Die einzelnen Förderungen im Detail:
Beratungsförderung
Um alles gut auf den Weg zu bringen, solltest du dich von einem Fachmann beraten lassen. Ein Experte kann dir bei vielen Angelegenheiten helfen, professionell und gut vorbereitet in deine Selbständigkeit zu starten. Hast du zum Beispiel wirklich nur ein wage Idee im Kopf, aber noch keinen wirklichen Plan, kann dir ein Berater helfen, deine Idee auf ein solides Fundament zu stellen. Geht es um ein Produkt, solltest du mit seiner Hilfe herausfinden, ob es sich gut verkaufen bzw. vermarkten lässt. Bei einer bereits ausgereiften Idee kann dir der Fachmann bei der Erstellung eines detaillierten Business-Planes helfen. Wichtig ist dieser vor allem, wenn du Finanzhilfen beantragen möchtest. Viele Studien belegen : Die Nutzung von Beratungsangeboten steigert den Gründungserfolg. Auch der Staat hat dies mittlerweile erkannt – und fördert deswegen bestimmte Beratungsleistungen , wie zum Beispiel Teile des Beraterhonorars. Voraussetzung: Es muss sich um einen staatlich subventionierten Berater handeln. Experten in deiner Region findest du zum Beispiel auf deutschland-startet.de
Gründercoaching
Das „Gründercoaching Deutschland“ unterstützt Existenzgründerinnen und Jung-Unternehmerinnen, die aus der Arbeitslosigkeit heraus starten möchten, bei der Inanspruchnahme professioneller Berater und Coaches. Für maximal ein Jahr gibt es diesen Zuschuss. Voraussetzung ist, dass du entweder Einstiegsgeld, den Gründungszuschuss oder sonstige Leistungen nach dem SGB II (Sozialgesetzbuch) beziehst. Die Auskünfte über die jeweiligen Fördermittel sind in der Regel erst mal kostenlos. Die Einzelheiten zu diesen gerade genannten Förder-Möglichkeiten und weiteren finanziellen Hilfen findest du gleich hier im Anschluss.
Gründungszuschuss
Der so genannte Gründungszuschuss ist eine Fördermöglichkeit für die Existenzgründung von Bezieherinnen von Arbeitslosengeld I (oder Arbeitnehmerinnen, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind) und finanzielle Hilfe in der Anfangszeit ihrer Selbstständigkeit benötigen. Es braucht nun mal eine Zeit bis alles läuft und dein neu gegründetes Geschäft, Unternehmen etc. auch Profit abwirft. Aus dieser Annahme heraus erhalten Gründerinnen in einem Zeitraum von bis zu 15 Monaten einen Zuschuss in Höhe von 300 Euro.
--> Informiere dich bei deiner zuständigen Stelle bei der Agentur für Arbeit .
Einstiegsgeld
So genanntes Einstiegsgeld ist für Bezieherinnen von Arbeitslosengeld II geschaffen worden, die den Schritt ins Unternehmertum gehen und sich selbstständig machen möchten. Diesen Zuschuss gibt es für maximal 24 Monate. Das Einstiegsgeld ist eine Art flexibler Zuschuss, dessen Höhe individuell berechnet wird und sich nach der Dauer deiner Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft richtet.
--> Informiere dich auch hier bei der entsprechenden Stelle der Agentur für Arbeit .
Kredite
Wer keinen Gründungszuschuss bekommt, kann speziell geförderte Kredite, zum Beispiel bei der KfW-Bank beantragen. Diese sind genau auf die Bedürfnisse von Gründerinnen (und natürlich auch Gründern) abgestimmt. Der Vorteil und quasi auch eine Art Zuschuss: Die Zinsen sind viel niedriger als bei einer herkömmlichen Bank. Außerdem beinhaltet ein derartiger Kredit oft auch eine gewisse tilgungsfreie Zeit am Anfang der Existenzgründung und unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Kredit auch ohne Eigenkapital bewilligt werden.
