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Selbstständigkeit

MAIN - Blog Selbständigkeit - "Gegen Altersarmut - Freelancer Jobs für Rentner und Rentnerinnen"

Zuletzt aktualisiert am 5. Juli 2023

Nadja Fleischer

Freelance Editor

22. März 2019

Es soll der Ausklang einer langen Arbeitsodyssee sein: einfach mal die Beine baumeln lassen, ein gutes Buch nach dem anderen lesen, mit den Enkeln Eis essen gehen, Sonntagsausflüge auf Mittwoch verlegen oder einfach nur die freie Zeit genießen: die Rente. Der Ausstieg aus dem Arbeitsalltag ist für viele allerdings auch der Anfang einer neuen Tätigkeit, denn viele Rentner und Rentnerinnen gehen neben ihrem Ruhestand einer bezahlten Beschäftigung nach. Die meisten von ihnen tun das aber nicht, um sich in der letzten Phase ihres Lebens noch selbst zu verwirklichen oder ihr Hobby zum Beruf zu machen, sondern sind auf den Nebenerwerb finanziell angewiesen, weil die Rente nicht reicht oder sie ohne die Aufstockung ihren Lebensstandard nicht halten können.

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Wie kannst du dich als Rentner/in selbstständig machen, wieviel lässt sich dazuverdienen? Welche Jobs gibt es überhaupt und wo findet man sie? Welche Auswirkungen hat der Hinzuverdienst auf Rente und Steuer und was gibt es bei der Krankenkasse zu beachten?

Das System Rente ist so kompliziert wie das politische System per se. Immer im Wandel, angepasst an Gesellschaft und Gegenwart und dennoch immer etwas irreal und hinterher. Wer sich neben seinem Rentenverdienst selbstständig machen möchte, kommt an einer umfassenden Recherche und im besten Fall Beratung nicht vorbei. Zu unterschiedlich sind die Ergebnisse bei stark variierenden Voraussetzungen. Der folgende Text soll dazu einen groben Überblick geben ohne allzu detailreich zu werden.

Ab wann bekommt man eigentlich Rente?

Die klassische Altersrente (Regelaltersgrenze) beginnt mit 65 Jahren, steigt aber seit 2012 stufenweise auf 67 Jahren an. Grund dafür ist die längere Lebenserwartung. Mit der stufenweisen Erhöhung des Rentenalters soll sichergestellt werden, dass die Rentenbeiträge auch für die jüngere Generation bezahlbar bleiben. Eine allgemein gültige Regelaltersgrenze für die Rente gibt es deshalb in Deutschland nicht, sondern sie ist abhängig vom Geburtsjahr.

Neben der Hinterbliebenenrente und der Rente für besonders schwerbehinderte Menschen, hat die große Koalition mit dem Rentenpaket 2014 außerdem die Rente ab 63, die Mütterrente und die Erwerbsminderungsrente (Frührente) eingeführt.

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Und was ist mit der privaten Altersvorsorge?

Neben der gesetzlichen Rentenversicherung, in die der klassische Arbeitnehmer bzw. die klassische Arbeitnehmerin einzahlt und Selbstständige freiwillig einzahlen können (es sei denn sie sind aufgrund ihres Berufes gesetzlich dazu verpflichtet), gibt es noch mehr Möglichkeiten, privat für sein Lebensalter vorzusorgen .

Mit Hilfe einer privaten Altersvorsorge lässt sich zusätzlich langfristig Vermögen bilden, um im hohen Alter finanziell abgesichert zu sein. Welche Altersvorsorge sich wirklich lohnt, ist individuell unterschiedlich und sollte gründlich überdacht werden. Ob sich zum Beispiel die Rürup-Rente für Selbständige lohnt und wie sich mit deiner Altersvorsorge Steuern sparen lässt, zeigt dir unser Beitrag: Altersvorsorge für Selbstständige - Wie du durch deine Altersvorsorge Steuern sparen kannst .

Neben der Rente arbeiten, geht das überhaupt?

Alle Menschen, welche Rente auch immer sie beziehen, haben die Möglichkeit neben dem Erhalt ihrer Rentenzahlungen, (wieder) eine Arbeit aufzunehmen und sich etwas dazuzuverdienen.

