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MAIN - Blog Steuern - "Was sich ab 2021 steuerlich und finanziell für Freelancer ändert"

Zuletzt aktualisiert am 4. Juli 2023

Marlon Thorjussen

Freelance Editor

19. Jan. 2021

Das Jahr 2020 war unterm Strich für viele Mist. Umso erfreulicher ist es, dass zum 1. Januar einige Änderungen in Deutschland in Kraft getreten sind, die für viele sogar vorteilhaft sind. Darunter sind zum Beispiel Anhebungen des Grundfreibetrages sowie der Behindertenpauschale und die viel diskutierte Abschaffung des Solidaritätsbeitrages (zumindest für die meisten). Als Freelancer profitierst du von vielen Änderungen direkt. 

Auf der anderen Seite stehen zu erwartende Mehrbelastungen – vor allem die Rückabwicklung der vorübergehend gesenkten Mehrwertsteuer sowie eine voraussichtliche Erhöhung von Sozialbeiträgen. Was 2021 in Sachen Geld für dich bringen kann, erfährst du hier.

Veränderte Einkommensteuerbelastung für Freelancer und alle anderen ab 2021

Die gute Nachricht zuerst: Die Anhebung des Grundfreibetrages, also des nicht zu versteuernden Anteils deiner Einnahmen, fällt zum Jahr 2021 sehr üppig aus. Der Grundfreibetrag wird von 9408 auf 9744 Euro erhöht. Das ist ein dickes Plus von über drei Prozent, das umso mehr ins Gewicht fällt, je geringer der Gesamtumsatz ist.

Gerade Kleinunternehmer haben so etwas mehr in der Tasche, aber auch alle anderen profitieren. Mit steigendem Einkommen verringert sich aber auch die Steuerersparnis stark. Eine rechnerische Entlastung von Freelancern in der Gründungsphase mit geringem Einkommen oder Geringverdienern wird so erreicht. 

Großes Aufheben wird zudem um den Solidaritätszuschlag gemacht. Was, wie wir alle wissen, in den vergangenen 30 Jahren die blühenden Landschaften im Osten finanziert hat, entfällt ab 2021 für die allermeisten Steuerzahler. Was bisher 5,5 Prozent der Einkommensteuer ausmachte, betrifft in Zukunft nur noch Einkommen von 61.717 Euro aufwärts. In dem Korridor bis 96.409 Euro wird er zudem nicht in voller Höhe erhoben, sondern wächst schrittweise an.

So soll eine Mehrbelastung aufgrund der Einkommensgrenze vermieden werden. Ab Euro 96.410 fällt er dann wieder mit den vollen 5,5 Prozent der Einkommensteuer an. Mehr als 90 Prozent werden in Zukunft also keinen Soli mehr entrichten müssen, was auch angenehm ist. 

Eine Ausnahme (unter anderem) bilden allerdings Kapitalerträge. Wo die Abgeltungssteuer greift, also vor allem bei Börsengewinnen, Zinseinnahmen und Dividenden, greift auch in Zukunft die zusätzliche Belastung durch den Solidaritätsbeitrag. Es handelt sich dann um 5,5 Prozent der Abgeltungssteuer, die in aller Regel 25 Prozent des Kapitalertrags ausmacht (nach Ausschöpfung des Sparerfreibetrags).

Allerdings: Personen, die eine Günstigerprüfung beim Finanzamt beantragen, können den Soli eventuell zurückbekommen, insofern die Gesamteinkünfte unterhalb der regulären ab 2021 gültigen Grenze zur Zahlung des Solidaritätszuschlages liegt. Dies ergibt aber nur Sinn, wenn die gesamte Einkommensteuer (Kapitalerträge werden bei der Günstigerprüfung wie Einkommen behandelt) nicht deutlich höher als 25 Prozent ist und das Gesamteinkommen unterhalb der Grenze, ab der der Soli entrichtet wird, liegt. Bei den entsprechenden Einkünften dürfte dies voraussichtlich aber der Fall sein. 

Taschenrechner, Kugelschreiber und weißes Papier zur Visualisierung der Kosten, die du von der Steuer absetzen kannst.

Beispiel: Dein zu versteuerndes Einkommen beträgt 24.000 Euro und zusätzlich hast du 2000 Euro aus Kapitalerträgen, die zu versteuern sind. So kommt eine steuerliche Belastung von 2000 / 100 x 25 Prozent x 1,055 % auf deine Kapitalerträge zusammen (insofern du keine Kirchensteuer zahlst). Dies entspricht 527,50 Euro an Abzügen.

Dein sonstiges zu versteuerndes Einkommen wird jedoch mit circa 15 Prozent Einkommensteuer (je nach Familienstand und weiteren Faktoren) belastet. Eine Günstigerprüfung würde ein gesamtes zu versteuerndes Einkommen von 24.000 + 2.000 Euro ergeben, welches mit nicht wesentlich mehr als 15 Prozent besteuert wird. Zusätzlich würdest du so unterhalb der Grenze liegen, bei der der Soli fällig ist. 

Eine weitere Ausnahme bilden körperschaftsteuerpflichtige Unternehmen, die durch die Reform nicht entlastet werden. Es sind weiterhin Beträge in Höhe von 5,5 Prozent der Körperschaftsteuer fällig. 

Veränderungen von Pauschbeträgen – interessant für Freelancer im Home-Office, mit Behinderungsgrad und Pendler

Pauschbeträge werden 2021 auch ergiebiger. So gilt beispielsweise für alle, die nicht die pauschalen Werbungskosten angeben (1000 Euro generell; bei einzelnen Berufsgruppen auch mehr), dass sie in Zukunft zum Beispiel die Home-Office-Pauschale nutzen können. Diese beträgt 5 Euro am Tag, jedoch nur, wenn kein Arbeitszimmer steuerlich geltend gemacht wird.