Weiterhin gibt es den „ERP-Gründerkredit StartGeld“ bzw. den „ERP-Gründerkredit Universell“, beide initiiert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) in Kooperation mit der KfW-Bank. Nach der Beantragung und Bewilligung zur Verfügung gestellt, werden diese Kredite „für Existenzgründungen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft sowie der Freien Berufe (einschl. Heilberufe) und Existenzgründung nach Scheitern (2.Chance-Finanzierung)“. Während das Startgeld eher kleinere Existenzgründungen mit einem Fremdfinanzierungsbedarf in Höhe von maximal 100.000 Euro für gewerbliche Investitionen, Betriebsmittelaufwand, dem Erwerb von Grundstücken und Gebäuden (inkl. gewerblicher Baukosten) und die Anschaffung von Maschinen, Fahrzeugen, Einrichtungen sowie der Betriebs- und Geschäftsausstattung betrifft – sind beim Gründungskredit Universell bis zu 10 Mio Euro möglich. Beide Arten unterliegen aber unterschiedlichen Voraussetzungen und Bedingungen.
Natürlich gibt es zahlreiche, weitere Banken und Geldinstitute, die so genannte Gründerkredite anbieten. Da hilft es leider nichts – entweder du suchst dir einen unabhängigen Berater oder du musst dich im Netz informieren. Google spuckt hier zahlreiche Möglichkeiten aus.
--> Informiere dich speziell bei der KfW-Bank online, oder in einem Beratungsgespräch. Viele Infos findest du aber auch auf der Seite www.she-works.de .
Neben den oben genannten Förderarten gibt es außerdem sehr spezielle Unterstützungen, die zu bestimmten Bereichen gehören.
Mikromezzaninfonds
Das ist ein Fonds, der einen Zuschuss zu deinem Eigenkapital von bis zu 50.000 Euro gewährt. Dies kannst du mittels der so genannten Mezzaninfinanzierung beantragen. Antragstellerinnen können sein, kleinere bis kleine Unternehmen und speziell Unternehmen/Betriebe, die ausbilden, die aus der Arbeitslosigkeit heraus gegründet beziehungsweise von Frauen mit Migrationshintergrund geleitet werden. Das dient letztlich dazu, sozusagen dein eigenes, eingesetztes Kapital aufzuwerten, um deine Chancen für einen weiteren Kredit zu erhöhen.
High-Tech Gründerfonds
Hier handelt es sich um eine Unterstützung für Jung-Unternehmen in der High-Tech-Branche. In diesem Fonds vereinen sich die Kräfte des Bundes mit denen privater Firmen, weswegen er auch als „Public-Private Partnership“ bezeichnet wird. Dazu gehören unter anderem das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, die KfW-Bankengruppe, sowie die Unternehmen BASF, Siemens, die Deutsche Telekom, Daimler, Bosch und Carl Zeiss. Durch die geballte Stärke dieses Fonds erhalten Gründer nicht nur finanzielle Unterstützung, sondern auch ein großartiges Netzwerk und Coachingangebote.
Gründerstipendien
Mit diesen Stipendien erhalten Studierende, Hochschulabsolventen und -Wissenschaftler, außerdem Mitglieder außeruniversitärer Forschungseinrichtungen und Gründerteams auf Beantragung eine Förderung. Ein bewilligtes Stipendium gibt es für maximal ein Jahr in der Höhe von bis zu 3.000 Euro monatlich. Es ist vor allem zur Sicherung des persönlichen Lebensunterhalts. Zudem werden auch Sachausgaben und Coachingmaßnahmen unterstützt.
Business Angels
Auch eine Möglichkeit für eine Förderung sind die so genannten „Business Angels“, die im Privatbereich angesiedelt sind. Das sind wohlhabende Personen, die talentierte, frische und erfolgversprechende Jung-Unternehmen sowohl mit ihrem privaten Vermögen als auch mit ihrem Know-how und vorhandenen Netzwerken unterstützen. Die Förderer stellen ihr Kapital meist schon im Laufe des Gründungsprozesses oder kurz danach zur Verfügung und bekommen dafür Anteile am gegründeten Unternehmen.
--> Infos gibt es beim Business Angels Netzwerk Deutschland