Der meist verbreitete Hinzuverdienst bei Rentnern und Rentnerinnen ab 65 Jahren ist der Minijob. Im Jahr 2018 gehen über eine Million Rentner und Rentnerinnen einer geringfügigen Beschäftigung nach. Das sind doppelt so viele wie noch im Jahr 2013. Die meisten von ihnen tun das allerdings nicht zum Zeitvertreib, sondern sind auf den Hinzuverdienst finanziell angewiesen.

Der Minijob ist für Rentner und Rentnerinnen ein unkomplizierter Hinzuverdienst. Wer aber mehr Zeit investieren und auch mehr verdienen möchte, kann sich auch freiberuflich oder gewerblich neben der Rente selbstständig machen.

Gewerbe oder freiberuflich?

Ob als Rentner/in oder Arbeitnehmer/in, wer sich nebenher selbstständig macht, muss sich zunächst die Frage stellen: „Bin ich freiberuflich oder nicht“? Ob deine Tätigkeit als freiberuflich eingestuft wird oder nicht, erfährst du hier . In beiden Fällen muss das Finanzamt informiert werden. Gegebenenfalls teilt das Finanzamt eine neue Steuernummer mit, die für die Erstellung von Rechnungen und für die Steuererklärung verwendet wird. Wer keiner freiberuflichen Tätigkeit nachgeht, muss seine Tätigkeit beim Gewerbeamt anmelden.

Welche Jobs gibt es für Rentner und Rentnerinnen überhaupt?

Jobs für Rentner/innen sind so vielfältig wie die Berufswelt selbst. Natürlich muss man mit dem Alter Abstriche machen, was die körperliche Aktivität, die physische und psychische Ausdauer und Belastung betrifft. Da das aber von Mensch zu Mensch unterschiedlich ist, gibt es hier keine vorgeschriebenen Grenzen.

Wenn sich Rentner/innen nebenbei selbstständig machen, arbeiten sie häufig in ihrem bisherigen Berufsfeld. Mit der „Grundsicherung: Rente“ im Hintergrund, arbeitet es sich zudem viel entspannter, unter weniger Druck und mit einer freien und flexibleren Zeiteinteilung, ganz nach den individuellen Wünschen und Gegebenheiten.

Mit der jahrzehntelangen Erfahrung und der im Laufe der Zeit gesammelten und gepflegten Kontakte, sind Rentner/innen gut vernetzt und in ihren Fachgebieten höchst kompetent.

Auf Portalen wie Rent a Rentner , rentnerado oder Alte Profis bieten Rentner und Rentnerinnen ihre Dienstleistungen aus den verschiedensten Bereichen an. Die Inserate reichen von Haushaltsdienst, über IT-Support, Rechtsberatung, PR-und Öffentlichkeitsarbeit bis hin zu Babysitting und Nachhilfeangeboten. Neben Weiterempfehlungen aus dem persönlichen Umfeld, kann man sich hier mit Hilfe des digitalen Service ein weitreichendes Netzwerk und ein lukratives Nebengeschäft aufbauen.

Warum ist der Minijob bei Rentner/innen so beliebt?

Der Minijob ist deshalb so beliebt, weil sich mit ihm steuerfrei hinzuverdienen lässt. Ob als Rentner/in oder Arbeitnehmer/in, ein 450-Euro-Minijob, erhöht das zu versteuernde Einkommen nicht und muss auch nicht in der Steuererklärung angegeben werden.

Minijobber zahlen zwar nicht in die Krankenversicherung und Arbeitslosenversicherung ein, müssen aber zum pauschalen Rentenversicherungsbeitrag des Arbeitgebers von 15% einen Eigenanteil zahlen. Bei einem monatlichen Verdienst von 450 Euro sind das 16,20 Euro monatlich. Der Beitrag wird bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze rentensteigernd berücksichtigt. Außerdem haben auch Rentner und Rentnerinnen die Möglichkeit sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen.

Ein Minijob ist ein recht umkomplizierter Hinzuverdienst, denn er erfordert kaufmännisch gesehen wenig bis gar kein Know-How. Allerdings ist der Verdienst auch mit 450 Euro im Monat sehr eingeschränkt. Auch die Einführung der Flexirente macht da den Kohl leider nicht fetter.

