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MAIN - Blog Selbständigkeit - "Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherungen für Selbständige - darauf solltest du achten"

Zuletzt aktualisiert am 5. Juli 2023

Nina Sickinger

Freelance Editor

22. März 2019

Als Freiberufler genießt man viele Freiheiten, kann zeitlich flexibel arbeiten und sich seine Zeit einteilen. Man kann aber auch mobil sein und das Büro kurzerhand mal in der Natur aufschlagen. Das ist vielen Berufstätigen Grund genug, sich selbständig zu machen bzw. als Freelancer zu arbeiten.

Damit du diese Freiheiten auch in vollen Zügen genießen und dich voll und ganz auf deine Arbeit konzentrieren kannst, gibt es einige Aspekte, die du dafür beachten solltest. Damit deine Selbständigkeit auf einem sicheren Fundament steht, ist es für dich als Selbstständige/r empfehlenswert, über den Abschluss einiger Versicherungen nachzudenken, die dich und deine Existenz im Schadensfall schützen. Das ist für manche Berufsgruppen zwar eine freiwillige Entscheidung, aber durchaus eine wichtige. Für andere ist es allerdings Pflicht. Die Rede ist hier von der Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung bzw. der Rechtsschutzversicherung .

Denn: Jeder Freiberufler oder Selbständige haftet für Schäden, die durch seine Tätigkeit/Arbeit verursacht werden. Die evtl. Schadenssummen haben meist keine Grenzen, sind also nach oben offen. Das kann deine gesamte Existenz bedrohen.

Versicherungen für Selbstständige: Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung

Eine Berufshaftpflichtversicherung ist so etwas wie eine Haftpflichtversicherung für Selbstständige, die im weitesten Sinne beratend tätig sind (d.h. Beratung von Kunden, Auftraggebern und Mandanten). Sie schützt dich gegen die Ansprüche Dritter, die durch dich zu Schaden gekommen sind bzw. die dies anmahnen. Kann diese Behauptung nicht stichhaltig bewiesen werden oder stimmt sie nicht, kannst du mit dieser Versicherung, die Anschuldigungen und die damit verbundenen Forderungen Dritter gerichtlich abwehren. Bei begründeten Forderungen übernimmt die Versicherung den Schaden gemäß der im Vertrag festgelegten Deckungssumme.

➲ Man spricht oft von der klassischen Berufshaftpflicht. Diese kommt zum Zuge, wenn ein Dritter durch deine Tätigkeit einen Vermögensschaden erleidet. Deswegen ist auch die Bezeichnung Vermögensschadenhaftpflicht gebräuchlich. Sie schützt aber auch bei Personen- und Sachschäden.

Für einige Berufe (solche, die sich vorwiegend mit dem Vermögen Dritter beschäftigen) wie z.B. Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Notare, Versicherungsvermittler und Steuerberater ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung aufgrund des hohen Berufsrisikos gesetzlich vorgeschrieben. Durch Fehler oder auch falsche Beratungen kann ein hoher Vermögensschaden zustande kommen. Ohne diese Versicherung dürfen diese Berufsgruppen gar nicht tätig sein.

Weitere Berufsgruppen, für die dies gilt, sind aber auch Ärzte, Apotheker, Heilpraktiker. Hier kommt es zwar in der Regel nicht zu Vermögensschäden, aber Hier sind eher Schäden durch etwaige Beratungs- und / oder Behandlungsfehler möglich.

Eine Betriebshaftpflichtversicherung deckt andere Risiken ab: Sie schützt dich vor Schäden, die Dritte durch deine betriebliche Tätigkeit erleiden könnten. Auch Schäden, die deine Mitarbeiter während ihrer Arbeitszeit verursachen, sind so versichert. Deswegen spricht man hier auch oft von der Gewerbehaftpflichtversicherung.

➲ Ganz allgemein könnte man sagen: Eine klassische Betriebshaftpflichtversicherung schützt dich bei Personen- und Sachschäden, bzw. dann auch aus den eventuell daraus entstehenden Vermögensfolgeschäden.

Die Abgrenzung beider Versicherungen ist nicht immer leicht. Welche Versicherung für Selbstständige empfehlenswert ist, hängt immer vom Einzelfall ab, außer du gehörst zu den „eindeutigen“ Berufsgruppen, für die der Abschluss Pflicht ist. Oft sind auch beide Versicherungen in Kombination ratsam. Wenn du unsicher bist, welche du für deine Tätigkeit benötigst, nehme auf jeden Fall eine unabhängige Beratung in Anspruch.