Dies geht bis zu einem Maximalbetrag von 600 Euro pro Jahr. Das gilt sogar rückwirkend für 2020. Interessant ist das für jeden Freelancer, bei dem Home-Office die Regel ist und die Summe von 600 Euro plus sonstiger Betriebsausgaben höher ist als eine mögliche Pauschale. 

Auch Menschen mit einem Behindertengrad haben nun einfacher die Möglichkeit, Pauschalen zu nutzen und zudem werden diese verdoppelt. Ab 2021 gilt eine Pauschale schon ab einem Grad von 20 (vormals 25). Alle bisherigen Pauschalbeträge wurden verdoppelt. Ein Behindertengrad hat nicht zwingend etwas mit Arbeitsunfähigkeit oder ähnlichem zu tun.

Auch viele chronische Krankheiten, Einschränkungen der Bewegungsfreiheit und ähnliches sind anerkannte Behinderungen, die dich zu einem Behindertenausweis mit entsprechenden Vergünstigungen berechtigen. 

Die Pendlerpauschale wird ebenfalls angepasst: 30 Cent pro Kilometer sind es, 35 ab dem 21. Kilometer des einfachen Weges. Für Vielfahrer kommen so staatliche Summen zusammen, die im Übrigen auch bei berufsbedingten Fahrten mit dem ÖPNV gelten. Weiterhin gilt: Wenn die tatsächlichen Fahrtkosten (also vor allem Bahn- und Bustickets) höher sind als die mögliche Pauschale, werden die tatsächlichen Kosten herangezogen. Eine Kombination ist nicht möglich. 

Die Rückabwicklung der gesenkten Mehrwertsteuer 

Ein halbes Jahr lang war in Deutschland 2020 vieles günstiger. Die gesenkte Mehrwertsteuer sollte vor allem die Konjunktur ankurbeln und Anschaffungen attraktiver machen. Ab dem 1. Januar 2020 ging es wieder zurück in die 19-Prozent-Gesellschaft und alles ist– vermutlich – wieder etwas teurer. Du musst nun auch wieder darauf achten, deine Umsatzsteuer wieder entsprechend anzugeben und auch Vorsteuerzahlungen verändern sich entsprechend. 

Für ausgewiesene Beträge auf Rechnungen ist das Datum der Leistungserbringung entscheidend und nicht das Rechnungsdatum. Wenn du Ende 2020 als Freelancer einen Auftrag erledigt hast, aber erst 2021 die Rechnung schreibst, werden 16 Prozent Umsatzsteuer ausgewiesen.

Höher werdende Krankenkassenbeiträge für alle, Bahn zieht Preise leicht an

Vorgeschlagen wird derzeit, dass der sogenannte Zusatzbeitrag bei Krankenkassenbeiträgen von 1,1 auf 1,3 Prozent erhöht wird. Dies können Krankenkassen allerdings selbst entscheiden, sodass sich hier Unterschiede ergeben. Es ist davon auszugehen, dass die Beiträge zur Krankenversicherungen sich ab 2021 erhöhen werden. 15,9 Prozent werden es im Mittel in Zukunft sein. Gründe sind Mehrbelastungen durch die aktuelle Lage, reguläre Anpassungen und die jeweils individuelle finanzielle Lage des Versicherers. 

Für Bahnfahrer ändert sich oftmals wenig: Auch weiterhin sind deine BahnCard 25 oder 50 zum gleichen Preis erhältlich. Zwischen 1,5 und 1,9 Prozent teurer werden allerdings die Flexpreis-Tickets sowie die BahnCard 100. Die Super-Sparpreis-Tickets sollen weiterhin unverändert günstig bleiben. Außerdem gibt es die Senioren-BahnCard in Zukunft erst ab einem Alter von 65 Jahres anstelle von 60.

Die meisten dieser Änderungen traten bereits zum 13. Dezember 2020 in Kraft. Unterm Strich wird das Bahnfahren vor allem für Flexipreis-Ticket-Nutzer teurer. Allerdings sind die Preise aufgrund der verringerten Mehrwertsteuersätze für Bahntickets noch immer niedriger als 2019. 

Ab 2021 mehr aus der Steuererklärung machen

Die Impfung ist da, aber bis die Lage sich entspannt, wird es noch dauern. Ob im späten Frühjahr, im Sommer oder doch erst 2022 alles wieder „normal“ ist, weiß vermutlich niemand so recht. Wie dem auch sei: 2021 wird voraussichtlich zumindest besser. Hoffentlich sprudeln dann auch die Einkünfte bei denen wieder, die Einbußen hatten. 

Umso praktischer sind einige der steuerlichen Änderungen für Freelancer, die gerade für die Jahre 2020 und 2021 darauf achten sollten, aus ihrer Steuererklärung wirklich alles herauszuholen, was irgendwie Geld spart. Einfach nur Pauschbeträge zu nutzen, kann beispielsweise aufgrund der neu eingeführten Home-Office-Pauschale (fast jeder Freelancer bekommt problemlos die 120 Tage Home-Office im Jahr zusammen) die schlechtere Option sein, insofern auch sonstige Kosten anfallen. 

Wie dem auch sei: Zusammengefasst sind die finanziellen Änderungen, die 2021 für Erwerbstätige eintreten, zumindest auf der steuerlichen Seite positiv zu betrachten.