Die Flexirente

Seit Januar 2017 gibt es die Flexirente. Das bedeutet, Bezieher einer Altersrente dürfen vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze flexibler hinzuverdienen. Genau genommen sind es ab Juli 2017 pro Kalender 6.300 Euro brutto, ohne Rentenkürzung. Bisher gab es eine monatliche Grenze von 450 Euro pro Monat. Diese Regel wurde mit der Einführung der Flexirente aufgehoben. Flexibel ist der Hinzuverdienst deshalb, weil nicht das monatliche, sondern das jährliche Einkommen berechnet wird.

Wieviel darf ich zu meiner Rente dazuverdienen?

Anders als bei Altersteilzeit, Frührente und Hinterbliebenenrente, dürfen Rentner und Rentnerinnen die die Regelaltersgrenze erreicht haben, egal ob sie vorher schon eine Altersrente bezogen haben oder jetzt erst beziehen, uneingeschränkt hinzuverdienen. Der Nebenverdienst ist jetzt grundsätzlich rentenversicherungsfrei. Auch muss die Beschäftigung nicht dem Rentenversicherungsträger gemeldet werden. Die Altersrente wird weiterhin voll ausgezahlt.

Tipp: Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und neben der Rente weiter arbeitet, kann grundsätzlich auf die Beiträge zur Rentenversicherung verzichten. Wer das aber nicht tut und weiterhin Beiträge zahlt, hat den Vorteil, dass sich die Rente einmal jährlich durch die Beitragszahlungen weiter erhöht.

Überschreitet bei Rentner/innen, die ihre Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, der Hinzuverdienst die Grenze von 6.300 Euro brutto pro Jahr, wird ein Zwölftel des Betrags zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Was bleibt, nennt sich nun Teilrente.

Überschreitet der Nebenverdienst zudem noch den individuellen Hinzuverdienstdeckel (Summe aus Hinzuverdienst und Teilrente), nämlich das Durchschnittseinkommen der letzten 15 Jahre, wird der Hinzuverdienst zu 100% angerechnet. Eine Rentenzahlung gibt es dann nicht mehr. Wer hier nicht richtig aufpasst, kann sogar mit Rückzahlungen an die Rentenkasse rechnen.

Wer über 6.300 Euro brutto im Jahr neben seiner Rente verdient, kann nicht nur sein Haushaltskonto neben der Rente etwas aufpolieren, sondern muss bei der Aufstockung auch noch zwei weitere wichtige Faktoren beachten, nämlich Steuern und Krankenversicherung.

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Was bedeutet der Nebenerwerb für meine Steuer?

Wer als Rentner oder Rentnerin selbstständig ist und nicht nur einen Minijob ausübt, muss auch Steuern zahlen. Wie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind auch selbstständige Tätigkeiten erklärungspflichtig. Liegt das Gesamteinkommen (Rente plus Nebenerwerb) über einem Einkommen über 9000 Euro (bei Ehepartnern 18.000 Euro Gesamteinnahmen) sind Steuern fällig.

Die Höhe der Steuern hängt von der Art der Einkünfte ab. Die Einnahmen von selbstständiger oder nicht-selbstständiger Arbeit werden steuerlich unterschiedlich behandelt.

Was passiert mit meiner Krankenversicherung?

Bezieher einer gesetzlichen Rente, sind grundsätzlich in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) versichert. Betrieben wird die Krankenversicherung von den normalen gesetzlichen Kassen. Wer neben seiner Rentenbezüge selbstständig tätig ist, zahlt auf den Zuverdienst auf die Rente den Regelbeitrag für Selbstständige und bleibt pflichtversichert in der Krankenversicherung.

Freelancer Jobs für Rentner/innen - ein Fazit

Wer sich neben seiner Rente selbstständig machen möchte, entweder weil die Altersvorsorge für den Ruhestand nicht reicht, weil die Füße nicht still stehen können oder weil seine Expertise gebraucht wird, muss sich mit allerhand Regularien, Gesetzen und vor allem mit dem Steuerrecht auseinandersetzen, um nicht mit seinem Nebenerwerb auch noch finanziell einzubüßen.

Eine fachliche Beratung ist hier außerordentlich zu empfehlen. Viel zu unterschiedlich sind die individuellen Voraussetzungen aus denen sich wiederum unterschiedliche Ansprüche an Rentenzahlungen, Versicherungen usw. erschließen.

Gut informiert kann der Nebenjob im Alter aber nicht nur ein netter Zuverdienst werden und die Rente aufstocken, er kann auch ein Sprungbrett in die eigene, möglicherweise erste Selbstständigkeit werden.

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