Gewerbe oder freiberuflich?
Ob als Rentner/in oder Arbeitnehmer/in, wer sich nebenher selbstständig macht, muss sich zunächst die Frage stellen: „Bin ich freiberuflich oder nicht“? Ob deine Tätigkeit als freiberuflich eingestuft wird oder nicht, erfährst du hier . In beiden Fällen muss das Finanzamt informiert werden. Gegebenenfalls teilt das Finanzamt eine neue Steuernummer mit, die für die Erstellung von Rechnungen und für die Steuererklärung verwendet wird. Wer keiner freiberuflichen Tätigkeit nachgeht, muss seine Tätigkeit beim Gewerbeamt anmelden.
Welche Jobs gibt es für Rentner und Rentnerinnen überhaupt?
Jobs für Rentner/innen sind so vielfältig wie die Berufswelt selbst. Natürlich muss man mit dem Alter Abstriche machen, was die körperliche Aktivität, die physische und psychische Ausdauer und Belastung betrifft. Da das aber von Mensch zu Mensch unterschiedlich ist, gibt es hier keine vorgeschriebenen Grenzen.
Wenn sich Rentner/innen nebenbei selbstständig machen, arbeiten sie häufig in ihrem bisherigen Berufsfeld. Mit der „Grundsicherung: Rente“ im Hintergrund, arbeitet es sich zudem viel entspannter, unter weniger Druck und mit einer freien und flexibleren Zeiteinteilung, ganz nach den individuellen Wünschen und Gegebenheiten.
Mit der jahrzehntelangen Erfahrung und der im Laufe der Zeit gesammelten und gepflegten Kontakte, sind Rentner/innen gut vernetzt und in ihren Fachgebieten höchst kompetent.
Auf Portalen wie Rent a Rentner , rentnerado oder Alte Profis bieten Rentner und Rentnerinnen ihre Dienstleistungen aus den verschiedensten Bereichen an. Die Inserate reichen von Haushaltsdienst, über IT-Support, Rechtsberatung, PR-und Öffentlichkeitsarbeit bis hin zu Babysitting und Nachhilfeangeboten. Neben Weiterempfehlungen aus dem persönlichen Umfeld, kann man sich hier mit Hilfe des digitalen Service ein weitreichendes Netzwerk und ein lukratives Nebengeschäft aufbauen.
Warum ist der Minijob bei Rentner/innen so beliebt?
Der Minijob ist deshalb so beliebt, weil sich mit ihm steuerfrei hinzuverdienen lässt. Ob als Rentner/in oder Arbeitnehmer/in, ein 450-Euro-Minijob, erhöht das zu versteuernde Einkommen nicht und muss auch nicht in der Steuererklärung angegeben werden.
Minijobber zahlen zwar nicht in die Krankenversicherung und Arbeitslosenversicherung ein, müssen aber zum pauschalen Rentenversicherungsbeitrag des Arbeitgebers von 15% einen Eigenanteil zahlen. Bei einem monatlichen Verdienst von 450 Euro sind das 16,20 Euro monatlich. Der Beitrag wird bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze rentensteigernd berücksichtigt. Außerdem haben auch Rentner und Rentnerinnen die Möglichkeit sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen.
Ein Minijob ist ein recht umkomplizierter Hinzuverdienst, denn er erfordert kaufmännisch gesehen wenig bis gar kein Know-How. Allerdings ist der Verdienst auch mit 450 Euro im Monat sehr eingeschränkt. Auch die Einführung der Flexirente macht da den Kohl leider nicht fetter.
Die Flexirente
Seit Januar 2017 gibt es die Flexirente. Das bedeutet, Bezieher einer Altersrente dürfen vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze flexibler hinzuverdienen. Genau genommen sind es ab Juli 2017 pro Kalender 6.300 Euro brutto, ohne Rentenkürzung. Bisher gab es eine monatliche Grenze von 450 Euro pro Monat. Diese Regel wurde mit der Einführung der Flexirente aufgehoben. Flexibel ist der Hinzuverdienst deshalb, weil nicht das monatliche, sondern das jährliche Einkommen berechnet wird.
Wieviel darf ich zu meiner Rente dazuverdienen?
Anders als bei Altersteilzeit, Frührente und Hinterbliebenenrente, dürfen Rentner und Rentnerinnen die die Regelaltersgrenze erreicht haben, egal ob sie vorher schon eine Altersrente bezogen haben oder jetzt erst beziehen, uneingeschränkt hinzuverdienen. Der Nebenverdienst ist jetzt grundsätzlich rentenversicherungsfrei. Auch muss die Beschäftigung nicht dem Rentenversicherungsträger gemeldet werden. Die Altersrente wird weiterhin voll ausgezahlt.
Tipp: Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und neben der Rente weiter arbeitet, kann grundsätzlich auf die Beiträge zur Rentenversicherung verzichten. Wer das aber nicht tut und weiterhin Beiträge zahlt, hat den Vorteil, dass sich die Rente einmal jährlich durch die Beitragszahlungen weiter erhöht.
Überschreitet bei Rentner/innen, die ihre Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, der Hinzuverdienst die Grenze von 6.300 Euro brutto pro Jahr, wird ein Zwölftel des Betrags zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Was bleibt, nennt sich nun Teilrente.
Überschreitet der Nebenverdienst zudem noch den individuellen Hinzuverdienstdeckel (Summe aus Hinzuverdienst und Teilrente), nämlich das Durchschnittseinkommen der letzten 15 Jahre, wird der Hinzuverdienst zu 100% angerechnet. Eine Rentenzahlung gibt es dann nicht mehr. Wer hier nicht richtig aufpasst, kann sogar mit Rückzahlungen an die Rentenkasse rechnen.
Wer über 6.300 Euro brutto im Jahr neben seiner Rente verdient, kann nicht nur sein Haushaltskonto neben der Rente etwas aufpolieren, sondern muss bei der Aufstockung auch noch zwei weitere wichtige Faktoren beachten, nämlich Steuern und Krankenversicherung.