Fazit

Je nach Beruf deckt eine Berufshaftpflichtversicherung Personen-, Sach- und Vermögensschäden an Dritten ab. Gleichzeitig kommt ihr noch die Funktion des passiven Rechtsschutzes zu, indem Haftpflichtansprüche geprüft und gegebenenfalls verhindert werden. Die Berufshaftpflichtversicherung ist sozusagen ein unverzichtbarer Schutz vor verschiedenen berufsbedingten finanziellen Risiken – ein Schutz für dich als Selbstständiger resultierend aus Haftungsverpflichtungen gegenüber Dritten. Beschäftigst du in deiner Selbstständigkeit Mitarbeiter, müssen diese in die Versicherung einbezogen werden.

Weitere Unterscheidungskriterien

Man kann auch in Personen- bzw. Sachschäden und Vermögensschäden unterscheiden. Erstere können jeden Selbständigen oder Gewerbetreibenden treffen, der in Kundenkontakt tritt. Vermögensschäden treten besonders oft auf, wenn du als Selbstständiger beratend, begutachtend, prüfend, vollstreckend, verwaltend, beurkundend oder aufsichtführend tätig bist. Außerdem können Vermögensschäden auch auftreten, wenn du zum Beispiel als Übersetzer, Unternehmensberater oder Buchhalter tätig bist.

Von Personenschäden spricht man, wenn eine Person (zum Beispiel: ein Kunde rutscht in deinem Geschäft auf dem frisch gewischten Boden aus und bricht sich die Hand) quasi „durch dich“ (meint in deinen Räumen) körperlichen Schaden nimmt. In diesem Fall könnten sehr hohe Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeldforderungen, sowie Einkommensausfallzahlungen und Behandlungskosten auf dich zukommen. Die Versicherung prüft hier die Ansprüche Dritter und übernimmt dann auch die Kosten.

Von Sachschäden ist die Rede, wenn du als Selbständiger oder deine Angestellten das Eigentum Dritter zerstören, beschädigen oder verlieren. Hier gibt es die unterschiedlichsten Ausprägungen und Arten. Zum Beispiel kann das in deinem Geschäft oder Büro oder auch in den Räumen des „Dritten“ geschehen: Du schüttest ein Glas Wasser auf den Laptop deines Kunden, den du in deinem Büro berätst oder du besuchst deinen Kunden in seinem Büro oder Zuhause und dir passiert das gleiche Malheur. Auch hier ist eine gute Beratung bei einem unabhängigen Fachmann Pflicht.

Von Vermögensschäden spricht man, wenn einem Dritten ein finanzieller Schaden entsteht, welcher durch die Arbeit des Selbstständigen oder seiner Mitarbeiter verursacht worden ist. Reicht zum Beispiel ein Steuerberater die Steuererklärung zu spät ein oder kalkuliert ein Architekt die Bausumme zu gering, steht viel Geld auf dem Spiel. Für diese Schäden musst du als selbstständiger Steuerberater oder Architekt dann haften. Schadensersatzforderungen sind in solchen Fällen die Regel. Die Berufshaftpflichtversicherung begleicht den Schaden bis zur vereinbarten Deckungssumme.

Wichtig ist auch , beide Versicherungsarten kannst du bezüglich der zu vereinbarenden Deckungssummen unterscheiden: Bei der Betriebshaftpflichtversicherung haben Personen- und Sachschäden eine höhere Deckung als bei Vermögensschäden. Bei der Berufshaftpflichtversicherung dagegen ist die Deckungssumme für Vermögensschäden sehr viel höher.

Versicherungen für Selbstständige: Rechtsschutzversicherung

Auch die Rechtsschutzversicherung ist eine durchaus empfehlenswerte Investition für Selbstständige. Bezüglich dieser Versicherung gibt es grundsätzlich zwei Unterscheidungskriterien: Rechtsschutzversicherung für den privaten Bereich (z.B. Streitigkeiten mit Nachbarn, familiäre Angelegenheiten etc.) Rechtsschutzversicherung für deine berufliche Tätigkeit (z.B. Honorar-Streitigkeiten, Schwierigkeiten mit Auftraggebern, nicht erfüllte, finanzielle Forderungen etc.)

