Beispiel: Dein zu versteuerndes Einkommen beträgt 24.000 Euro und zusätzlich hast du 2000 Euro aus Kapitalerträgen, die zu versteuern sind. So kommt eine steuerliche Belastung von 2000 / 100 x 25 Prozent x 1,055 % auf deine Kapitalerträge zusammen (insofern du keine Kirchensteuer zahlst). Dies entspricht 527,50 Euro an Abzügen.
Dein sonstiges zu versteuerndes Einkommen wird jedoch mit circa 15 Prozent Einkommensteuer (je nach Familienstand und weiteren Faktoren) belastet. Eine Günstigerprüfung würde ein gesamtes zu versteuerndes Einkommen von 24.000 + 2.000 Euro ergeben, welches mit nicht wesentlich mehr als 15 Prozent besteuert wird. Zusätzlich würdest du so unterhalb der Grenze liegen, bei der der Soli fällig ist.
Eine weitere Ausnahme bilden körperschaftsteuerpflichtige Unternehmen, die durch die Reform nicht entlastet werden. Es sind weiterhin Beträge in Höhe von 5,5 Prozent der Körperschaftsteuer fällig.
Veränderungen von Pauschbeträgen – interessant für Freelancer im Home-Office, mit Behinderungsgrad und Pendler
Pauschbeträge werden 2021 auch ergiebiger. So gilt beispielsweise für alle, die nicht die pauschalen Werbungskosten angeben (1000 Euro generell; bei einzelnen Berufsgruppen auch mehr), dass sie in Zukunft zum Beispiel die Home-Office-Pauschale nutzen können. Diese beträgt 5 Euro am Tag, jedoch nur, wenn kein Arbeitszimmer steuerlich geltend gemacht wird.
Dies geht bis zu einem Maximalbetrag von 600 Euro pro Jahr. Das gilt sogar rückwirkend für 2020. Interessant ist das für jeden Freelancer, bei dem Home-Office die Regel ist und die Summe von 600 Euro plus sonstiger Betriebsausgaben höher ist als eine mögliche Pauschale.
Auch Menschen mit einem Behindertengrad haben nun einfacher die Möglichkeit, Pauschalen zu nutzen und zudem werden diese verdoppelt. Ab 2021 gilt eine Pauschale schon ab einem Grad von 20 (vormals 25). Alle bisherigen Pauschalbeträge wurden verdoppelt. Ein Behindertengrad hat nicht zwingend etwas mit Arbeitsunfähigkeit oder ähnlichem zu tun.
Auch viele chronische Krankheiten, Einschränkungen der Bewegungsfreiheit und ähnliches sind anerkannte Behinderungen, die dich zu einem Behindertenausweis mit entsprechenden Vergünstigungen berechtigen.
Die Pendlerpauschale wird ebenfalls angepasst: 30 Cent pro Kilometer sind es, 35 ab dem 21. Kilometer des einfachen Weges. Für Vielfahrer kommen so staatliche Summen zusammen, die im Übrigen auch bei berufsbedingten Fahrten mit dem ÖPNV gelten. Weiterhin gilt: Wenn die tatsächlichen Fahrtkosten (also vor allem Bahn- und Bustickets) höher sind als die mögliche Pauschale, werden die tatsächlichen Kosten herangezogen. Eine Kombination ist nicht möglich.
Die Rückabwicklung der gesenkten Mehrwertsteuer
Ein halbes Jahr lang war in Deutschland 2020 vieles günstiger. Die gesenkte Mehrwertsteuer sollte vor allem die Konjunktur ankurbeln und Anschaffungen attraktiver machen. Ab dem 1. Januar 2020 ging es wieder zurück in die 19-Prozent-Gesellschaft und alles ist– vermutlich – wieder etwas teurer. Du musst nun auch wieder darauf achten, deine Umsatzsteuer wieder entsprechend anzugeben und auch Vorsteuerzahlungen verändern sich entsprechend.
Für ausgewiesene Beträge auf Rechnungen ist das Datum der Leistungserbringung entscheidend und nicht das Rechnungsdatum. Wenn du Ende 2020 als Freelancer einen Auftrag erledigt hast, aber erst 2021 die Rechnung schreibst, werden 16 Prozent Umsatzsteuer ausgewiesen.