungsleistungen im öffentlichen Dienst.
Es folgen nicht abzugsfähige Betriebsausgaben, welche im Gabler Wirtschaftslexikon recht gut erklärt sind. Dann folgen Investitionsabzugsbeträge.
Die Zeilen 102 bis 108 sind steuerrechtlich kompliziert. Es ist für den Laien nicht sinnvoll, sich hier selbst zu versuchen. Allerdings treffen die Punkte auch für die wenigsten Freelancer oder auch Gewerbetreibenden zu.
In Zeile 109 findet sich dann endlich dein steuerpflichtiger Gewinn (oder auch Verlust).
Nun hast du es wirklich fast ganz geschafft.
Sonstige Angaben und die Anlage SZ
Zeile 110 betrifft nur Personengesellschaften und ist für den Leser dieses Textes hoffentlich irrelevant. Die Zeilen 121 bis 124 umfassen wieder Rücklagen und stille Reserven – nach wie vor ein Thema für sich.
Wichtig sind allerdings 125 und 126: Hier sind deine Entnahmen und Einlagen zu dokumentieren, so du Einzelunternehmer bist. Es handelt sich beispielsweise um vom Privatgut in die Firma eingelegte Gegenstände (anzusetzen mit dem Restwert, der auch noch abgeschrieben werden kann) und um Barentnahmen. Bareinlagen und -entnahmen sind dabei natürlich gewinnneutral.
Nun gibt es noch die Anlage SZ, die sich mit Schuldzinsen befasst. Schuldzinsen entstehen beispielsweise, wenn die Entnahmen die Barreserven übersteigen und so ein Dispokredit zustande kommt. Die hierauf zu zahlenden Zinsen sind von den Betriebsausgaben abzuziehen. Am besten kommst du gar nicht in die Situation …
Und nun hast du es wirklich geschafft! Deine EÜR für 2021 steht. Und das meiste wirst du hoffentlich gar nicht auszufüllen gehabt haben.