Während eine Rechtsschutz Versicherung für den privaten Bereich nicht unbedingt notwendig ist – hängt immer von deinen individuellen Bedürfnissen und Sicherheitsanforderungen ab – ist eine derartige Versicherung für deine berufliche Tätigkeit als Selbständiger auf jeden Fall ratsam. Allerdings sind Freelancer zum Abschluss einer Rechtsschutzversicherung nicht gesetzlich verpflichtet.

Im Detail

Die Rechtsschutzversicherung, die für die freiberufliche Tätigkeit abgeschlossen wird, zählt zu den so genannten gewerblichen Versicherungen. Hier unterscheidet man in erster Linie nach der Branche, in der du tätig bist. Grundsätzlich kann man zwar sagen, dass eine Rechtsschutzversicherung nicht unbedingt für alle Branchen bzw. alle selbständigen Tätigkeiten zwingend erforderlich ist, dennoch ist sie – wie oben schon erwähnt – ratsam. Denn eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung schützt dich, wenn es um finanzielle Streitigkeiten oder Schäden, um vertragliche Fragen und Angelegenheiten oder um Schwierigkeiten und Streitigkeiten mit Auftraggebern oder Zulieferern geht. Wenn ein Auftraggeber beispielsweise deine Leistungen nicht bezahlt, steht deine berufliche und auch deine private Existenz schnell auf dem Spiel. Die Höhe der Versicherungsbeiträge hängen hier immer von mehreren Faktoren ab: zum Beispiel bist du als Freelancer (also für dich allein) tätig? Wenn du ein Geschäft oder eine Firma hast, wie groß ist dein Betrieb und wie viele Angestellte beschäftigst du?

➲ Nicht alle Versicherungsanbieter decken den selbständig beruflichen Bereich ab. Manche Versicherer haben gute Angebote für Selbständige, die allerdings häufig sehr variieren – sowohl in dem angebotenen Leistungsumfang, den Deckungssummen und als auch in den Tarifen. Um Kosten zu sparen, kannst du eine Selbstbeteiligung im Schadensfalle vereinbaren. Allerdings sparst du damit nicht nur, sondern oft ist daran auch eine Bedingung geknüpft: Du darfst deinen Rechtsbeistand dann nicht frei bestimmen. Es ist also auf jeden Fall ratsam, sich gut beraten zu lassen und dabei zunächst deinen individuellen Bedarf festzulegen. Erst danach sollte es um die Anbieterauswahl gehen, damit du eine Versicherung findest, die genau zu deinen Bedürfnissen und beruflichen Anforderungen passt.

Hast du als Freelancer Angestellte oder Mitarbeiter, kann eine Rechtsschutzversicherung durchaus wichtig werden. Bei Streitigkeiten bezüglich des Arbeitsverhältnisses, bei Kündigungen oder fälligen Abmahnungen bist du bei etwaigen gerichtlichen Auseinandersetzungen abgesichert und geschützt.

Noch empfehlenswert für Freiberufler: der so genannte Steuer-Rechtsschutz als spezielle Form einer Rechtsschutzversicherung. Hier bist du in allen steuerlichen Angelegenheiten (vor allem steuerrechtliche Gerichtsverfahren) abgesichert. Rechts-Streitigkeiten mit dem Finanzamt können schnell entstehen, wenn beispielsweise abzugsfähige Kosten nicht erstattet wurden.

Und die gute Nachricht: Du kannst als Selbständiger alle Beiträge für eine Rechtsschutzversicherung _ als Betriebsausgabe steuerlich absetzen. Das zu versteuernde Einkommen und die Steuerzahlung werden dadurch minimiert. Aber: Es muss sich um eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung handeln, damit dies auch zum Tragen kommt. Für eine private Rechtsschutzversicherung gilt dies nicht.

Zum Abschluss noch einmal der Hinweis: Wenn du als Freiberufler über den Abschluss der vorliegend erklärten Versicherungen nachdenkst und nicht über Fachkenntnisse verfügst bzw. dich (noch) nicht gut damit auskennst, suche auf jeden Fall einen unabhängigen Berater auf und lasse dir ein, auf deine persönlichen und beruflichen Bedürfnisse zugeschnittenes, Angebot erstellen. Wenn du dich bei einem Versicherungsanbieter direkt beraten lässt, kann es passieren, dass du am Ende mit einem Vertrag da stehst, der dich überversichert oder der Konditionen enthältst, die du evtl. gar nicht benötigst.

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